Akteneinsichtsausschuss „Jahresabschlüsse 2017 und 2018 i.V. mit den Berichten des Revisionsamtes“
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Bildung eines Akteneinsichtsausschusses "Jahresabschluss 2018 in Verbindung mit dem Bericht des Revisionsamtes" gem. § 50 Abs. 2 HGO i.V. mit § 17 Abs. 2 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Dringlichkeitsantrag der FW-Fraktion vom 19.05.2021, Vorlage: STV/0081/2021 |