Jugendhilfeausschuss der Stadt Gießen
Der Jugendhilfeausschuss ist neben der Verwaltung Teil des Jugendamtes der Stadt Gießen.
Aufgaben
Er befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere aber mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und deren Familien, sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe. <ref_name="Jugendamtssatzung"> Jugendamtssatzung des Jugendamtes der Stadt Gießen </ref>
Er beitzt Beschlussrecht in Angelegeheiten der Jugendhilfe und werden frühzeitig mit allen Planungs- und Entwicklungsvorhaben der Universitätstadt befasst, die die Lebensbedinungungen von jungen Menschen und ihren Familien betreffen. <ref_name="Jugendamtssatzung"/>
Mitglieder
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus insgesamt 16 stimmberechtigen, sowie 7 Mitgliedern, die wiefolgt aufgeteilt sind:
- 6 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung
- 3 Personen, die in der Jugendhilfe sachkundig und erfahren sind, unter denen eine Person die Belange ausländischer Bürger wahrnimmt und eine Person eine Frau aus der Mädchenarbeit sein soll
- 6 Personen, die von in der Universitätsstadt wirkenden Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen wurden. Unter ihnen müssen 3 Vertreter der Jugendverbände sein. Diese können vom Stadtjugendring vorgeschlagen werden
- Der zuständige Dezernent/die zuständige Dezernentin für das Jugendamt oder eine zur Vertretung benannte Person
zu den beratenden Mitgliedern gehören:
- Je ein Vertreter der evangelischen, katholischen und jüdischen Gemeinde
- Ein Vertreter des staatlichen Schulamtes
- Die Frauenbeauftragte der Universitätsstadt Gießen
- Die Leiterin oder der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes oder eine zur Vertretung benannten Person
- Ein Vertreter des "Vereins der Pflege- und Adoptivfamilien Gießen e. V."
Jedes Mitglied muss einen Stellvertreter bestimmen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Desweiteren müssen sie ihren Wohnsitz in Gießen haben oder hier Augaben der Jugendhilfe wahrnehmen. Zudem soll der Geschlechteranteil zwischen Männern und Frauen möglichst gleich sein. <ref_name="Jugendamtssatzung"/> Während die stimmberechtigten Mitglieder und ihre Stellvertreter von der Stadtverordnetenversammlung gewählt werden, die beratenden Mitglieder werden von den örtlichen zuständigen Stellen entsandt. <ref_name="Jugendamtssatzung"/>