Landesgartenschau 2014

Aus Informationsplattform über Gießen
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Name der Veranstaltung
LogoLandesgartenschauGiessen2014.jpg
Ort: Lahnufer und Wieseckaue, verbunden durch drei Innenstadtkorridore [1]
Veranstalter: Der Magistrat der Universitätsstadt Gießen;
Fördergesellschaft Landesgartenschauen Hessen und Thüringen mbH
Zeitraum: 26. April – 5. Oktober 2014 (163 Tage)
Träger: Land Hessen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz;
Der Magistrat der Universitätsstadt Gießen

Die Landesgartenschau Gießen ist die 5. Landesgartenschau (auch: LGS) des Landes Hessen und eine von fünf anderen Landesgartenschauen in Deutschland, die im Jahre 2014 stattfinden werden. Sie wird sich vom 26. April bis 5. Oktober 2014 in den Flussauen der Wieseck und der Lahn abspielen, die durch drei Korridore verbunden sind. Die Landesgartenschau steht unter dem Motto „Auf zu neuen Ufern“. Das Logo zeigt eine Blüte aus fünf verschieden farbigen Blütenblättern, welche aus Daumenabdrücken gebildet sind.

His­to­rie der Bewerbung und Entscheidung

  • 04.10.2004 Magistrat bekundigt Absichtserklärung zur Bewerbung. [2]
    • Magistrat beschließt die Durchführung einer - Machbarkeitsstudie, die für eine Bewerbung nötig ist. (Bericht GAZ 06.10.04)
      • Sie steht unter dem Motto "Auf zu neuen Ufern" - hierbei wird sowohl die Aufwertung der Ufergebiete, als auch eine Stärkung von weichen Faktoren, die Lebens- und Freiraumsqualität sowie kulturelle Qualität beinhalten
  • 07.11.2005 Magistrat & 08.12.2005 Stadtverordetenversammlung beschließt die Bewerbung für die Landesgartenschau 2014 mit der Machbarkeitsstudie Auf zu neuen Ufern [2]
  • 17.03.2008 Hessische Landesregierung wählt Gießen als Ort für die Landesgartenschau 2014 aus. [3] Hierbei wurde ein Zuschuss in höhe von 3,3 Mio € von der Landesregierung zugesagt.

Landschaftsplanerische Aspekte

Das Gelände der Landschaftsgartenschau befindet sich primär auf Kerngebieten, die sich an den Flussufern der Lahn und Wieseck befinden:

  • die Wieseck-Aue mit dem Bereich Schwanenteich
  • das Lahnufer in Nachbarschaft zum Stadtkern

Diese werden durch drei Korridore, die durch den Stadtkern, entlang der Lahn (Nordstadtkorridor), sowie entlang der Wieseck (Wieseckkorridor) führen miteinander verbunden.
In einem EU-Weiten Wettbewerb wurden zwischen August 2009 und Januar 2010 für die Landschaftsgestaltung der beiden Landesgartenschau-Flächen Landschaftsarchitekten gesucht. Hierbei gewannen zwei Berliner Landschaftsarchitekten. Die Wieseck-Aue wird hierbei durch geskes.hack Landschaftsarchitekten, Berlin begrünt, während für das Lahnufer-Gelände die Arbeitsgemeinschaft A24 Landschaft, Berlin beauftragt wurde.

Wieseckaue

Lahnufer

Die Planung für das Lahnufergelände wurde am 21.06.2011 als Rahmenplanung beschlossen. [4]
Das ca. 470 ha große Gelände wird in 6 Teilabschnitte unterteilt, die sich in ihren räumlichen und baulichen Strukturen, Eigentumsverhältnissen und Nutzungsstrukturen unterscheiden. Neben diesen befinden sich weitere bereits in Planung befindliche Vorhaben auf dem Gebiet, zu diesen zählt der am 06.11.2011 beschlossene Bebauungsplan für die Nordstadtbrücke [5] [6], die Nord- und Weststadt im nördlichen Grenzbereich des Rahmenplanes verbinden soll und Teil des Nordstadtkorridors ist. Desweiteren fällt der Bebauungsplan GI 01/17 in den Einzugsbereich. Hierbei ist insbesondere die Bahnunterführung zwischen Bootshausstraße und Dammstraße (Bahndurchstich Dammstraße) als Teil der Planung zu erwähnen. Auch die Aufwertung des Bahnhofsgeländes, die sowohl den Bahnhofsvorplatz, als auch das Güterbahnhofgelände betreffen, grenzen an das Veranstaltungsgelände.

Teilbereich 1 Uferpark Nord

Die Uferbereiche der Lahn im Teilbereich des Uferpark Nord sollen der Öffentlichekeit zugänglich gemacht werden. Dazu gehört insbesondere der Bau des Christoph-Rübsamen-Steg, der West- und Ostufer der Lahn verbindet und zentrale Planerische Maßnahme in diesem Teilbereich ist. Zusätzlich wurde der Uferweg zwischen Hochwasserschutzdeich im Süden bis zur Einmündung des Leimenkauter Wegs entlang der Lahn verlegt. [6]

Teilbereich 2 Große Bleiche

Teilbereich 3 Zu den Mühlen

Teilbereich 4 Uferpark West

Teilbereich 5 Uferpark Lahnstraße

Teilbereich 6 Uferpark Süd

Innenstadtkorridore

Eintrittspreise

Während auf dem Gelände des Lahnufers und der Innenstadtkorridore keine Eintrittsgelder verlangt werden, werden diese für die Wieseckaue gefordert, da dieser Präsentationsort für gartentechnische Ausstellungsstücke ist. Diese Eintrittsgelder wurden, mit Ausnahme der Regelung, das Kinder unter 6 Jahren kostenfrei auf das Gelände können [7], von der Landesgartenschau Gießen 2014 GmbH beschlossen.

Kategorie Einzelticket Dauerkarte
Erwachsene 15,00 € 100,00 €
Erwachsene ermäßigt 13,50 € 90,00 €
Familie mit einem Erwachsenen 15,00 € 100,00 €
Familie mit zwei Erwachsenen 30,00 € 200,00 €
Kinder/Jugendliche 4,00 € 30,00 €
Gruppen 13,50 €
Schulklassen 3,50 €

[8]

Probleme, Kontroversen und Begehren gegen die Landesgartenschau

Bürgerbegehren gegen die Landesgartenschau

Ausgelöst durch die geplante Fällung von 360 Bäumen in der Wieseckaue bildete sich am 24. November um den Diplom-Biologen und Ornithologen Dietmar Jürgens, die Pfarrerin Beate Almenröder und den Stadtverordneten Michael Janitzki daraufhin eine Bürgerinitiative. [9]
Hierbei fordert die Bürgerinitiative zum einen, dass im Bereich der Wieseckaue zur Vorbereitung und Durchführung der geplanten Landesgartenschau 2014 (LGS) gefällt werden dürfen und die vorhandenen Gewässerufer einschließlich ihrer Vegetation unverändert erhalten bleiben müssen, sowie zum anderen, dass die Stadt Gießen zum Zwecke der Durchführung der LGS weder neue Darlehen aufnehmen noch solche Sicherheiten stellen darf, für deren Erfüllung neue Schulden gemacht werden müssten. [10]
Die benötigten Unterschriften für das Bürgerbegehren wurden zwischen dem 11. Januar 2012 und dem 02. Februar 2012 [9] insgesamt 3573 gültige Unterschriften für das Bürgerbegehren eingesammelt. [11] Am 10. Februar 2012 erklärte die Stadtverordnetenversammlung das Bürgerbegehren auf Basis zweier Rechtsgutachten, die die Einreichungsfrist verletzt sehen, für unzulässig.
Von dem Verwaltungericht Gießen wurde daraufhin ein vorläufiger Baustopp beschlossen, bis entschieden ist, ob der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zulässig ist. [12]. Dies wurde am 21. Februar zum Teil bestätigt, indem der dort der Antrag gegen die Baumaßnahmen an der Wieseckaue für unzulässig gehalten wurde, jedoch ein Bürgerentscheid zum aufnehmen neuer Darlehen für zulässig befunden wird [13].
Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss von Seiten Bürgerintitative vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof scheiterte allerdings [14]. Der Beschwerde der Stadt Gießen, die am 23.02.2012 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde [15] hingegen gegen den zweiten Teil des Beschlusses vom 21. Februar 2012 gibt der Hessische Verwaltungsgerichtshof am 28. März 2012 statt [16]. Ab diesem Zeitpunkt war das Bürgerbegehren endgültig für unzulässig befunden.

Ein zweites Bürgerbegehren wurde am 12. Juli 2012 gestartet, um die Zerstörung des Uferwegs zwischen Wieseck und Schwanenteich zu verhindern. Die Unterschriftenlisten wurden am 11.Oktober 2012 eingereicht und einen Tag später gab der Magistrat bekannt, keinen Bürgerentscheid durchführen zu wollen und stattdessen die Forderungen aus dem Bürgerbegehren erfüllen zu wollen. [9]

Diskussuion um den Sportplatz von Blau-Weiß Gießen

Vandalismus auf dem Landesgartenschaugelände

Kontroverse um zusätzliche Einkaufssonntage

Der Magistrat beabsichtigte anlässlich zur Landesgartenschau weitere Sonntage im Jahr 2014 für die Ladenöffnung freizugeben. Aus diesem Grund hatte der Magistrat beschlossen beim Hessischen Sozialministerium einen Antrag einzureichen, der zusätzlich zu den bisher bestehenden vier Einkaufssonntagen es der Stadt erlauben würde vier zusätzliche Einkaufssonntage zu erlauben. Der Magistrat vertrat hierbei die Ansicht, dass es sogar in der Zeit der Landsgartenschau möglich wäre, dass die Geschäfte jeden Sonntag öffnen dürften, man jedoch auf Rücksicht der Arbeitnehmer die Einkaufssonntage auf vier beschränken würden und den August als Ferienmonat extra herausgenommen hat.[17][18]Kritik kam vonseiten der Gewerkschaften und der Kirchen, die eine generelle Aufweichung der Arbeitsfreiheit an Sonntagen kritisieren. Der Handel auf den Seltersweg schaltete sich zum Verwundern des Magistrats in die Diskussion ein und erklärte, dass man kein Interesse habe an weiteren Einkaufssonntagen und die vorhandenen ausreichend seien.[19][20][21]

Die Fraktion Die Linke hatte für die Stadtverordnetenversammlung am 20.02.2014 einen Antrag (STV/1992/2014) eingebracht, welcher den Magistrat beauftragt auf weitere viermalige Öffnung der Geschäfte an Sonntagen zu verzichten und den Magistratsbeschluss zurückzunehmen.[22][23] Dieser Antrag wurde zurück gezogen, da nach Gesprächen mit dem Gießener Einzelhandel dieser keine weiteren Einkaufssonntage wünschte und darauf hin der Magistrat seinen Antrag auf weitere Einkaufssonntage beim Hessischen Sozialministerium zurück nahm.[24][25][26]

Einzelnachweis

  1. [1] Veranstaltungsgeände der Landesgartenschau
  2. 2,0 2,1 STV/1621/2008 - s. Begründung: 1.Beschlussvorlagen seitens des Magistrates und der Stadtverordnetenversammlung
  3. STV/1621/2008 - s. Begründung: 2. Entscheidung des Hessischen Landtags
  4. STV/0118/2011 - Rahmenplanung für die innerstädtische Lahnaue beiderseits der Lahn zwischen zukünftiger Fußgänger- und Radfahrerbrücke in Höhe der Sudetenlandstraße ("Nordstadtbrücke") im Norden und großer Auenwiese unterhalb des Bahnhofs im Süden hier: Beschluss der Rahmenplanung als Grundlage der künftigen stadt- und freiräumlichen Entwicklung und Neuordnung der Lahnaue
  5. STV/0331/2011 - Bebauungsplan Nr. GI 01/32 "Nordstadt-Brücke"
  6. 6,0 6,1 Datei:Rahmenplan Lahnufer.pdf
  7. STV/1818/2013 - Gestaltung der Eintrittspreise zur Landesgartenschau Gießen 2014
  8. Eintrittspreise Landesgartenschau
  9. 9,0 9,1 9,2 stopptdieselandesgartenschau.de
  10. STVO/0692/2012 - Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Landesgartenschau s. Begründung
  11. [1]
  12. VG Gießen - Beschluss vom 10. Februar 2012 - Az. 8 L 204/12.GI
  13. VG Gießen - Beschluss vom 21. Februar 2012 - Az. 8 L 204/12.GI
  14. Hessischer VGH - Beschluss vom 23. Februar 2012 - Az. 8 B 426/12
  15. STV/0721/2012 - Landesgartenschau 2014; Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen; Dringlichkeitsantrag von Frau Oberbürgermeisterin Grabe-Bolz vom 23.02.2012
  16. Hessischer VGH - Beschluss vom 28. März 2012 - Az. 8 B 433/12
  17. Magistrat will 2014 acht verkaufsoffene Sonntage, Gießener Allgemeine vom 15.01.2014 (Archivierte Version)
  18. Vier weitere verkaufsoffene Sonntage , Gießener Anzeiger vom 15.01.2014 (Archivierte Version)
  19. Seltersweg will nur vier Einkaufssonntage, Gießener Allgemeine vom 28.01.2014 (Archivierte Version)
  20. BID Seltersweg: Keine zusätzlichen Sonntage, Gießener Anzeiger vom 29.01.2014 (Archivierte Version)
  21. Sonntagsöffnung: Alles auf Anfang, Gießener Allgemeine vom 29.01.2014 (Archivierte Version)
  22. Verkaufsoffene Sonntage, Antrag der Fraktion Die Linke vom 28.01.2014, Vorlage: STV/1992/2014
  23. Verkaufsoffene Sonntage Thema im Stadtparlament, Gießener Allgemeine vom 05.02.2014 (Archivierte Version)
  24. Es bleibt bei vier Einkaufssonntagen, Gießener Allgemeine vom 13.02.2014 (Archivierte Version)
  25. Innenstadthandel und Gewerbegebiete auf einer Linie, Gießener Allgemeine vom 13.02.2014 (Archivierte Version)
  26. Verkaufsoffene Sonntage, Magistratsvorlage, Vorlage: MAG/2030/2014

Weblinks

Artikelliste