Stadtumbaugebiet Bahnhofsumfeld

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Das Stadtumbaugebiet Bahnhofsumfeld

Das Stadtumbaugebiet "Bahnhofsumfeld" ist eines von drei Stadtumbaugebietenim Rahmen des Masterplan Gießen 2020 und wurde am 06.09.2012 beschlossen.[1] (Ja: SPD, CDU, GR, FW, PIR, FDP, LB/BLG; StE: LINKE) Ein für den Stadtumbau notwendiges "Teilräumliches Entwicklungskonzept" wurde daraufhin erarbeitet und am 14.02.2013 einstimmig beschlossen. Hierin sind die Ziele und Maßnahmen dargestellt. [2]

Teilräumliches Entwicklungskonzept

Im Maßnahmeplan des Teilräumlichen Entwicklungskonzept sind insgesamt 12 Maßnahmen geplant, von denen zwei Projekte zur Zeit der Planaufstellung bereits in Durchführung waren und sich drei weitere um eine Verkehrliche Verknüpfung handeln.

Umgestaltung Bahnhofsvorplatz mit ZOB

Bahnhofsvorplatz

Errichtet von 1904 bis 1906, zeigt der ehemalige Gießener Fürstenbahnhof heute zahlreiche Funktions- und Substanzschwächen. Der Bahnhof mit ZOB hat eine große verkehrliche Bedeutung und bietet täglich Aufenthaltsraum für mehr als 30.000 Reisende. Daher sollen der Bahnhofsvorplatz und ein Teilabschnitt der Bahnhofstraße grundhaft erneuert und neu gestaltet werden. Die neue Planung trägt zur klaren Definition dieser Stadträume bei. Ziel der Gesamtmaßnahme ist neben der Herstellung eines übersichtichen ZOB der Bau einer rd. 180 Einstellplätze umfassenden überdachten "Bike and Ride"-Anlage mit einem ebenerdigen Fahrradparkierungssystem. Ergänzend zu den baulichen Maßnahmen im bereich des Bahnhofsvorplatzes wird die Bahnhofstraße zwischen Einmündung Liebigstraße und Einmündung "An der Alten Post" umgestaltet. Wegfallende Parkplätze werden durch das neu gebaute Parkhaus am Bahnhof kompensiert. Die Gesamtkosten werden auf rd. 6,3 Millionen Euro geschätzt.

Grunderwerb Bahnhofsvorplatz

Bahnhofsvorplatz

Der Bürgersteig im Bereich der Busumfahrung an dem Bahnhofsvorplatz soll einheitlich und in der erforderlichen regelbreite gestaltet werden. Vorraussetzung ist der Ankauf einer 10m² großen Fläche. Der Entsprechende Kaufvertrag wurde am 18.08.2012 abgeschlossen.

Verlängerung der Personenunterführung

Der Bahnhof hat aus westlicher Richtugn keinen direkten Zugang und kann von dort aus nur über das Dachgeschoss des Parkhauses an der Lahnstraße und den anschließenden Fußgängersteg erreicht werden.
Die geplante Weiterführung der Personenunterführung im südlichen Bereich des Bahnhofes in Richtung Lahnstraße soll neben der verbesserten Zugänglichkeit des Bahnhofes von der Lahnstraße auch der Entlastung der Bahnhofstraße dienen. Die derzeit den einzigen Zugang zum Bahnhof darstellt. Die Erweiterung ist technisch möglich, da diese bei der umfangreichen Sanierung der Unterführung im Jahr 2009 bereits planerisch berücksichtigt wurde.
Die Verlängerung der Unterfühung ist Vorraussetzung für die Entwicklung und Erschließung des Güterbahnhofareals und des geplanten Fernbusbahnhofes. Mit der verbesserten Anbindung des Bahnhofes nach Westen wird der Bahnhofsvorplatz entlastet und die Trennwirkung der Bananlagen für die Siedlungsbereiche im Stadtumbaugebiet entschäft.
Zur Vorbereitung der Maßnahme sind Verhandlungen mit der DB AG zu führen sowie die Flächenbedarfe für den Grunderwerb zu ermitteln. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf rd. 2,5 Millionen Euro geschätzt.

Sanierung und verkehrliche Verbessung des Fußgängersteges zum Parkhaus Lahnstraße

Rahmenplanung Güterbahnhof

Der Fußgängersteg verbindet den Bahnhof mit den angrenzenden Parkhaus Lahnstraße. Der Steg entstand bei der Errichtung des Parkhauses und befindet sich im Eigentum der Universitätsstadt Gießen. Er weist erhebliche Schäden auf, die, wietterungsbedingt, durch fehlende Verglasung des Überweges entstanden sind. Die Sanierung der Brückenkonstruktion sind unter Sicherheitsaspekten notwendig. Gleichzeitig soll durch eine Verglasung des Fußgängersteges eine Akzeptanzsteigerung erfolgen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf rd. 2,4 Millionen Euro geschätzt.

Planerische Konzeption Güterbahnhof

Rahmenplanung Güterbahnhof

Die Brachflächen rumd um den Bahnhof bedürfen einer funktionalen und gestalterischen Aufwertung sowie der Einbindung in den Stadtkörper. Der Güterbahnhof wird für die Zwecke der DB AG nicht mehr benötigt. Hierfür sind zur weiteren Vorbereitung der Maßnahme eine vertiefende Rahmen- und Konzeptplanung auszuarbeiten. Die planerische Konzeption für die Entwicklung des Güterbahnhofes ist Vorraussetzung für die Durchführung der Stadtentwicklung in diesem Bereich. Darüber hinaus bietet der Erwerb des Areals durch den Investor eine große Chance zur zeitnahen Entwicklung der bislang ungenutzten Fläche.

Entwicklung Fernbusbahnhof

Rahmenplanung Güterbahnhof

Der ZOB soll auch nach den Umbauarbeiten auf dem Bahnhofsvorplatz verbleiben, Erweiterungsmöglichkeiten bestehen dort jedoch nicht. Die Verkehrsdichte des öffentlichen Verkehrs erfordert eine langfristige Entlastung dieser Fläche und eine leistungsfähige Anbindung der Fernbuslinien an die Stadtbuslinien und die Bahn, da der derzeitig Haltepunkt für Fernbusse weit außerhalb der Innenstadt liegt.Die Entwicklung steht mit der Umgestaltung des Bahnhhofsvorplatzes und der Verlängerung der PErsonenunterführung zur Lahnstraße in Verbindung. Die Kosten für den Grunstücksankauf sowie hoch- und tiefbautechnische Maßnahmen werden auf rund 2,6 Millionen Euro geschätzt.

Weg entlang der Wieseck

Die Bestandssituation im Bereich der Wieseck lässt nur eine unzureichende Wegeverbindung zwischen Wieseck und Innenstadt entlang des Südufers der Wieseck erkennen. Durch die Schaffung einer attraktiven und barrierefreien Fuß- und Radwegeverbindung an der Wieseck soll eine solche Verknüpfung und zusätzlich ein direkter Zugang zum Areal des ehemaligen Güterbahnhofes und der Lahnaue geschaffen werden.
Aufgrund der verknüpfenden Funktion zwischen Innenstadt, Bahnhof und Güterbahnhof spielt die Herstellung eines öffentlichen Fuß- und Radweges in der städtebaulichen Entwicklung eine bedeutende Rolle.

Revitalisierung "Alte Post"

Alte Post

In direkter Nachbarschaft zum Bahnhof befindet sich das Gebäude "Alte Post" und ist ein Einzelkulturdenkmal. Aufgrund des momentanen Zustandes besteht ein erheblicher Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf des neugotischen Bauwerkes. Durch Instandsetzungsstau, Leerstand und Wildplakatierung der Fassader der "Alten Post" wird das Straßenbild erheblich beeinträchtigt.
Aufgrund des erheblichen Einflusses des Gebäudes auf das Stadtumbaugebiet und der prominenten Lage kommt der Projektentwicklung eine Leuchtturmfunktion zu (Vertrauensbildung).

Grundhafte Erneuerung der Liebigstraße zwischen Bahnhofstraße und der Frankfurter Straße

Die Liebigstraße zwischen Bahnhofstraße und Frankfurter Straße soll grundhaft erneuert werden. Der Ausbauabschnitt schließt unmittelbar an das Ausbauende der Maßnahme "Grundhafte Erneuerung Bahnhofsvorplatz/Bahnhofstraße" und bindes an den bereits ausgebauten Knotenpunkt zur Frankfurter Straße an.
Mit dem grundhaften Ausbau der Liebigstraße sollen die Mängel eines nicht mehr ausreichenden Straßenoberbaus sowie zum Teil auftretenden Rückstau und Behinderung durch den Busverkehr vor dem Knotenpunkt Frankfurter Straße beseitigt sowie die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleistungen vorgenommen werden. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sollen die vorhandene Busspur verlängert, Straßenschäden behoben sowie zusätzliche Verkehrsflächen und Stellplätze für Radfahrer bereitgestellt werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 500.000 Euro.

Modernisierung Liebigmuseum

Das Liebigmuseum befindet sich in direkter Nachbarschaft zum überregional bedeutsamen Mathematikum sowie im Zugangsbereich des Bahnhofsvorplatzes. Das Gebäude wurde 1818/1819 erbaut und befindet sich unter Denkmalschutz.Trotz seiner bedeutenden kulturellen Funktion für die Universitätsstadt Gießen fehlen dem Museum eine zeitgemäße Ausstattung und ein angemessener städtebaulicher Rahmen. Darüber hinaus weist das Gebäude Sanierungsbedarf wegen baulicher und haustechnischer Mängel auf.

Entwicklung Brache Frankfurter Straße/Liebigstraße

Das von der Satzung betroffene Gebiet

Die zu entwickelnde Fläche befindet sich in zentraler innenstädtischer Lage im Einmündungsbereich Frankfurter Straße/Liebigstraße. Die Fläche wird als Parkplatzfläche genutzt. Eine bauliche Fassund des Straßenraumes ist nicht gegeben. Die großflächige Stellplatzanlage stellt im Hinblick auf die Lage und Erscheinungsbild einen Städtebaulichen Mangel dar. Diesem Mangel soll mit einer standortgerechten Bebauung entegegen gewirkt werden (Baulückenschließung).

Instandsetzung Bahnhofstreppe

Historische Bahnhofstreppe

Die historische Treppenanlage befindet sich östlich des ehemaligen Fürstenbahnhofes. Sie schließt an die Brückenanlage Richtung "Alter Wetzlarer Weg" an. Beide Konstruktionen gehören zu den bedeutensten Kulturdenkmälern in Gießen und sind Teile der denkmalgeschützten Gesamtanlage Bahnhofsviertel.
Die Treppe befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Nur wenige Teile können erhalten und für einen Wiederaufbau verwendet werden. Die bestehende Rampe ist nicht barrierefrei. Ein Großteil der Treppenkonstruktion muss aus neuen Materialien baulich ergänzt werden. Aufgrund der Schäden am Unterbau und der verschobenen sichtbaren Treppenteile muss die Treppenanlage abgebaut und zwischengelagert werden, unabhängig vom Umfang der Erneuerung (oder Teilrestaurierung).

Satzung zur Sicherung und Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen im Stadtumbaugebiet "Bahnhofsumfeld"

Für die Stadtverordnetenversammlung vom 09. Oktober 2014 besteht der Plan, eine Satzung zur Sicherung und Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen nach dem Teilräumlichen Entwicklungskonzept zu beschließen. Diese soll verhindern, dass, für den Fall, das sich die einzelnen Grundeigentümer im Stadtumbaugebiet nicht an das städtebauliche Entwicklungskonzept halten, über die Satzung dafür gesorgt werden kann, kontraproduktive Maßnahmen zu unterbinden und die Stadtumbauziele durchzusetzen.[3] Hiervon sind insbesondere die Alte Post und der Bereich der Brache an der Frankfurter Straße/Liebigstraße sowie die Bahnhofsstraße als Teil des umgestalteten Bahnhofsvorplatzes betroffen.
Hierbei wird durch die Satzung eine Genehmigungspflicht für alle Vorhaben und Vorgänge im Sinne des § 12(1) BauGB. Hiervon sind demnach rechtliche Vorgänge wie Veräußerung, Belastung oder Teilung von Grundstücken nicht betroffen. Die Genehmigung wird auf schriftlichen Antrag vom Magistrat erteilt, solange sie im Sinne des Teilräumlichen Entwicklungskonzeptes ist.

Einzelnachweise

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