Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen (1993)
Übersicht über Änderungen der Satzung
1. Änderung der Satzung (1997)
Im April 1997 wurde durch die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein Antrag eingebracht, der die Hauptsatzung dahin gehend ändert, dass die Anzahl der ehrenamtlichen Stadträte im Magistrat um zwei auf 14 erhöht werden soll. Begründet wurde dies damit, dass es damit möglich wäre, dass die Republikaner aus dem Magistrat rausgehalten werden könnten. Seitens der Vertreter der CDU und Freien Wähler wurde die Vergrößerung des ehrenamtlichen Magistrats aufgrund der angespannten finanziellen Lage der Stadt und der mit der Erhöhung eingehenden Zusatzkosten abgelehnt. Vertreter der Republikaner kritisierten die undemokratische Änderung und stellten das Demokratieverständnis von SPD und Grünen infrage. Diese argumentierten jedoch dagegen, dass die Aussperrung der Republikaner ein deutliches Zeichen für Demokratie sei, im Übrigen seien die Aufwandsentschädigung und damit die Kosten für ehrenamtliche Stadträte gering. Am 17. April 1997 beschloss die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich (Ja: SPD, GRÜNE; Nein: CDU, FW, REP) die Änderung der Hauptsatzung dahingehen, dass der Magistrat zukünftig aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister, dem Stadtkämmerer und 14 ehrenamtlichen Stadträten besteht.[1][2][3][4]
2. Änderung der Satzung (2001)
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3. Änderung der Satzung (2006)
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4. Änderung der Satzung (2007)
Nach der Verordnung über öffentliche Bekanntmachungen sind in der Hauptsatzung der Ort und die Dauer der Auslegungen festzulegen. Da das Gartenamt, das Tiefbauamt und die Mittelhessischen Abwasserbetriebe ihre Auslegungen in ihren Liegenschaften selbst durchführen, wurde im August 2007 ein Änderungsantrag vom Magistrat in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht, die die Liegenschaften in die Hauptsatzung aufnehmen. Am 20.09.2007 beschloss die Stadtverordnetenversammlung einstimmig (Ja: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE, FDP, FW) die Änderung.[5]
5. Änderung der Satzung (2007)
Durch die am 18.05.2006 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung wurde eine Änderung der Hauptsatzung nötig. Aus diesem Grund hat der Magistrat im Oktober 2007 einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung eingebracht, welcher die Hauptsatzung um einen neuen Paraphen „Haushaltswirtschaft“ ergänzt. Am 13.12.2007 beschloss die Stadtverordnetenversammlung einstimmig (Ja: CDU, SPD, GR, LINKE, FDP, FW, Stv. Koch-Michel) die Änderung der Hauptsatzung, welche am 1. Januar 2009 wirksam wurde.[6]
6. Änderung der Satzung (2011)
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7. Änderung der Satzung (2016)
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Nicht umgesetzte Änderungen
Reduzierung der Anzahl von Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung
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Filmaufnahmen in der Stadtverordnetenversammlung
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Öffentliche Bekanntmachungen im Internet
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Reduzierung der hauptamtlichen Wahlbeamten
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Dokumente
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Beschlußfassung über die Änderung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen; hier: Änderung der Zahl der ehrenamtlichen Stadträte, Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 11.04.1997, Vorlage: DS0023
- ↑ Wahlperiode begann mit Panne für Rot-Grün, Gießener Anzeiger vom 18.04.1997, Ausgabe Nr. 90, Seite 11
- ↑ Burkhard Schirmer neuer Parlamentsvorsteher, Gießener Allgemeine Zeitung vom 18.04.1997, Ausgabe Nr. 90, Seite 23
- ↑ Erster Schlagabtausch über Ausschußstruktur, Gießener Allgemeine Zeitung vom 19.04.1997, Ausgabe Nr. 91, Seite 28
- ↑ Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Antrag des Magistrats vom 02.08.2007, Vorlage: STV/1129/2007
- ↑ Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Antrag des Magistrats vom 17.10.2007, Vorlage: STV/1280/2007
Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen
- Neufassung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen, Antrag des Magistrats vom 02.04.1993, Vorlage: DS 0051
- Beschlußfassung über die Änderung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen; hier: Änderung der Zahl der ehrenamtlichen Stadträte, Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 11.04.1997, Vorlage: DS0023
- Änderung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen, Antrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2001, Vorlage: 58/01
- Streichung der Stelle eines hauptamtlichen Stadtrates, Antrag der BLG-Fraktion vom 29.04.2003, Vorlage: 741
- Änderung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen, Antrag der SPD-Fraktion vom 23.02.2004, Vorlage: DS 1016
- Änderung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen, Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 10.05.2006, Vorlage: STV/0073/2006
- Reduzierung der Zahl der Stadtverordneten gem. § 38 HGO, Antrag der FW-Fraktion vom 30.08.2006, Vorlage: STV/0341/2006
- Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Antrag des Magistrats vom 02.08.2007, Vorlage: STV/1129/2007
- Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Antrag des Magistrats vom 17.10.2007, Vorlage: STV/1280/2007
- Reduzierung der Zahl der hauptamtlichen Wahlbeamten; hier: Änderung der Hauptsatzung, Antrag der Bürgerliste Gießen vom 16.05.2011, Vorlage: STV/0106/2011
- Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Antrag des Magistrats vom 06.07.2011, Vorlage: STV/0213/2011
- Änderung der Hauptsatzung der Universitätsstadt Gießen, Antrag der FDP-Fraktion vom 25.04.2012, Vorlage: STV/0842/2012
- Änderung der Hauptsatzung; hier: Öffentliche Bekanntmachungen, Antrag der Piraten-Fraktion vom 13.08.2012, Vorlage: STV/1043/2012
- Änderung der Hauptsatzung; hier: Öffentliche Bekanntmachungen, Antrag der Piraten-Fraktion vom 24.11.2014, Vorlage: STV/2505/2014
- Änderung der Hauptsatzung, Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 19.06.2016, Vorlage: STV/0136/2016
- Änderung der Hauptsatzung, Antrag der AfD-Fraktion vom 06.03.2017, Vorlage: STV/0539/2017