Landgraf-Ludwigs-Gymnasium

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Das Landgraf-Ludwigs-Gymnasium , vormals Landgraf-Ludwig-Schule, ist das älteste Gymnasium in der Universitätsstadt Gießen.

Allgemeines

Das Gymnasium beherbergt ein Kollegium von 92 Lehrern, die je zur hälfte männlich bzw. weiblich sind, sowie etwa 1050 Schüler. Zudem ist das Landgraf-Ludwigs-Gymnasium das einzige Gymnasium in Gießen, das Latein als erste Fremdsprache neben Englisch anbietet und bietet u.a. auch Altgriechisch als Fremdsprache an. [1]
Seit dem Schuljahr 2013/2014 ist das Landgraf-Ludwigs-Gymnasium wieder auf G9 umgestiegen, das bedeutet, dass die Schüler nach 9 Schuljahren auf dem Gymnasium ihr Abitur machen.

Geschichte

Die Schule wurde 1605 von Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt als Lateinschule (Pädagogium) gemeinsam mit einem weiteren Gymnasium gegründet, aus dem später die Universität erwuchs. [2]
Zwischen 1961 und 2003 wurde die Schule in die Gießener Nordstadt verlegt und mit der dortigen Haupt- und Realschule zu einer kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (Landgraf-Ludwig-Schule) umgewandelt und ist seit 2003 ein eigenständiges Gymnasium. [3]

In ihrer Geschichte war das Landgraf-Ludwigs-Gymnasium auch die Schule für einige berühmte Politiker wie z.B.


Bau einer Sportanlage

Im Sommer 2012 begann das Landgraf-Ludwigs-Gymnasium das Vorhaben, ihre Sportplätze zu erweitern, um die bestehende Raumknappheit für den Sportunterricht zu verringern. Dafür sollten in drei Schritten eine neue Außenanlage mit Weitsprung- und Kugelstoßanlage, einer 100m-Bahn und einem 800² großen Tartanspielfeld auf einem bisherigem Brachgelände im Besitz des LLG errichtet werden. Den ersten Abschnitt des ca. 340.000€ teuren Projektes versucht das LLG über Eigenleistungen als "Projekt 150 000" zu finanzieren. [4] So brachte ein Spendenlauf für das Projekt 66.000€ ein. [5]
Am 19.12.2012 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, einen Bebauungsplan für dieses Projekt des LLG einzuleiten. [6]


-- Zeitungsartikel --


Weitere Links


Einzelnachweise

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Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen
Bebauungsplan Nr. 33a "Rodtberg" 1. Änderung Teilplanungsgebiet "Reichenberger Straße" hier: Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Antrag des Magistrats vom 19.11.2012, Vorlage: STV/1251/2012
Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 100 HGO - Amt 65 - Gebäudewirtschaft Betrieb u. Unterhaltung
Antrag des Magistrats vom 14.01.2013, Vorlage: STV/1342/2013
Bebauungsplan Nr. 33a "Rodtberg", 1. Änderung, Teilplanungsgebiet "Reichenberger Straße"; hier: Entwurfsbeschluss, Durchführung der Offenlegung
Antrag des Magistrats vom 03.05.2013, Vorlage: STV/1537/2013
Bebauungsplan Nr. 33a „Rodtberg“, 1. Änderung, Teilgebiet „Reichenberger Straße“ hier: Abwägung und Satzungsbeschluss
Antrag des Magistrats vom 31.10.2013, Vorlage: STV/1826/2013
Kommunalinvestitionsprogramme des Bundes und des Landes Festlegung von Maßnahmen der Stadt Gießen; Bau- und Finanzierungsbeschluss für Maßnahmen des Bundesprogramms sowie des Landesprogramms, Programmteil Kommunale Infrastruktur
Antrag des Magistrats vom 10.11.2015, Vorlage: STV/3021/2015
Kommunalinvestitionsprogramme des Bundes und des Landes - Festlegung von Maßnahmen der Stadt Gießen; Bau- und Finanzierungsbeschluss für Maßnahmen des Bundesprogramms sowie des Landesprogramms, Programmteil Kommunale Infrastruktur Ergänzung zur STV/3021/2015
Antrag des Magistrats vom 12.05.2016, Vorlage: STV/0063/2016
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2014 bis 25.000,00 €
Antrag des Magistrats vom 08.06.2015, Vorlage: STV/2774/2015
Kommunalinvestitionsprogramme des Bundes und des Landes Hessen zur Umsetzung des 2. Teils des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) Bund und des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes (KIP) Land in Investitionen in die Schulinfrastruktur; Festlegung und Bau- und Finanzierungsbeschluss von Maßnahmen der Stadt Gießen
Antrag des Magistrats vom 22.11.2017, Vorlage: STV/0889/2017
Landgraf-Ludwigs-Gymnasium, Reichenberger Str. 3, 35396 Gießen - Erweiterung von Klassenräumen, Holzmodulbau; hier: Projektantrag
Antrag des Magistrats vom 23.07.2021, Vorlage: STV/0222/2021
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 bis 25.000,00 €
Antrag des Magistrats vom 13.05.2022, Vorlage: STV/0846/2022
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 100 HGO - Amt 65 - Errichtung einer Mediathek LLG
Antrag des Magistrats vom 09.12.2024, Vorlage: STV/2421/2024