Kategorie:Akteneinsichtsausschuss der Stadtverordnetenversammlung Gießen
Ein Akteneinsichtsausschuss dient der Überwachung des Gemeindevorstandes. Die Gemeindevertretung kann hierzu einen Akteneinsichtsausschuss einrichten, welche es den Mitgliedern des Ausschusses ermöglicht in den Arbeitsräumen des Gemeindevorstandes die betreffenden Akten zu sichten. Der Akteneinsichtsausschuss ist nach §50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung einzurichten wenn mindestens eine Fraktion oder ein Viertel der Mitglieder der Stadtverodnetenversammlung dies beantragen.[1]
Einzelnachweise
Seiten in der Kategorie „Akteneinsichtsausschuss der Stadtverordnetenversammlung Gießen“
Folgende 12 Seiten sind in dieser Kategorie, von 12 insgesamt.
A
- Akteneinsichtsausschuss "Bahndurchstich Dammstraße (Investitionsnummer 662010004)"
- Akteneinsichtsausschuss "Beratungshonorare (Hauptkontengruppe 677)"
- Akteneinsichtsausschuss "Derivate Finanzgeschäfte der Universitätsstadt Gießen"
- Akteneinsichtsausschuss „Architektenwettbewerb Verwaltungszentrum Berliner Platz“
- Akteneinsichtsausschuss „Bebauung im Gebiet In der Hunsbach“
- Akteneinsichtsausschuss „Erweiterung Klärwerk“
- Akteneinsichtsausschuss „Greensill-Affäre“
- Akteneinsichtsausschuss „Historische Treppenanlage am Bahnhofsvorplatz“
- Akteneinsichtsausschuss „Jahresabschlüsse 2017 und 2018 i.V. mit den Berichten des Revisionsamtes“
- Akteneinsichtsausschuss „Kreditgeschäft und deren Abwicklung mit dem Finanzmakler Koch“
- Akteneinsichtsausschuss „Park-and-Ride-Anlage am Bahnhof“
- Akteneinsichtsausschuss „Übernachme der Wasserversorgung“