Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg

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Aktuelles

Oktober 2014

Es liegt ein weiterer Antrag des MAgistrats für diesen Bebauungsplan vor, dieser soll weitere Anpassungen des B-Planes vornehmen. Unter anderem eine Änderung des Flächennutzungsplans. [1]


Desweiteren liegt ein Antrag für einen zweiten Entwurfsbeschluß vor der den Teilplan Süd betrifft. Hier geht es um Plangebietserweiterungen und die Durchführung einer 2. Offenlage. [2]

Juli 2014

Für die Stadtverordnetenversammlung am 17.07.2014 steht ein Antrag auf der Tagesordnung, welcher zum Ziel hat die Aufsplittung des gesamten Plangebiets in kleinere Teil aufzuteilen. Hier geht es explizit erstmal nur darum im Teilgebiet Nord des Planungsgebietes den dortigen westlichen Teil, an welchem das Frauenhofer Institut bauen soll, abzukapseln. Denn es steht zu befürchten, dass die Beschwerden der Anwohner am Plangebiet durch die planerische Möglichkeit der Errichtung eines Biomasse-Heizkraftwerks einen absoluten Baustop im ganzen Plangebiet zur Folge haben könnte und Frauenhofer als potentiellen Investor dadurch abschreckt. [3]


Die Stadtverordnetenversammlung hat der Aufteilung des Plangebietes einstimmig zugestimmt [4], sodass für das Areal auf dem das Frauenhofer Institut bauen soll ein gesonderte Bebauungsplan erarbeitet werden kann und dies unabhängig vom Rest des Gebietes betrachtet werden kann.

Plangebiet Technologie- und Gewerbepark Teilgebiet West alt
Plangebiet-TGG-LGW.png
Adresse: Leihgesterner Weg
Plangebiet Technologie- und Gewerbepark Teilgebiet West neu
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Adresse: Leihgesterner Weg

Generelles

Das Plangebiet "West" für den Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg erstreckt sich entlang des Leihgesterner Weges im Bereich beginnend nördlich des Ohlebergsweg bis südlich des Oberauweg und zwischen dem Leihgesterner Weg und dem Erdkauter Weg bzw. der Wilhelmstraße. Einbegriffen in dem Plangebiet sind unter anderem das Grundstück auf dem das THW ansäßig ist. Der Standort der TREA I und das Fernheizkraftwerk der Universität. Hier soll unter anderem eine weitere Thermische Reststoff- und Energieverwertungsanlage entstehen, aber auch das Frauenhofer Institut, sofern es den hier baut, angesiedelt werden.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 21.07.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes GI 04/21 “ Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg “ beschlossen.

Bereits 2007 wurde eine Erschließung des Plangebiets in Augenschein[5] genommen und am 13.12.2007 unter TOP6 mehrheitlich beschloßen.[6]

Im Dezember 2013 hat der Magistrat eine Vorlage zur Abstimmung gegeben, die der Baulandumlegung und Bereitsstellung von Bauland dient. [7] Dieser Vorlage wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 20.02.2014 einstimmig zugestimmt. [8] Ebenso wurde in dieser Sitzung der Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt. [9]

Die Erschließung des Gebietes für den Gewerbe- Und Technologiepark sowie die gestatlterische Möglichkeit eines Biomasseheizkraftwerks im Plangebiet ruft Protest hervor. Der Bürgerverein Lebenswertes Gießen e.V. und Teile der Anwohner taten dies Kund durch einen offenen Brief und eine Anfrage im Stadtparlament zu dieser Thematik [10] [11]




Spezifisch

Im nordwestlichen Teil des Plangebietes ist eine 6,0ha große Fläche speziell für einen Technologiepark geplant. Der Rest der Fläche von 67,5ha ist als Gewerbepark geplant.

Insbesondere der Bereich des Technologieparks soll bereits planerisch mit den hohen Ansprüchen an einen technologisch genutzten Standort berücksichtigt worden sein. Besonders beworben wird die Fläche für Interessenten mit der Nähe zu den Fakultäten und Transfergesellschaften der Hochschulen und der zentralen Lage des Gebietes[12]. Hier besonders zu benennen: das Interdisziplinäre Forschungszentrum (IFZ), das Biomedizinische Forschungszentrum und die naturwissenschaftlichen Fakultäten. Gerade Betriebe und Gewerbe mit hohem Innovationspotential sollen dadurch angesprochen werden. Gegenüber der naturwissenschaftlichen Fakultäten stehen bereits Grundstücke für eine zügige Bebauung bereit. Der Standort bietet zum anderen auch eine gute Anbindung an die A485 und ist auch durch den ÖPNV gut zu erreichen. Die angrenzende "Zeiselwiese" eignet sich hervorragend zur Bewerbung des Gewerbegebietes als Gewerbestandort "im Grünen".

Teilplan Nord

Um etwaige Verzögerungen in der Planungs und Bebauungsphase im Plangebiet zu vermindern wurde im Juli vom Stadtparlament beschloßen, dass Gesamtgebiet in Teilgebiete zur teilen. Der Teilplan Nord beinhaltet hier das Baugebiet des Frauenhofer Instituts sowie den angrenzenden geplanten Technologiepark.

Frauenhofer Institut

Machbarkeitsstudie zur Ansiedlung des Frauenhofer Instituts im Gewerbe- und Technologiepark Leihgesterner Weg.[13]


Plangebiet Technologie- und Gewerbepark; hier: Bahnübergang Ferniestraße
Bahnuebergang-Ferniestraße.png
Adresse: Ferniestraße / Erdkauterweg

Bahnübergang Ferniestraße

Im Rahmen der Erschließung des Plangebietes ist auch angedacht, den Bahnübergang am südöstlichen Ende der Wilhelmstraße zu schließen und ersatzmäßig einen neuen Bahnübergang mit Unter- bzw. Überführungen zu errichten. [14][15] Dies ist in der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010 als TOP 4 auch einstimmig beschlossen worden. [16] Weiteres hierzu ist den Anlagen zur Stadtverordnetenvorlage zu entnehmen. [15]

TREA I und II

Neben der bereits bestehenden Thermischen Reststoff- und Energieverwertungsanlage, befindet sich eine zweite in Planung.[17] "Um die Energiewende Gießens zu flankieren", so die Stadtwerke Gießen.

Biomassheizkraftwerk

Zu einer planerischen Möglichkeit gehört laut Bebauungsplan auch ein Biomasseheizkraftwerk. Dies hat bisher auch schon "Widerstand" heraufbeschworen. Ob und in welcher Form ein solches Kraftwerk entstehen soll ist noch offen. Fest steht zumindest, dass es nur ein Heizkraftwerk werden soll, in welchem unbehandelte Holzabfälle verwertet werden. Solch ein Kraftwerk befindet sich in Gießen bereits in Betrieb, in der Nähe des Stadtfuhramtes.

Teilplan Süd

Zur Stadtverordnetenversammlung am 09.10.2014 legt der Magistrat einen weiteren Entwurfsbeschluß [2] für den abgetrennten südlichen Geltungsbreich des Gesamtgeltungsbreiches vor. Dies ist nötig da hier eine Plangebietserweiterung durchgeführt wurde mit den Flurstücken Gemarkung Gießen, Flur 10 Nr. 182/8+9, 182/14+15, 183/16-18, 189/21 teilweise und 190/4(unbebautes Landes- eigentum, Wegeparzelle). Mit diesem Antrag werden im Geltungsbereich des Teilplanes Teilflächen zur Mischnutzung ausgeschrieben. Dies soll die Möglichkeit bieten hier neben Gewerbe auch Wohnraum zu schaffen.

Geschichtliches

Unter dem Plangebiet wurde zwischen 1891 und 1973 bis in 18 Meter Tiefe durch die Firma Gail Ton abgebaut. Am 11.07.1974 wurde eine Verfüllung der Grube mit Abraum, Erdaushub und Bauschutt zugelassen. Am 20.05.1994 ist die gewerbliche Nachnutzung der Fläche festgelegt worden. Zudem gab es Rekultivierungsauflagen (Grünblianz). Am 20.06.1995 legte die Boizenburg Gail Inax AG dem Bergamt einen Abschlussbetriebsplan vor. Mit Bescheid vom 30.11.1995 wurde eine Sanierung/Sicherung der Altablagerung durch Umlagerung, Sortierung und Wiedereinbau der Bauschuttmassen sowie der Einbau einer Ringdrainage für die Ableitung von Sickerwasser angeordnete Die Sanierung/Sicherung wurde bis zur Insolvenz der Firma Gail unter umwelttechnischer Überachung durchgeführt. Jedoch gibt es keine Kenntnisse darüber was in der Zeit zwischen der Insolvenz und dem Übergang des Gebietes in den Besitz der Stadtwerke Gießen geschehen ist. Die Stadwerke Gießen errichteten im Zuge der Folgentzung einer Teilfläche des Gebietes die TREA I. Dieses Teilgebiet wurde am 09.02,2006 aus der Aufischt des Bergaamtes entlassen. Im Jahr 2011 wurde die Restverfüllung der Grube mit rund 20.000m³ Aushub- und Bauschuttmassen bis zum LAgerplatz der Firma Eurovia durchgeführt. Mit dem Bescheid vom 30.06.2013 wurde die Gesamte Fläche der Grube I "Am Atzelbusch" aus der Bergaufsicht entlassen und die Dokumentation des Abschlussbetriebsplanes anerkannt.

Altlasten Verdachtsflächen bzw. Altflächen

1. Wilhelmstraße 114, Az. 531.005.017-001.049 Ehemals Bauhof einer Hoch-/Tiefbaufirma mit Betriebstankstelle. Heute Institut Berufs- und Sozialpädagogik e.V., Teilflächen werden von Gewerbe- und Handwerksbetrieben genutzt. Bodensanierung aufgrund von Umweltbeeinträchtigung durch die Betriebstankstelle im Jahr 1999, bestätigt durch Verfügung vom RP GI am 13.10.2003 (Az IV/Mr-41.5/kn-100 i 06.03) Weitere Verunreinigungen können jedoch nicht ausgeschloßen werden. Bei künftigen Baumaßnahmen ist daher eine Aushubüberwachung notwendig.

2. Ohlebergsweg 13, Az.: 531.005.042-001.015 Ursprünglich eine Schuhfabrik, seit den 1980er Jahren genutzt durch unterschiedliche Gewerbe- und Industriebetriebe. Aufgrund einer ehemaligen Betriebstankstelle einer Spedition wuwurde die Umweltbeeinträchtigung als "sehr hoch" eingestuft. Umwelttechnische Untersuchung durch: Geonorm GmbH: Umwelt- und abfalltechnische Bodenuntersuchung, Gießen, Ohlebergsweg 13 vom 05.08.2004 Diese ergab eine Verunreinigung durch Mineralölkohlenwasserstoffe im Bereich einer damaligen Dieselzapfstelle. Nach stichprobenartiger Untersuchung des umliegenden Geländes gehen die Gutachter von einer Kleinflächigen Verunreinigung aus. Empfehlen aber weitere Untersuchungen. Jedoch schließen sie eine Gefährdung über bodenschutz- und altlastenrechtliche Wirkungspfade aus.

3. Ohlebergsweg ohne Nummer (Gemarkung Gießen, Flur 12, Nr. 15/2), Az. des Umweltamtes: 39.47.08.0342 Bisher nicht gewerbliche genutzt, daher nicht als Altfläche zu betrachten. Nicht in DATUS erfasst daher kein entsprechendes Aktenzeichen. Wegen der Abstellfläche für Schaustellerwagen, und Autowracklagerplatz-ähnlciehn Verhältnissen wird hier eine Bodenverunreinigung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erwartet. Untersuchungen diesbezüglich liegen nicht vor sind bei einer Umnutzung der Fläche aber erforderlich.

4. Erdkauter Weg 20 - 22, Az.: 531.005.042-001.027A Ursprünglich war hier eine Heeresbäckerei der deutschen Wehrmacht angesiedelt und somit weitestgehend militärisch genutzt. Heute ist hier der Ortsverband des THWs angesiedelt. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) schätzt das Gefährdungspotential durch die frühere Nutzung des Geländes als "mäßig" ein. Es liegt eine Untersuchung der Fläche vor: Hessisches Landesamt für Bodenforschung: Baugrunduntersuchung und Gründungsberatung für den Neubau einer THW-Unterkunft in Gießen vom 27.02.1992 Hier wurden keine Verunreinigungen festgestellt, die eine Gefährdung der Schutzgüter im Wirkungspfad darstellen.

5. Leihgesterner Weg 127, Az. des Umweltamtes: 39.47.08.0344 Hier befindet sich das Heizkraftwerk der Stadtwerke Gießen (errichtet 1966 vom Land für die Universität). Seit 2003 im Besitz der Heizkraftwerk Gießen GmbH. Wegen des laufenden Betriebes noch nicht in der Altflächendatei des Landes. Im städtischen Kataster wegen der Nutzung von Wasser gefährdenten Stoffen geführt. Gutachten liegen keine vor. Bei einer Umnutzung sind aber Untersuchungen erforderlich.

6. Leihgesterner Weg 165 - 167, Az.: 531.005.042-001.032: Neben weiteren z.T. altlastenrelevanten Betrieben (z.B. Autowerkstatt) ist hier seit 1966 eine Laborgroßhandlung und Glasbläserei ansäßig, dieser Branche wird durch das HLUG ein mäßiges bis hohes GEfahrenpotential zugewiesen. Keine Gutachten vorhanden. Untersuchungen bei einer Umnutzung erforderlich.

7. Leihgesterner Weg 173, Az.: 531.005.042-001.012 Seit 1960 ist hier ein Tankstellenbetrieb angesiedelt. Aufgrund mehrmaliger Gewerbean- und abmeldungen ist das Grundstück in der Altflächendatei erfasst (Flurstück Gemarkung Gießen, Flur 11, Nr. 9/4) Das HLUG erfasst die Branchen "Tankstelle" in Branchenklasse 5. Dies bedeutet das dieses Grundstück aufgrund seiner Vornutzung eine sehr hohe Wahrsheinlichkeit besitzt für eine Bodenverunreinigung. Es liegen keine Gutachten vor. Eine Untersuchung ist bei einer Umnutzung erforderlich.

8. AA 43 AA Gail/Grube Atzelbusch (AFR 2008), Az.: 531.005.000-000.048 Tonabbau zwischen 1891 und 1973. Untersuchungen der teilverfüllten Grubd in den Jahren 1989 und 1990 ergaben keine Grundwasser gefährdende Verunreinigung jedoch wurden flächendeckend explosionsfähige Konzetrationen von Methan in der Bodenluft festgestellt. "Die Herkunft des Methangases wird damit erklärt, dass die Verfüllung der Grube über mehrere Jahre mit längeren zeitlichen Pausen stattgefunden hat. In Zeiten ohne Ablagerungstätigkeit haben sich auf den damaligen Oberflächen Tümpel und Feuchtgebiete mit üppiger Vegetation gebildet. Mit Fortsetzung der Auffüllung wurde diese Biomasse verschüttet, sodass unter Luftabschluss bei der Zersetzung Methangas in größeren Mengen entstehen konnte. " [18]
Grundwasser und Boden sind nach eingehenden Untersuchungen nicht belastet.
Jedoch müssen Gebäude in diesem Teil des Plangebietes aktiv gegen Methaneintritt gesichert werden. Südlich der Verfüllungsfläche ist ein Teich "Rotes Meer" angelegt worden der als Teil des Entwässerungssystem der Firma Gail genutzt wurde. Hier wurden Farb- und Keramikschlämme eingeleitet. Eine Untersuchung der Sedimente im Rahmen der Planung diesen Teich für Brauchwasserzwecke zu verwenden hat eine Belastung mit Schwermetallen ergeben, die auch ausgewaschen werden können.
Nach einer Stellungnahme des RP GI vom 13.02.2013 ist eine Nutzungsänderung des "Roten Meeres" nur möglich nach einem Sedimentaushub und Rückverfüllung mit unbelastetem Boden.
Folgende bodenschutz- und altlastenfachliche Untersuchungen liegen dem Amt für Umwelt und Natur vor:

  • Institut für Geotechnik, Dr. Jochen Zirfas:

Orientierende Untersuchungen Teilfläche C1, C2, Fa. Gail Gießen vom 27.02.1990,

  • Institut für Geotechnik, Dr. Jochen Zirfas:

Geotechnisches Gutachten am Atzelbusch vom 11.12.1996,

  • Kaiser Geotechnik GmbH:

Neubau TREA Ingenieurgeologisches Gutachten vom 11.05.2006,

  • Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH:

Neuerrichtung TREA Hydrogeologisches Gutachten vom 30.05.2006,

  • Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH:

Einzelfallrecherche Altablagerung „ehe-malige Gail ́sche Grube Atzelbusch“ vom 15.03.2008,

  • SL-Geotechnik:

Geotechnischer Bericht Erschließungsstraße Technologiepark Leih-gesterner Weg vom 21.05.2008,

  • SL-Geotechnik:

Abschlussdokumentation Erschließungsstraße Technologiepark Leih-gesterner Weg vom 11.02.2010,

  • Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH:

Bauvorhaben TREA Umwelttechnische Bauüberwachung vom 29.06.2010,

  • Ingenieurgesellschaft für Geotechnik, Baugrund und Bodenmanagement bR (ILG):

Abschlussdokumentation Überwachung der Restverfüllung vom 14.06.2012,

  • Ingenieurgesellschaft für Geotechnik, Baugrund und Bodenmanagement bR (ILG):

Umwelttechnischer Kurzbericht Grundwasseruntersuchung Atzelbusch vom 05.12.2012,

  • Ingenieurgesellschaft für Geotechnik, Baugrund und Bodenmanagement bR (ILG):

Sedimentuntersuchungen Rotes Meer vom 07.02.2013,

  • Ingenieurgesellschaft für Geotechnik, Baugrund und Bodenmanagement bR (ILG):

Baugrunduntersuchung mit Gründungsbeurteilung TREA II vom 20.02.2013,

  • Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH:

Wasserrechtsantrag für einen Brauchwasserbrunnen TREA II vom 23.05.2013.

Umwelt

Boden und Wasser

Im gesamten Geltungsbereich des B-Planes sind die ökologischen Bodenfunktionen stark eingeschränkt oder gar nicht vorhanden. Grund dafür ist unter anderem der Eingriff durch den Tonabbau und die anschließende Verfüllung der Grube. Aber auch die unterschiedliche Nutzung durch Gewerbe, die zur Boden-, Bodenluft- und Grundwasserverunreinigung beitrugen. Auf drei der acht Verdachtsflächen konnte dies konkret nachgewiesen werden. Im Bereich der Grube "Atzelbusch" müssen Gebäude wie die TREA II gegen eindringendes Methangas über eine aktive Bodenluftentgasung geschützt werden. Der Bebauungsplan sieht folgende Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen der bebauten und versiegelten Böden vor: - eine Mindestgrünfläche von 20% pro Baugrundstück - Festlegung von versickerungsfähigem Material auf nicht bebauten Freiflächen - Verwertung bzw. Versickerung von Niederschlagswasser Niederschlagswasser der Flächen TREA I und TREA II wird in Zisternen gesammelt zusätzlich gibt es eine Notentlastung in das Rote Meer. Der erlust des natürlichen Bodens ist als erheblich einzustufen, die geplanten Maßnahmen (s.o.) dienen nur der Reduzierung der Auswirkungen auf den Bodenwasserhaushalt. Die Wiedernutzbarmachung der Altflächen ist im Bezug auf das gesamte Bauplangebiet als positiv zu betrachten, da so vorerst die natürlichen Böden geschützt bleiben können. Insgesamt werden die Auswirkungen auf Boden und Grundwasser mit einer mittleren Erheblichkeit eingestuft.

Flora und Fauna

Der Bebauungspaln wurde bereits 2006 während eines B-Plan Vorentwurfs floristisch und faunistisch kartiert. (Büro für faunistische Fachfragen/PLÖN, 2006). Aufgrund der städtebaulichen Entwicklungen im Plangebiet wurde die Kartierung 2013 aktualisiert. (Büro für faunistische Fachfragen/PLÖN, 2013). Das Untersuchungsgebiet ist größer als das eigentliche Geltungsgebiet. Nord: Ackerfläche Ohlebergsweg bis Süd: Wald begrenzt wird es westlich vom Leihgesterner WEg und östlich von der Bahntrasse. Das Gelände der Firma Gail wurde nicht mitkartiert. Es liegt im Plangebiet eine hohe Diversität der Flora und Fauna vor, die durch die untersciedlichen Geländegegebenheiten hervorgerufen wird. Im Untersuchungsgebiet konnten einige schützenswerte und auch unter Naturschutz stehende Arten nachgewiesen werden. Insbesondere sind Teile des Untersuchungsgebietes bundes- oder hessenweit bedeutende Populationsvorkommen von Amphibien und Repitilien. Der Umweltbericht empfiehlt gezielt Lebensräume zu erhalten und oder neue zu schaffen.

Klima

Auf dem Plangebiet befindet sich eine Kaltluft-Entstehungszone, welche bei der Überbauung der fläche verloren geht. Um diese Auswirkungen einzudämmen legt der B-Plan fest, dass in den gefährdeten Bereichen die Längsachsen der Gebäude in Nordsüd- bis Südostausrichtung zu errichten sind. Es wird auch eine Bestaltung angestrebt, dass zwischen bebauten Flächen eine locker verdichtete Fläche von mindestens 50m entsteht um den Kaltluftstrom nicht zu unterbrechen und Flächen zu schaffen in denen Kaltluft entstehen kann. Bei Berücksichtigung der Festlegungen von unbebauten Korridoren zwischen den Baugebieten wird von einer ausreichenden Belüftung des Gebietes ausgegangen. Der Verlust der Kaltluftproduktionsflächen wird lediglich gemindert.

Überwachung

Es ist angestrebt ein Monitoring einzurichten um alle 2-3 Jahre Erfolgskontrollen durchzuführen, die die Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dokumentieren. Im Bereich der Grube "Atzelbach" ist nach einer EU Richtlinie 2010/75/EU der Stand der Boden- und Grundwasserverunreinigungen in einem Zustandsbericht zu dokumentieren und alle 5 Jahre ein Monitoring für Wasser und Boden zu betreiben.

Lärmemission

Richtwerte: Gewerbegebiete: tags 65 dB(A) und nachts 50dB(A) Mischgebiete: tags 45 dB(A) und 60dB(A)


Weblinks


Galerie

Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg/Galerie


Einzelnachweise

  1. 17. Änderung des Flächennutzungsplans "Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg - Teilgebiet West -"; hier: Beschluss - Antrag des Magistrats vom 12.08.2014 -
  2. 2,0 2,1 Bebauungsplan GI 04/21 "Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg III“ (Teilgebiet Süd)hier: Plangebietsabteilung und -erweiterung, 2.Entwurfsbeschluss, Durchführung der 2. Offenlage - Antrag des Magistrats vom 16.09.2014 -
  3. Erneute Offenlegung des Teilbereichs Nord des Bebauungsplanentwurfs „Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg (Teilbereich West)“.
  4. Sitzung 17.07.2014 Stadtverordnetenversammlung
  5. Bebauungsplan GI 04/21 "Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg", hier: Billigungsbeschluss über den Vorentwurf - Antrag des Magistrats vom 02.11.2007
  6. Sitzung 13.12.2007 Stadtverordnetenversammlung
  7. Anordnung der Umlegung “Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg“, Bebauungsplan GI 04/21 „Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg, Teilgebiet West und Teilgebiet 1 Bahnüberführung Ferniestraße“ - Antrag des Magistrats vom 19.12.2013
  8. Sitzung 20.02.2014 Stadtverordnetenversammlung
  9. 17. Änderung des Flächennutzungsplans "Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg - Teilgebiet West –"- Antrag des Magistrats vom 14.01.2014 -
  10. Anfrage gem. § 31 GO des Herrn Schambeck vom 13.05.2014 - Bebauungsplan GI-04/21 Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg II (Teilgebiet West)
  11. Anfrage gem. § 31 GO des Herrn Dr. Liedtke vom 13.05.2014 - Bebauungsplans GI 04/21 "Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg"
  12. Profil des Plangebiets
  13. Fraunhofer Machbarkeitsstudie Machbarkeitsstudie Frauenhofer Institut.
  14. Verbindung Ferniestraße - Erdkauter Weg rückt näher Gießener Allgemeine Zeitung vom 12.06.2009
  15. 15,0 15,1 Bebauungsplanes Nr. GI 04/21 "Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg, Teilbereich I, Bahnüberführung Ferniestraße
  16. Sitzung 01.07.2010 Stadtverordnetenversammlung
  17. Bebauungsplan GI 04/21 "Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg III“ (Teilgebiet Süd) hier: Plangebietsabteilung und -erweiterung, 2. Entwurfsbeschluss, Durchführung der 2. Offenlage - Antrag des Magistrats vom 16.09.2014 -
  18. Bebauungsplan „Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg II – Teilgebiet West“ Umweltbericht [s. S. 12].

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