Verkehrsversuch „Anlagenring“

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Der Verkehrsversuch am Anlagenring in Gießen ist ein Verkehrsversuch, welcher die inneren zwei Spuren des Anlagenrings als Fahrradstraße deklariert, welche bis auf Ausnahmen nur durch Radfahrer, Busse und Rettungsmittel befahren werden darf. Der Verkehrsversuch basiert auf einem Bürgerantrag und wurde am 04.03.2021 mehrheitlich vom Stadtparlament beschlossen. Am 30.008.2023 erklärte der Verwaltungsgerichtshof Kassel den Verkehrsversuch in der bisherigen Form für rechtswidrig, woraufhin die Stadt Gießen den Verkehrsversuch für gescheitert erklärte.

Einreichung des Bürgerantrags

Abstimmung in der Stadtverordnungsversammlung

Planung und Einrichtung des Verkehrsversuchs

Kritik am Verkehrsversuch

Rechtsstreit

Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Gießen

Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel

Reaktionen auf die Gerichtsbeschlüsse

Rückbau des Verkehrsversuchs

Kosten des Verkehrsversuchs

Einzelnachweise


Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen

  • Verkehrsversuch, Anfrage gem. § 30 GO des Stv. Dr. Greilich vom 02.07.2023, Vorlage: ANF/1599/2023