Poppe-Gelände

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Poppe-Gelände
KartenausschnittPoppeGelaende.png
Adresse: Leihgestener Weg
Bauherr:
Betreiber: Daniel Beitlich; Revikon GmbH

Poppe Gelände

Anfang 1900 war auf dem heutigen Gelände der Gummifabrik Poppe GmbH noch eine Brauerei ansäßig mit dem Namen Actienbrauerei (zu dem Verbleib dieser Firma und der Übernahme des Geländes zu Poppe muss ich nochmal ins Archiv) 1911 wird in Gießen die Poppe Gummiwarenfabrik gegründet. Im zweiten Weltkrieg dienten die ehemaligen weitläufigen Brauereikeller als Luftschutzbunker, mangels Alternativen. Aber hier wurde bereits im Krieg gemutmaßt, dass die Keller nicht sicher genug seien um einem Luftangriff mit direkten Treffern stand zu halten. "In diesen Kellern, die während des 2. Weltkriegs als Luftschutzkeller genutzt und 1944 durch einen Bombentreffer zerstört wurden, starben mindestens 100 Menschen." [1]

Es gab Pläne jene Keller bei einer Neubebauung des Geländes abzureißen und aufzuüllen. Hiergegen gab es Widerstand. Da es vielen Gießenern wichtig ist diese geschichtlichen Orte zu bewahren, insbesondere da man die Keller nie wirklich betreten konnte um dort die Geschichte vielleicht sogar der eigenen Familie mit diesem Ort zu verknüpfen.

Zu dem Streitpunkt Keller gesellt sich auch der private Poppe-Park im Anschluß an das Gelände. Unter anderem erwägt die Arbeitsgruppe Poppe-Park des Vereins Lebenswertes Gießen eine Öffnung des Parks für die Allgemeinheit. Dieser sogenannte Bürgerpark solle von einer Stiftung betreut werden, welche dem Investor den entsprechenden Grüngürtel am Poppe-Gelände abkaufen müsste.

Am 29.01.2014 hat der Magistrat eine Verkleinerung des Plangebiets beschloßen. Im Bereich der Nordgrenze des Poppe-Parks hat der Grundstückseigentümer und Investor auch die Möglichkeit ein Wohnhaus mit vier Wohneinheiten zu errichten.

Mögliche Quellen:

Vorlage:Infobox Plangebiet

Bebauungsvorhaben des Geländes

  • Nach dem am 6.10.2011 erfolgten Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes GI

04/26 „Leihgesterner Weg/Elsa-Brandström-Straße“ mit einem über 7 ha großen Plangeltungsbereich im zweistufigen Regelverfahren wurde eine besonders umfangreiche frühzeitige Beteiligungsphase mit mehrfacher Variantendiskussion und einem Bebauungsplanvorentwurf durchgeführt. [2]

  • - 27.10.2011: 1. Bürgerinformationsveranstaltung mit Erörterung mehrerer Konzeptvarianten des

für die Firma Poppe tätigen Entwicklers; die beabsichtigte Überbauung der ehemaligen Brauereikeller rief heftige Kritik hervor, da diese Keller im 2. Weltkrieg in Teilen als Luftschutzkeller genutzt, während der Bombardierung am 06.12.1944 getroffen und in ihnen über 100 Todesopfer eingeschlossen wurden. [3]

  • - 28.05.2013 Anfrage gem. § 31 GO des Herrn Lutz Hiestermann vom 28.05.2013 - Aktueller Kenntnisstand der Stadt Gießen zur Entwicklung des Poppe-Areals und Verfahrensstand Bebauungsplan GI 04/26 - [4]


  • - 26.06.2013: 2. Bürgerveranstaltung mit Diskussion der Entwicklungskonzeption Fa. Revikon, die

den teilweisen Erhalt und die Nachnutzung der Firmengebäude unter Freihaltung der ehemaligen Brauereikeller sowie eine gegenüber den ersten Konzeptvarianten kleinteiligere Wohnbebauung vorsieht; diese Planung wurde von der Öffentlichkeit weitestgehend positiv aufgenommen.

  • - 30.09.-18.10.2013: frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum

Bebauungsplanvorentwurf mit reduziertem Geltungsbereich und auf der Grundlage des RevikonKonzeptes; hierzu gingen 27 Stellungnahmen mit Anregungen ein.

  • - Parallel zur Bürgerbeteiligung wurden 43 betroffene Behörden und Träger öffentlicher Belange

gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Vorentwurf, Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping) sowie zu dem erwogenen Wechsel in ein beschleunigtes Verfahren beteiligt; 12 Behörden und Träger öffentlicher Belange antworteten mit Anregungen, 6 gaben Stellungnahmen ohne diese ab.

  • - 4.11.2013: Öffentliche Ortsbegehung aufgrund von Anregungen aus der Bürgerbeteiligung mit

rd. 50 Bürger/-innen, Bürgermeisterin Weigel-Greilich sowie Vertreter/-innen der Fa. Revikon, des Architekturbüros und des Planungsamtes; hierbei wurden der aktuelle Planungsstand und Anregungen hierzu diskutiert.

  • 05.11.2013
    • Anfrage gem. § 31 GO von Frau Trautwein-Keller vom 29.10.2013 - Bebauungsplanvorentwurf GI 04/26 Leihgesterner Weg/Elsa-Brandström-Straße [5]
    • Anfrage gem. § 31 GO des Herrn Hiestermann (Lebenswertes Gießen e.V.) vom 29.10.2013 - B-Plan GI 04/26 "Leihgesterner Weg/Elsa-Brandström Straße" [6]
    • Anfrage gem. § 31 GO des Herrn Liedtke vom 29.10.2013 " Bebauungsplan-Vorentwurf GU04/26: Leihgesterner Weg / Elsa-Brandström-Str." [7]


  • - 6.-20.12.2013: Beteiligung ausgewählter Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

zur Prüfung des Einzelfalls (UVP-Vorprüfung) nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB, in der das beauftragte Ingenieurbüro für Umweltplanung/Staufenberg zum Ergebnis kam, dass das Planungsvorhaben keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten lässt. "[8]

"Das bisher präsentierte Konzept sah einen Mix aus einem Seniorenpflegeheim, Häusern mit altengerechten Wohnungen, Einfamilienhäusern und auf der Ecke Leihgesterner Weg/Aulweg einen kleinen Supermarkt vor. Dieser Entwurf schloss aus, den vorhandenden Gebäudebestand zu erhalten. Im Gegenteil betonte der Projektentwickler aus Gelnhausen, dass ein Erhalt der Kellergewölbe mit einer wirtschaftlich vertretbaren Nachnutzung des Areals nicht in Einklang zu bringen sei."[9]

"Beitlich selbst, der in diesem Fall als Geschäftsführer der Revikon GmbH auftritt, erklärte in der Mitteilung: »Wir setzen bei der Neustrukturierung des Areals auf einen Mix aus Bestandssanierung und Neubebauung, das ermöglicht uns den Erhalt der historischen Geländeteile, wie auch immer diese stadtgeschichtlich zu bewerten sind. Mietinteressenten könnten sich unter info@deutsche-revikon.de mit den Investoren bereits jetzt in Verbindung setzen."[9]

"Insgesamt plant Revikon sechs neue Gebäude mit 80 Wohnungen. Drei der Gebäude – an genau diesen stören sich die künftigen Hauseigentümer in der Elsa-Brandström-Straße – sollen nicht in Verlängerung der Werkshallen, sondern als Solitär, also als frei stehende Gebäude, errichtet werden."[10]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Lebenswertes Gießen: AG Poppe-Park
  2. [1] Bebauungsplan GI 04/26 "Leihgesterner Weg/Elsa-Brandström-Straße"; hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes - Antrag des Magistrats vom 30.08.2011 - STV/0315/2011
  3. [2] Vortrag: Thomas Hilbrich
  4. [3] ANF/1578/2013
  5. [4] ANF/1823/2013
  6. [5] ANF/1824/2013
  7. [6] ANF/1825/2013
  8. Bebauungsplan GI 04/26 "Leihgesterner Weg/Elsa-Brandström-Straße"; hier: Plangebietsreduzierung, Verfahrenswechsel, Entwurfsbeschluss, Durchführung der Offenlage, Antrag des Magistrats vom 27.01.2014, Vorlage: STV/1955/2014
  9. 9,0 9,1 Poppe-Gelände: Investor Beitlich hat Grundstück übernommen, Gießener Allgemeine vom 28.06.2012 (Archivierte Version)
  10. Wohnen „hinter zwei Hochhäusern“, Gießener Anzeiger vom 05.11.2013 (Archivierte Version)


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