Grundsteuer

Aus Informationsplattform über Gießen
Version vom 10. Juni 2015, 23:56 Uhr von COechler (Diskussion | Beiträge) (Zeitungsartikel als mögliche Quellen ergänzt.)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Grundsteuererhöhung im Jahr 2013

Am 10.10.2013 beschloss die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich (Ja: SPD, GR; Nein: CDU, FW, FDP, LB/BLG, PIRATEN, LINKE;) die Erhöhung der Grundsteuer B von 380 auf 600 Punkte.[1] Die Erhöhung war eine Maßnahme im Maßnahmenliste des Kommunalen Schutzschirm (KSH), welche Teil des mehrheitlich durch die Stadtverordnetenversammlung am 17.01.2013 beschlossenen Beitritt zum KSH ist.[2] Die Steuererhöhung wurde am 1.Januar 2014 wirksam. Am Ende der Widerspruchsfrist waren ca. 1700 Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide eingegangen.[3] Zur Zeit liegen 4 Klagen gegen die Zurückweisung der Widersprüche beim Verwaltungsgericht Gießen vor.[4]



Einzelnachweise

.