Geschäftsordnung der Ortsbeiräte
Die Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Universitätsstadt Gießen ist der von der Stadtverordnetenversammlung den Ortsbeiräten angegebe Handlungsrahmen, der Rechte, Pflichten & Organisationsstruktur der Ortsbeiräte festlegt.
Die aktuelle Geschäftsordnung vom 12. März 2008 findet sich hier.
Bisherige Geschäftsordnungen und deren Änderungen
Die Aktuelle Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Universitätsstadt Gießen, die am 12. März 2008 beschlossen wurde,[1] ersetzte die bisher geltende Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte vom 30. September 1993. Dies Beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2006, indem sie dort den Magistrat beauftragte, eine Vorlage der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu erarbeiten. [2]
Eine Neufassung der Geschäftsordnung für die Ortsbeitäre war auch dadurch beeinflusst, dass die Ortsbeiräte Allendorf[3] , Kleinlinden[4] , Lützellinden[5] und Wieseck[6] je Anträge gestellt haben, die die Stadtverordnetenversammlung darum bitten, bei der anstehenden Änderung der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte, die stets gemeinsam mit der neuen Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung neu beschlossen wird, neue Rechte vorzusehen. Diuese beinhalteten, dass der Magistrat die Ortsbeiräte rechtzeitig und umfassen über im jeweilgen Ortsbeirat beabsichtigten Maßnahmen informiert, sich verpflichtet, zeitnah zu dne Anträgen und Anfragen aus den Ortsbeiräten schriftlich Stellung zu beziehen, den Ortsbeiräten ein Rederecht in der Stadtverordnetenversammlung und in den Ausschüssen zusichert und sich verpflichtet, zu den Sitzungen der Ortsbeiräte den zuständigen Dezernenten und auf Anforderung auch Vertreter der Fachämter zu entsenden, wobei der Dezernent vorbereitet sein und Auskunft geben können soll.
Die Erste Änderung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte erfolgte am 22.11.2012, bei der §9 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 und Absatz 4 neu gefasst wurden. Grund hierfür war es, die Regelung zum Auscchluss der Öffentlichkeit, wie sie bereits am 26.3.2009 auf Antrag des Ältestenrates für die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde [7] auch für die Ortsbeiräte zu ändern nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof gegen die Regelungen zum Auschluss der Öffentlichkeit in seinem Urteil vom 6.11.2008 geäußert hat. [8]
Eine weiter Änderung der Geschäftsordnung für die Ortbeiräte der Universitätsstadt Gießen wird durch die jeweiligen Ortsbeiräte seit dem 13., 18., 19. und 25. Februar sowie dem 27. März beantragt. Hierbei sind die Anträge der Ortsbeiräte WieseckReferenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>
: Der Parameter „ref“ ohne Namen muss einen Inhalt haben., AllendorfReferenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>
: Der Parameter „ref“ ohne Namen muss einen Inhalt haben., KleinlindenReferenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>
: Der Parameter „ref“ ohne Namen muss einen Inhalt haben., RödgenReferenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>
: Der Parameter „ref“ ohne Namen muss einen Inhalt haben. und LützellindenReferenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>
: Der Parameter „ref“ ohne Namen muss einen Inhalt haben.
Kernpunkte der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte
Einzelnachweise
- ↑ [parlamentsinfo.giessen.de/vo0050.php?__kvonr=10012 Geschäftsordnung Ortsbeirat], Antrag des Magistrats vom 06.02.2008, STV/1555/2008
- ↑ Änderung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte Antrag der SPD-Fraktion vom 11.10.2006; STV/0468/2006]
- ↑ Stärkung der Rechte der Ortsbeiräte in der Universitätsstadt Gießen Antrag des Ortsvorstehers vom 24.09.2006; OBR/0525/2006
- ↑ Stärkung der Rechte der Ortsbeiräte Antrag des Ortsvorstehers vom 04.09.2006; OBR/0367/2006
- ↑ Stärkung der Rechte der Ortsbeiräte - Änderung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte Antrag der Bürgerliste Lützellinden vom 02.09.2006; OBR/0378/2006
- ↑ Änderung der Geschäftsordnugn der Ortsbeiräte Antrag des Ortsvorstehers vom 23.10.2006; OBR/0508/2006
- ↑ Änderung des §12 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Antrag des Ältestenrates vom 27.01.2009; STV/2254/2009
- ↑ Hessischer Verwaltungsgerichtshof - Urteil vom 6.11.2008, Aktzenzeichen 8 A 674/08