Samen-Hahn-Gelände: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Erste Bauvorhaben für das Doppelhaus Ecke Reichensand/Bahnhofstraße ====
==== Erste Bauvorhaben für das Doppelhaus Ecke Reichensand/Bahnhofstraße ====
Nach dem Abriss der Gebäude auf dem Samen-Hahn-Gelände, mit Ausnahme des Eckhauses, wurde die Freifläche zunächst als Parkplatz genutzt.<ref name="82/8/14/">''Bauvoranfrage ist am Mittwoch im Bauausschuß: Stimmt RP der Bebauungsplan-Befreiung zu?'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 14.08.1982, Ausgabe Nr. 186, Seite 27</ref><br/>
Nach dem Abriss der Gebäude auf dem Samen-Hahn-Gelände, mit Ausnahme des Eckhauses, wurde die Freifläche zunächst als Parkplatz genutzt.<ref name="82/8/14/">''Bauvoranfrage ist am Mittwoch im Bauausschuß: Stimmt RP der Bebauungsplan-Befreiung zu?'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 14.08.1982, Ausgabe Nr. 186, Seite 27</ref>Die Eigentümer stellten nun für das verbliebene Doppelhaus eine Bauvoranfrage für ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit fünf Geschossen, welche vom Magistrat genehmigt wurde unter der Voraussetzung, dass für die geplante geschlossene Bebauung statt der offenen ein Architektenwettbewerb stattfindet.<ref>[[Medium:DSI395 aus 1982.pdf | ''Bauvoranfrage der H.Shobeiri GmbH & Co KG zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in Gießen'']], Antrag des Magistrats vom 07.07.1982, Vorlage: DS I/395</ref><br>


Die Eigentümer stellten nun für das verbliebene Doppelhaus eine Bauvoranfrage für ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit fünf Geschossen, welche vom Magistrat genehmigt wurde unter der Voraussetzung, dass bei einer geplanten "geschlossenen Bebauung anstelle der festgesetzten offenen Bebauung (...) ein Architektenwettbewerb stattfindet".<ref>[[Medium:DSI395 aus 1982.pdf | ''Bauvoranfrage des Formea H.Shobeiri GmbH & Co KG, zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in Gießen'']], Antrag des Magistrats vom 07.07.1982, Vorlage: DS I/395</ref> <br>
Ein Architektenbüro hatte bereits den Zuschlag, als im April 1983 die Stadt bekannt gab das die Pläne Shobeiris nicht ganz ihren Vorstellungen entsprächen, da diese mit dem umliegenden Stadtbild nicht vereinbar wären, sodass keine Baugenehmigung ausgestellt werden konnte.<ref>''Noch keine Genehmigung für "Shobeiri-Bau"'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 08.04.1983, Ausgabe 80, Seite 18</ref> Im Juni 1983 gab es dann bereits die ersten Überlegungen den Erker des Eckgebäudes in einem Neubau "nachzuempfinden" und im Bereich des Daches eine Glaskuppel zu installieren<ref name="83/6/4">''Auch das Vorderhaus wird verschwinden'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 04.06.1983, Ausgabe Nr. 127, Seite 15</ref>, wobei der Erhalt der Baussubstanz oder der Fassade als sehr kostspielig verworfen wurden, obwohl die Fassade auf Grund ihres Baustils schon in der Gründerzeit als schützenswert eingestuft und ins vorläufige Denkmalbuch eingetragen worden war.<ref name="83/6/4"/> Daher wurden auch auf diesen Beschluss wieder Stimmen laut, die Stadt möge doch unter dem Druck von Seiten des Bauinteressenten den Denkmalschutz nicht vernachlässigen.<ref name="83/6/4"/> Die ständige Veränderung der Baupläne durch den Eigentümer führte dazu, dass die Stadt ihm eine Baugenehmigung immer wieder verwehren musste (Stand 26. August 1983).<ref name="83/8/26">''Bleibt der Reichensand-Komplex ein Phantom?'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 26.08.1983, Ausgabe Nr. 197, Seite 16</ref><br/>
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Bild des ersten Entwurfs für eine Neugestaltung des Eckgebäudes von 1981 (gaz_1983-08-26_197_16.pdf)
 
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Ein Architektenbüro hatte bereits den Zuschlag als im April 1983 die Stadt bekannt gab das die Pläne Shobeiris nicht ganz ihren Vorstellungen entsprächen, da diese mit dem umliegenden Stadtbild nicht vereinbar wären, sodass keine Baugenehmigung ausgestellt werden konnte.<ref>''Noch keine Genehmigung für "Shobeiri-Bau"'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 08.04.1983, Ausgabe 80, Seite 18</ref> Im Juni 1983 gab es dann bereits die ersten Überlegungen den Erker des Eckgebäudes in einem Neubau "nachzuempfinden" und im Bereich des Daches eine Glaskuppel zu installieren<ref name="83/6/4">''Auch das Vorderhaus wird verschwinden'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 04.06.1983, Ausgabe Nr. 127, Seite 15</ref>, wobei der Erhalt der Baussubstanz oder der Fassade als sehr kostspielig verworfen wurden, obwohl die Fassade auf Grund ihres Baustils schon "in der Gründerzeit als schützenswert eingestuft und ins vorläufige Denkmalbuch eingetragen" worden war.<ref name="83/6/4"/> Daher wurden auch auf diesen Beschluss wieder Stimmen laut, die Stadt möge doch "unter dem Druck von Seiten des Bauinteressenten" den Denkmalschutz nicht vernachlässigen.<ref name="83/6/4"/> Die ständige Veränderung der Baupläne durch den Eigentümer führte dazu, dass die Stadt ihm eine Baugenehmigung immer wieder verwehren musste (Stand 26. August 1983).<ref name="83/8/26">''Bleibt der Reichensand-Komplex ein Phantom?'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 26.08.1983, Ausgabe Nr. 197, Seite 16</ref><br/>
 
Dies betrifft zum Beispiel den Bau von einer gewissen Anzahl von PKW-Stellplätzen, welche für den ursprünglichen Vorschlag Shobeiris für ein fünfstöckiges Wohn-und Geschäftsgebäude mit 149 Plätzen, davon 133 im Gebäudekomplex, veranschlagt wurde und so auch genehmigt hätte werden können. So war im Januar 1983 noch angedacht dass im Keller 88 Stellplätze für die künftigen Hausbewohner, 45 durch die Verlängerung des Karstadt-Parkhauses und die restlichen 16 mit einer Ablösesumme an die Stadt hinreichend geplant wären. Im August des selben Jahres führten die Überlegungen des Eigentümers aber schon dazu dass 100 der Parkplätze angemietet werden sollten, so zum Beispiel im Karstadt-Parkhaus und in der Tiefgarage Schanzenstraße. Die Stadt gab Shobeiri dafür ihr Einverständnis, der Regierungspräsident als Bauaufsicht willigte jedoch nicht ein, da die "Stellplatz-Satzung" mit diesem Vorschlag nicht erfüllt werden konnte.<ref name="83/8/26"/> <br/>


==== Neubewertung in Denkmalschutzfragen ====
==== Neubewertung in Denkmalschutzfragen ====
Die bedauernde Einschätzung des Denkmalpflegers von 1983, das Doppelhaus sei stark sanierungsbedürftig und die Beseitigung der Mängel könnte dem Eigentümer, vor allem finanziell, nicht zugemutet werden, wurde 1985 neu überdacht. Infolgedessen schätzte die Untere Denkmalschutzbehörde das Gebäude wieder als schützenswert ein und aus diesem Grund wurde der Abbruchantrag Shobeiris im Dezember 1985 abgelehnt. Als Begründung für dieses Umdenken wurden "städtebauliche, geschichtliche und künstlerische Gründe" genannt.<ref> Streit geht weiter: Kulturdenkmal oder nicht? Gießener Allgemeine Zeitung vom 31.07.1990, Ausgabe Nr. 175, Seite 20</ref> <br/>
Die bedauernde Einschätzung des Denkmalpflegers von 1983, das Doppelhaus sei stark sanierungsbedürftig und die Beseitigung der Mängel könnte dem Eigentümer, vor allem finanziell, nicht zugemutet werden, wurde 1985 neu überdacht. Infolgedessen schätzte die Untere Denkmalschutzbehörde das Gebäude wieder als schützenswert ein und aus diesem Grund wurde der Abbruchantrag Shobeiris im Dezember 1985 abgelehnt. Als Begründung für dieses Umdenken wurden städtebauliche, geschichtliche und künstlerische Gründe genannt.<ref> Streit geht weiter: Kulturdenkmal oder nicht? Gießener Allgemeine Zeitung vom 31.07.1990, Ausgabe Nr. 175, Seite 20</ref><br/>
 
Im März 1986 bekam Shobeiri für den Bebauungsplan wieder Einschränkungen auferlegt, welche von der vorherigen Regierung bereits aufgehoben worden waren. Darunter zählt die Anzahl der Geschossflächen, welche nun auf 2,0 anstatt 3,0 festgelegt wurde sowie die Miteinbeziehung des Hauses an der Ecke Bahnhofstraße.<ref> Schließung der Baulücke Reichensand in Sicht; Gießener Allgemeine Zeitung vom 18.03.1986, Ausgabe Nr. 65, Seite 17</ref> <br/>


==== Bürgerbegehren gegen Verfall und Abriss des Doppelhauses ====
==== Bürgerbegehren gegen Verfall und Abriss des Doppelhauses ====
Die Bürgerinitiative Mühlstraße wendete sich im November 1986 in einem offenen Brief an den Bürgermeister Schüler, in welchem sie ihre Bedenken gegen den Verfall und Abriss des Gebäudes als "denkmalschutzwürdiges Ensemble"<ref>''Gegen Abrißerlaubnis für Eckbau Reichensand'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 29.11.1986, Ausgabe Nr. 277, Seite 29</ref> äußerte und damit die Genehmigung der Stadt zur "Zweckentfremdung" des Komplexes "ohne zeitliche Begrenzung" von Seiten Shobeiris in Frage stellte. Im Juli 1987 wendet sich diese Bürgerinitiative erneut an die Presse und beschrieb den ihrer Ansicht nach "desolaten Zustand"<ref name="87/7/29">''Schleichender Verfall eines Gründerstilhauses'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 29.07.1987, Ausgabe Nr. 172, Seite 15</ref> des Gebäudes welcher bei einer Besichtigung der Innenräume durch die Mitglieder dieser Bürgerinitiative zu Tage kam. <br/>
Die Bürgerinitiative Mühlstraße wendete sich im November 1986 in einem offenen Brief an den Bürgermeister, in welchem sie ihre Bedenken gegen den Verfall und Abriss des Gebäudes als denkmalschutzwürdiges Ensemble <ref>''Gegen Abrißerlaubnis für Eckbau Reichensand'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 29.11.1986, Ausgabe Nr. 277, Seite 29</ref> äußerte und damit die Genehmigung der Stadt zur Zweckentfremdung des Komplexes ohne zeitliche Begrenzung von Seiten Shobeiris in Frage stellte. Im Juli 1987 wendete sich diese Bürgerinitiative erneut an die Presse und beschrieb den ihrer Ansicht nach "desolaten Zustand"<ref name="87/7/29">''Schleichender Verfall eines Gründerstilhauses'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 29.07.1987, Ausgabe Nr. 172, Seite 15</ref> des Gebäudes, welcher bei einer Besichtigung der Innenräume durch die Mitglieder dieser Bürgerinitiative zu Tage kam. Demnach drang durch zerstörte Fenster Feuchtigkeit ein, der Holzschwamm habe sich massiv ausgebreitet und mehrere Propangasflaschen stellten außerdem ein Explosionsrisiko dar. Nach Einschätzung der Bürgerinitiative seien "diese Schäden nicht durch bloßen Verfall des Hauses enstanden, sondern vorsätzlich herbeigeführt worden, um den Verfall des Gebäudes zu beschleunigen".<ref name="87/7/29"/> In Bezug auf diese Annahmen äußerten sie auch große Bedenken den Eigentümer betreffend, welcher ein "Spekulant" sei und versuche "das wenig aussichtsreiche Verfahren einer Abbruchgenehmigung zu umgehen und hinter dem Rücken der Öffentlichkeit mit einer gezielten Verwahrlosung des Gebäudes vollendete Tatsachen zu schaffen".<ref name="87/7/29"/>In diesem Fall ging es konkret um 500 qm Wohnraum.  
 
Demnach drang durch zerstörte Fenster Feuchtigkeit ein, der Holzschwamm habe sich massiv ausgebreitet und mehrere Propangasflaschen stellten außerdem ein Explosionsrisiko dar. Nach Einschätzung der Bürgerinitiative seien "diese Schäden nicht durch bloßen Verfall des Hauses enstanden, sondern vorsätzlich herbeigeführt worden, um den Verfall des Gebäudes zu beschleunigen".<ref name="87/7/29"/> In Bezug auf diese Annahmen äußerten sie auch große Bedenken den Eigentümer betreffend, welcher ein "Spekulant" sei und versuche "das wenig aussichtsreiche Verfahren einer Abbruchgenehmigung zu umgehen und hinter dem Rücken der Öffentlichkeit mit einer gezielten Verwahrlosung des Gebäudes vollendete Tatsachen zu schaffen".<ref name="87/7/29"/> Der der Bürgerinitiative angehörende Rechtsanwalt Michael Roth sprach sich außerdem für den Widerruf der Genehmigung zur Zweckentfremdung aus. Zu den Gründen dafür nannte er die Auflagen unter welchen die Genehmigung überhaupt erst rechtmäßig sei; dazu zählt auch das er Wohnraum dem Verfall überlassen habe und nicht für entsprechenden Ersatz sorgte. <br/>
 
In diesem Fall ging es konkret um 500 qm Wohnraum. Denkmalpfleger Bachmann der Stadt Gießen entschied daraufhin die Äußerungen der Bürgerinitiative zunächst prüfen zu wollen, um das zu Beginn des Jahres 1987 in die Arbeitsliste für Kulturdenkmäler aufgenommene Eckhaus vor Witterungsschäden zu bewahren.<ref name="87/7/29"/> Auch der Mieterverein Gießen kritisierte das Vorgehen der Stadt bezüglich dieser Zweckentfremdung, was auch die Nutzung der Freifläche als Parkplatz einschließt, und forderte diese auf die Genehmigung zu widerrufen und den Abrissantrag entgültig abzulehnen.<ref>''"Fatale Folgen übereilter Baupolitik"'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 11.12.1986, Ausgabe Nr. 287, Seite 24</ref> Später stellte sich auch heraus das die Gruppe der Bürgerinitiative unbefugt in das Haus eingedrungen war, worauf sie vom Eigentümer angezeigt, die strafrechtliche Verfolgung jedoch eingestellt wurde.<ref> ''Direkter Kontakt der Fraktionen mit Shobeiri'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 11.03.1988, Ausgabe Nr. 60, Seite 19</ref> <br/>
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Bild des Eckhauses von außen und Fußboden eines Innenraums (Stand Juli 1987) (gaz_1987-07-29_172_15.pdf)
<ref>''"Fatale Folgen übereilter Baupolitik"'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 11.12.1986, Ausgabe Nr. 287, Seite 24</ref>
<ref> ''Direkter Kontakt der Fraktionen mit Shobeiri'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 11.03.1988, Ausgabe Nr. 60, Seite 19</ref>


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==== Entscheidung der Stadt gegen den Abriss ====
==== Entscheidung der Stadt gegen den Abriss ====
Die Stadt gab auf den offenen Brief der Bürgerinitiative und die Kritik des Mietervereins bekannt das "aus rechtlichen Gründen" erst die entgültige Ablehnung des Antrages auf Abriss des Gebäudes von Seiten der Bauaufsicht zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung für das Eckgebäude führen kann. Die Befreiung von diesem Verbot wurde 1983 für das genannte Gebäude festgelegt. Baudezernent Dammann äußerte sich jedoch gegenteilig mit der Auffassung dass die Stadt die Möglichkeit habe ohne gravierende Folgen eine Wohnraumzweckentfremdung zu verbieten.<ref name="87/1/14">''Magistrat fühlt sich von Shobeiri "veralbert"'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 14.01.1987, Ausgabe Nr. 11, Seite 15</ref> Der Widerspruch Shobeiris auf die Ablehnung der Abrissgenehmigung von Seiten des Anhörungsausschusses ging mit der Vorlage dieses Begehrens nun im Januar 1987 an den Regierungspräsidenten. <br/>
Die Stadt gab auf den offenen Brief der Bürgerinitiative und die Kritik des Mietervereins bekannt das aus rechtlichen Gründen erst die entgültige Ablehnung des Antrages auf Abriss des Gebäudes von Seiten der Bauaufsicht zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung für das Eckgebäude führen kann. Die Befreiung von diesem Verbot wurde 1983 für das genannte Gebäude festgelegt.<ref name="87/1/14">''Magistrat fühlt sich von Shobeiri "veralbert"'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 14.01.1987, Ausgabe Nr. 11, Seite 15</ref> Der Widerspruch Shobeiris auf die Ablehnung der Abrissgenehmigung von Seiten des Anhörungsausschusses ging mit der Vorlage dieses Begehrens nun im Januar 1987 an den Regierungspräsidenten.Im April 1987 wurde der Widerspruch Shobeiris gegen die Ablehnung des Abbruchantrags von 1985 abgewehrt, woraufhin er Klage beim Verwaltungsgericht einreichte. Er stützte seine Klage dabei auf die Auffassung eines Gutachters, welcher ihm bestätigte das der Erhalt des Gebäudes in diesem Zustand nicht zumutbar sei, obwohl die Fassade zur Bahnhofstraße grundsätzlich schützenswürdig sei <br/>
 
Die Stadtverordnetenversammlung entschied zu diesem Zeitpunkt eine Abrissgenehmigung des Gebäudes weiterhin abzulehnen. Baudezernent Dammann hingegen plante das Gebäude, trotz eines gescheiterten Versuchs aus dem Jahre 1983, noch unter Denkmalschutz zu stellen.<ref name="87/1/14"/> Zu diesem Zweck waren im Januar 1987 auch weitere Auflagen geplant, welche die "Erhaltung der denkmalschutzwürdigen Häuser" sichern sollten und im Bauauschuss der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden. Auch das widersprüchliche Verhalten Shobeiris bezüglich seiner Baupläne wurde hier kritisiert.<ref name="87/1/14"/> SPD und Grüne stimmten für den Widerruf der 1983 erteilten Genehmigung zur Wohnraumzweckentfremdung, während die CDU sich dagegen entschied mit der Begründung das dies rechtlich nicht durchsetzbar sei.<ref>''Samen-Hahn: Nur die CDU folgt dem Bürgermeister'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 07.02.1987, Ausgabe Nr. 32, Seite 28</ref> Auch der Magistrat entschied zu diesem Zeitpunkt gegen den Widerruf der Genehmigung, da er keine rechtliche Grundlage für diesen Vorstoß sah. <br/>
 
Im April 1987 wurde der Widerspruch Shobeiris gegen die Ablehnung des Abbruchantrags von 1985 abgewehrt, woraufhin er Klage beim Verwaltungsgericht einreichte. Er stützte seine Klage dabei auf die Auffassung eines Gutachters, welcher ihm bestätigte das der Erhalt des Gebäudes in diesem Zustand nicht zumutbar sei, obwohl die Fassade zur Bahnhofstraße grundsätzlich schützenswürdig sei <br/>
 
Im September 1987 stellte Shobeiri sogar eine neue Bauvoranfrage zur Planung eines nunmehr einstöckigen Gebäudes als "Gaststättendorf" mit zwei zusätzlichen Parkdecks,<ref name="88/2/13">''Das "Gaststättendorf" kann nicht entstehen'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 13.02.1988, Ausgabe Nr. 37, Seite 20</ref> reichte aber keinen neuen Bauantrag ein, welcher auch mit den Vorstellungen der Stadt hätte vereinbart werden können.<br/>


==== Bebauungsplan mit Veränderungssperre ====
==== Bebauungsplan mit Veränderungssperre ====
Die SPD-Mitte forderte daraufhin im Februar 1988 einen neuen Bebauungsplan mit Veränderungssperre, sodass der Klage Shorbeiris auf Abriss des Gebäudes nicht irgendwann stattgegeben hätte werden können.<ref name="88/2/13"/> Darauffolgend wurde sogleich die geforderte Veränderungssperre angewandt, welche mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden war. Aufgrund "formalrechtlicher Bedenken" beteiligte sich die CDU nicht an dieser Abstimmung.<ref>''Das "Gaststättendorf" kann nicht entstehen'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 13.02.1988, Ausgabe Nr. 37, Seite 20</ref> So wurde auch Shobeiris Antrag von September 1987 abgelehnt mit der Begründung das die Gestaltungsvorgaben der Stadt damit nicht umgesetzt würden. Diese Gestaltungsvorgaben beinhalteten einen Bau, welcher zur Straße hin wenigstens dreigeschossig und zur Innenseite terassenförmig verlaufen sollte. Außerdem sah der Magistrat mit Zustimmung des Parlaments die Gewerbeflächen im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss vor, mit Ausnahme von Vergnügungsstätten, sowie zwei Parkdecks mit einer Anzahl von bis zu 120 PKW-Parkplätzen und ein Flachdach mit Dachbegrünung. Diese Vorgaben setzten jedoch voraus dass das Eckgebäude in einem Abstand von sechs Metern zum Neubau erhalten bliebe, was nicht im Sinne des Eigentümers beschlossen worden war.<ref name="88/2/13"/> <br/>
Die SPD-Mitte forderte daraufhin im Februar 1988 einen neuen Bebauungsplan mit Veränderungssperre, sodass der Klage Shorbeiris auf Abriss des Gebäudes nicht irgendwann stattgegeben hätte werden können.<ref name="88/2/13"/> Darauffolgend wurde sogleich die geforderte Veränderungssperre angewandt, welche mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden war.<ref>''Das "Gaststättendorf" kann nicht entstehen'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 13.02.1988, Ausgabe Nr. 37, Seite 20</ref> So wurde auch Shobeiris Antrag für ein Gaststättendorf von September 1987 abgelehnt mit der Begründung das die Gestaltungsvorgaben der Stadt damit nicht umgesetzt würden. Diese Gestaltungsvorgaben beinhalteten einen Bau, welcher zur Straße hin wenigstens dreigeschossig und zur Innenseite terassenförmig verlaufen sollte. Außerdem sah der Magistrat mit Zustimmung des Parlaments die Gewerbeflächen im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss vor, mit Ausnahme von Vergnügungsstätten, sowie zwei Parkdecks mit einer Anzahl von bis zu 120 PKW-Parkplätzen und ein Flachdach mit Dachbegrünung. Diese Vorgaben setzten jedoch voraus dass das Eckgebäude in einem Abstand von sechs Metern zum Neubau erhalten bliebe, was nicht im Sinne des Eigentümers beschlossen worden war.<ref name="88/2/13"/> <br/>


==== Gebäudebegehung und Einstufung ====
==== Gebäudebegehung und Einstufung ====
[[Datei:EntwurfG1 09.jpeg|thumb|right|350px|Beiplan zum Bebauungsplanentwurf G1/09 von 1990]]
[[Datei:EntwurfG1 09.jpeg|thumb|right|350px|Beiplan zum Bebauungsplanentwurf G1/09 von 1990]]
Im März 1988 entschieden die Fraktionen von CDU, SPD und FDP eine Begehung des Gebäudekomplexes zusammen mit Shobeiri um die Bauplanungen vor Ort erläutert zu bekommen. Die Grünenfraktion wurde von Shobeiri zu diesem Ortstermin nicht eingeladen, da dieser sich von deren Kritik angegriffen fühlte. So stellten die Anwesenden fest, dass bereits vom vorherigen Eigentümer Stahlträger zum Ersatz von tragenden Wänden eingebaut wurden und der Dachstuhl längst baufällig geworden war. Insbesondere die denkmalgeschützte Fassade und die Eckgestaltung erschien den Gutachtern dennoch erhaltenswert. Der Eigentümer plante jedoch den Abriss des kompletten Gebäudes und statt der Erhaltung die Fassade und den Erker mit dem Originalmaterial in derselben Gestaltung wieder aufzubauen. Die Möglichkeit das Gebäude auszukernen (Komplettabriss bis auf die Fassaden) bestand, wäre jedoch mit sehr großem Aufwand und der Gefahr des Zusammenbrechens der Außenwände verbunden gewesen.<ref> Direkter Kontakt der Fraktionen mit Shobeiri; Gießener Allgemeine Zeitung vom 11.03.1988, Ausgabe Nr. 60, Seite 19</ref> <br/>
Im März 1988 entschieden die Fraktionen von CDU, SPD und FDP eine Begehung des Gebäudekomplexes zusammen mit Shobeiri um die Bauplanungen vor Ort erläutert zu bekommen. Die Grünenfraktion wurde von Shobeiri zu diesem Ortstermin nicht eingeladen, da dieser sich von deren Kritik angegriffen fühlte. So stellten die Anwesenden fest, dass bereits vom vorherigen Eigentümer Stahlträger zum Ersatz von tragenden Wänden eingebaut wurden und der Dachstuhl längst baufällig geworden war. Insbesondere die denkmalgeschützte Fassade und die Eckgestaltung erschien den Gutachtern dennoch erhaltenswert. Der Eigentümer plante jedoch den Abriss des kompletten Gebäudes und statt der Erhaltung, die Fassade und den Erker mit dem Originalmaterial in derselben Gestaltung wieder aufzubauen. Die Möglichkeit das Gebäude auszukernen (Komplettabriss bis auf die Fassaden) bestand, wäre jedoch mit sehr großem Aufwand und der Gefahr des Zusammenbrechens der Außenwände verbunden gewesen.<ref> Direkter Kontakt der Fraktionen mit Shobeiri; Gießener Allgemeine Zeitung vom 11.03.1988, Ausgabe Nr. 60, Seite 19</ref>Daraufhin beschloss die Stadt 1989 für das Samen-Hahn Gelände einen neuen, eigenen Bebauungsplan (G 1/09 "Reichensand") aufzustellen. Dieser sah eine ein- bis zweigeschossige Tiefgarage unter dem Gebiet vor und erwägte, bei zusätzlich benötigten Stellplätzen die Obergeschosse des Gebäudes am Reichensand, das direkt am Parkhaus Westanlage anliegt, mit zu nutzen. Grund für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes, der auch Teile des Bebauungsplan 56 "Stadtmitte II" berührt, war, dass er grundlegende Richtwerte setzte für die Gebäude, die zuvor in den Bebauungsplänen nicht definiert wurden.<ref name="DS I/262">[[Medium:DSI262 aus 1990.pdf | ''1. Aufhebung je eines Teilbereiches der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 56 "Stadtmitte II" und Nr. 57a "Stadtmitte Ia"; hier: Verfahrenseinleitung und öffentliche Auslegung gem. §2, Abs. 1 und §3, Abs. 2 BauGB, 2. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G1/09 "Reichensand" mit integrierter Satzung gem. § 118 HBO; hier: Entwurfsbeschluß und öffentliche Auslegung gem. §3, Abs. 2 BauGB, 3. Aufstellung einer in den Bebauungsplan zu integrierenden Erhaltungssatzung gem. §172, Abs. 1, Satz 1, Ziff. 1 BauGB; hier: Verfahrenseinleitung und öffentliche Auslegung'']], Antrag des Magistrats vom 19.04.1990, Vorlage: DS I/262</ref>Gleichzeitig gibt dieser vor, dass bei Sanierung des Samen-Hahn Gebäudes Dach und Außenwände gleich bleiben und die Außenfenster der Gebäude am Reichensand sich am Samen-Hahn Gebäude orientieren müssen.<ref name="DS I/262"/>Im Laufe der Aufstellung des Bebauungsplanes kam es insbesondere durch die Industrie- und Handelskammer aus Bedenken gegen den Zweck des Denkmalschutzes und dem Eigentümer zu Protesten gegen den Erhalt des Eckgebäudes. Der Eigentümer schlug somit eine Entkernung bei Erhalt der äußeren Hülle vor. Hingegen kam man seinen Forderungen gegenüber dem Einbau von Wohnungen insoweit nach, dass nur in den obersten Geschossen eine Wohnbebauung vorgeschrieben wurde.<ref name="DS I/262"/>Die Gestaltungsvorgaben, der sogenannte "Bebauungsplan Reichensand", welcher mit der Veränderungssperre im Februar 1988 festgelegt wurde, ist dann im August 1990 als satzungsreif kategorisiert worden. Außerdem erhielt damit dieser Bebauungsplan auch eine Erhaltungssatzung, womit der Abriss des Gebäudes abgelehnt werden konnte.<ref>'' Die "Lex Shobeiri" ist fertig'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 29.08.1990, Ausgabe Nr. 200, Seite 20</ref>Die Industrie-und Handelskammer Gießen äußerte sich im Februar 1990 mit der Ansicht, dass "die Einstufung als Baudenkmal sachlich nicht gerechtfertigt" sei, da es "im Innern des baufälligen Hauses und an den rückwärtigen Fassaden keine einziges Stilelement aus der Spätgründerzeit" gäbe,<ref name="90/7/31">''Streit geht weiter: Kulturdenkmal oder nicht?'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 31.07.1990, Ausgabe Nr. 175, Seite 20</ref> wohingegen der städtische Denkmalpfleger Bachmann das Doppelhaus als "repräsentatives Einzelobjekt der Spätgründerzeit beurteilt hatte, welches unbedingt schützenswert sei. Er nannte dafür "das Mansardendach, die qualitätvolle Verarbeitung des zweifarbigen Klinkermaterials und die sehr gute Ecklösung durch einen vorgehängten Erker mit Balkon"<ref name="90/7/31"/>. Bei diesen Überlegungen wurde jedoch nur der ideelle Wert des Hauses bedacht, während die materielle Zumutbarkeit seiner Erhaltung nicht miteinbezogen wurde.<ref name="90/7/31"/><br/>
 
Daraufhin beschloss die Stadt 1989 für das Samen-Hahn Gelände zwischen Bahnhofstraße und Reichensand einen neuen, eigenen neuer Bebauungsplan (G 1/09 "Reichensand") aufzustellen. Dieser sah eine ein- bis zweigeschossige Tiefgarage unter dem Gebiet vor und erwägte, bei zusätzlich benötigten Stellplätzen die Obergeschosse des Gebäudes am Reichensand, das direkt am Parkhaus Westanlage anliegt, mit zu nutzen. Grund für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes, der auch Teile des Bebauungsplan 56 "Stadtmitte II" berührt, war dass er grundlegende Richtwerte setzte für die Gebäude, die zuvor in den Bebauungsplänen nicht definiert wurden.<ref name="DS I/262">[[Medium:DSI262 aus 1990.pdf | ''1. Aufhebung je eines Teilbereiches der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 56 "Stadtmitte II" und Nr. 57a "Stadtmitte Ia"; hier: Verfahrenseinleitung und öffentliche Auslegung gem. §2, Abs. 1 und §3, Abs. 2 BauGB, 2. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G1/09 "Reichensand" mit integrierter Satzung gem. § 118 HBO; hier: Entwurfsbeschluß und öffentliche Auslegung gem. §3, Abs. 2 BauGB, 3. Aufstellung einer in den Bebauungsplan zu integrierenden Erhaltungssatzung gem. §172, Abs. 1, Satz 1, Ziff. 1 BauGB; hier: Verfahrenseinleitung und öffentliche Auslegung'']], Antrag des Magistrats vom 19.04.1990, Vorlage: DS I/262</ref><br/>
 
Gleichzeitig gibt dieser vor, dass bei Sanierung des Samen-Hahn Gebäudes Dach und Außenwände gleich bleiben und die Außenfenster der Gebäude am Reichensand sich am Samen-Hahn Gebäude orientieren müssen.<ref name="DS I/262"/><br/>
Im Laufe der Aufstellung des Bebauungsplanes kam es insbesondere durch die Industrie- und Handelskammer aus Bedenken gegen den Zweck des Denkmalschutzes und dem Eigentümer zu Protesten gegen den Erhalt des Eckgebäudes. Der Eigentümer schlug somit eine Entkernung bei Erhalt der äußeren Hülle vor. Hingegen kam man seinen Forderungen dem Einbau von Wohnungen insoweit nach, dass nur in den obersten Geschossen eine Wohnbebauung vorgeschrieben wurde.<ref name="DS I/262"/> <br/>
 
==== Schützenswert oder nicht? ====
Die Industrie-und Handelskammer Gießen äußerte sich im Februar 1990 mit der Ansicht, dass "die Einstufung als Baudenkmal sachlich nicht gerechtfertigt" sei, da es "im Innern des baufälligen Hauses und an den rückwärtigen Fassaden keine einziges Stilelement aus der Spätgründerzeit" gäbe,<ref name="90/7/31">''Streit geht weiter: Kulturdenkmal oder nicht?'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 31.07.1990, Ausgabe Nr. 175, Seite 20</ref> wohingegen der städtische Denkmalpfleger Bachmann das Doppelhaus als "repräsentatives Einzelobjekt der Spätgründerzeit beurteilt hatte, welches unbedingt schützenswert sei. Er nannte dafür "das Mansardendach, die qualitätvolle Verarbeitung des zweifarbigen Klinkermaterials und die sehr gute Ecklösung durch einen vorgehängten Erker mit Balkon"<ref name="90/7/31"/>. Bei diesen Überlegungen wurde jedoch nur "der ideelle Wert des Hauses" bedacht, während "die materielle Zumutbarkeit seiner Erhaltung" nicht miteinbezogen wurde.<ref name="90/7/31"/><br/>
 
Die Gestaltungsvorgaben, der sogenannte "Bebauungsplan Reichensand", welcher mit der Veränderungssperre im Februar 1988 festgelegt wurde, ist dann im August 1990 als satzungsreif kategorisiert worden. Außerdem erhielt damit dieser Bebauungsplan auch eine Erhaltungssatzung, womit der Abriss des Gebäudes abgelehnt werden konnte.<ref>'' Die "Lex Shobeiri" ist fertig'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 29.08.1990, Ausgabe Nr. 200, Seite 20</ref> Dies schmeckte dem Eigentümer folglich gar nicht; dieser wünschte sich das Gebäude komplett abreißen zu können um dessen Architektur nicht in einen Neubau einfließen lassen zu müssen. Erneut gab es daraufhin Proteste aus der Öffentlichkeit. Eine Gruppe von Mitgliedern der Jusos Gießen-Nord machte an dem Doppelhaus mit Plakaten auf die Wohnungsnot in Gießen aufmerksam. Sie kritisierte im Besonderen Shobeiris Vorgehen und forderte ihn dazu auf das Gebäude umgehend sanieren zu lassen.<ref>''Mit Transparenten'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 10.12.1990, Ausgabe Nr. 286, Seite 7</ref> <br/>


==== Vorübergehende Nutzung für Räumungsverkauf ====
==== Vorübergehende Nutzung für Räumungsverkauf ====
Ab Ende März 1991 wurden tatsächlich Teile des Erdgeschosses des Doppelhauses wieder genutzt, wenn auch nur vorübergehend. Ein Teppichhaus entschied die Räume für einen Räumungsverkauf anzumieten.<ref name="91/4/04">''Haus "Samen-Hahn" wieder in Nutzung'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 04.04.1991, Ausgabe Nr. 78, Seite 19</ref> Anfang April bereits wurde dieses durch die IHK Gießen wegen "zahlreicher Rechtsverstöße" jedoch wieder geschlossen.<ref> ''Räumungsverkauf wurde beendet'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 09.04.1991, Ausgabe Nr. 82, Seite 23</ref> Das Angebot der Stadt Shobeiri das Reichensand-Gelände für 1026 DM pro Quadratmeter abzukaufen lehnte der als "lächerlich" ab.<ref name="91/4/04"/><br/>
Ab Ende März 1991 wurden tatsächlich Teile des Erdgeschosses des Doppelhauses wieder genutzt, wenn auch nur vorübergehend. Ein Teppichhaus entschied die Räume für einen Räumungsverkauf anzumieten.<ref name="91/4/04">''Haus "Samen-Hahn" wieder in Nutzung'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 04.04.1991, Ausgabe Nr. 78, Seite 19</ref> Anfang April bereits wurde dieses durch die IHK Gießen wegen "zahlreicher Rechtsverstöße" jedoch wieder geschlossen.<ref> ''Räumungsverkauf wurde beendet'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 09.04.1991, Ausgabe Nr. 82, Seite 23</ref> Das Angebot der Stadt Shobeiri das Reichensand-Gelände für 1026 DM pro Quadratmeter abzukaufen lehnte der als lächerlich ab.<ref name="91/4/04"/><br/>


==== Symbolische Hausbesetzung und Verbot des Abrisses ====
==== Symbolische Hausbesetzung und Verbot des Abrisses ====
In regelmäßigen Abständen äußerten sich Bürger zu dem katastrophalen Zustand des leerstehenden Gebäudes, so wie im Mai 1991, wo eine Gruppe von 14 jungen Männern und Frauen das Gebäude besetzte um auf die Wohnungsnot in Gießen aufmerksam zu machen. Schon nach wenigen Stunden jedoch verließen diese bei Polizeiaufgebot friedfertig das Gebäude. Auf diese Aktion folgte auch eine Reaktion der SPD Nord, welche den Polizeieinsatz zur friedlichen "symbolischen" Hausbesetzung als "unverhältnismäßig" einschätzte und Shobeiri aufforderte das Gebäude zu sanieren und wieder als Wohnraum verfügbar zu machen.<ref>''SPD Nord solidarisch mit Hausbesetzern'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 11.06.1991, Ausgabe Nr. 132, Seite 20</ref> Daraufhin bot Shobeiri den Jungsozialisten das Objekt "zur mietfreien Nutzung" an bis eine entgültige Entscheidung über das weitere Verfahren feststände. Im Dezember 1991 erklärten die Jusos dass Shobeiri nicht zu Verhandlungen bereit gewesen sei, während dieser die Ansicht vertrat bloß noch eine Zusicherung über den schnellstmöglichen Auszug von Bewohnern bei vorliegender Entscheidung über die Nutzung beziehungsweise den Abriss des Hauses verlangt hätte. Darunter zählte er eine "Bürgschaftserklärung der Stadt" unter welche auch etwaige Schäden durch Bewohner fallen sollten. Das Ansinnen der Jusos es sei Shobeiris Aufgabe das Anwesen für die Nutzung "bewohnbar zu machen" lehnte dieser strikt ab und stoppte damit alle weiteren Diskussionen.<ref>''Eckhaus Reichensand/Bahnhofstraße bleibt leer'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 25.02.1992, Ausgabe Nr. 47, Seite 19</ref><br/>
In regelmäßigen Abständen äußerten sich Bürger zu dem katastrophalen Zustand des leerstehenden Gebäudes, so wie im Mai 1991, wo eine Gruppe von 14 jungen Männern und Frauen das Gebäude besetzte um auf die Wohnungsnot in Gießen aufmerksam zu machen. Schon nach wenigen Stunden jedoch verließen diese bei Polizeiaufgebot friedfertig das Gebäude.<ref>''SPD Nord solidarisch mit Hausbesetzern'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 11.06.1991, Ausgabe Nr. 132, Seite 20</ref> Daraufhin bot Shobeiri den Jungsozialisten das Objekt zur mietfreien Nutzung an bis eine entgültige Entscheidung über das weitere Verfahren feststände. Schnell wurde jedoch klar das auch dieses Versprechen nichts als heiße Luft von Seiten des Eigentümers war.<ref>''Eckhaus Reichensand/Bahnhofstraße bleibt leer'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 25.02.1992, Ausgabe Nr. 47, Seite 19</ref><br/>


Im Juni 1993 drückten die Jungsozialisten erneut ihren Unmut über den Stillstand und die Tatenlosigkeit von Seiten des Eigentümers und der Stadt aus. Sie fragten in einem offenen Brief an den Magistrat wegen möglicher Zwangsmaßnahmen bei Wohnraumspekulation und die Dauer des Verwaltungsgerichtsverfahrens zum Gebäudeabriss an.<ref>''Jungsozialisten erinnern an leeres Samen-Hahn-Gebäude'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 25.06.1993, Ausgabe Nr. 144, Seite 16</ref>
Am 9. November 1995 gab der Verwaltungsgerichtshof Kassel schlussendlich bekannt das das Gebäude nicht abgerissen werden dürfe. Des weiteren sah dieser den Parkplatz als nicht legal an. Shobeiri war es nicht erlaubt zu diesem Urteil Revision einzulegen.<ref>''Prognosen '95: Das wäre richtig gewesen...'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 13.01.1996, Ausgabe Nr. 11, Seite 25</ref> Gleichzeitig kündigte der Eigentümer Habibollah Shobeiri im April 1995 an, aus Resignation vor der Politik der Grünen und dem Stadtrat Dammann, denen er die Schuld am Scheitern seiner Bauvorhaben am Samen-Hahn-Komplex gab, die Stadt Gießen zum Jahresende nach 24 Jahen verlassen zu wollen. Neben Samen-Hahn waren zu diesem Zeitpunkt die Gebäude Westanlage 30/32 und Südanlage 10 im Besitz Shobeiris.<ref>''Shobeiri: Ich werde Gießen verlassen'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 13.04.1995, Ausgabe Nr. 88, Seite 21</ref> Tatsächlich blieb er Gießen als Bürger treu.<ref>''Arbeitskämpfer, Prügelknaben und Rekorde'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 23.02.2008, Ausgabe Nr. 46, Seite 26</ref> <br/>
Am 9. November 1995 gab der Verwaltungsgerichtshof Kassel schlussendlich bekannt das das Gebäude nicht abgerissen werden dürfe. Des weiteren sah dieser den Parkplatz als nicht legal an. Shobeiri war es nicht erlaubt zu diesem Urteil Revision einzulegen.<ref>''Prognosen '95: Das wäre richtig gewesen...'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 13.01.1996, Ausgabe Nr. 11, Seite 25</ref> Gleichzeitig kündigte der Eigentümer Habibollah Shobeiri im April 1995 an, aus Resignation vor der Politik der Grünen und dem Stadtrat Dammann, denen er die Schuld am Scheitern seiner Bauvorhaben am Samen-Hahn-Komplex gab, die Stadt Gießen zum Jahresende nach 24 Jahen verlassen zu wollen. Neben Samen-Hahn waren zu diesem Zeitpunkt die Gebäude Westanlage 30/32 und Südanlage 10 im Besitz Shobeiris.<ref>''Shobeiri: Ich werde Gießen verlassen'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 13.04.1995, Ausgabe Nr. 88, Seite 21</ref> Tatsächlich blieb er Gießen als Bürger treu.<ref>''Arbeitskämpfer, Prügelknaben und Rekorde'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 23.02.2008, Ausgabe Nr. 46, Seite 26</ref> <br/>
Ende Januar 1996 äußerte sich dann Bürgermeister Schüler zu dem Urteil und befand weiterhin das eine "einvernehmliche Lösung" mit dem Eigentümer angebracht sei mit dem Bemühen um eine Einigung die Wohnraumzweckentfremdung betreffend.<ref>''"Wir prozessieren nicht um dann zu verzichten"'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 31.01.1996, Ausgabe Nr. 26, Seite 21</ref> Der Eigentümer kam der Schließung des Parkplatzes freiwillig nach, verteilte jedoch auch Flugblätter an die Autofahrer mit welchen er diese zum Einsatz für die Wiederöffnung des Parkplatzes ermutigte. Außerdem gab er bekannt nach Pachtinteressenten für das geplante kombinierte Geschäfts-und Wohngebäude zu suchen.<ref>''Der Reichensand-Parkplatz ist geschlossen'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 06.02.1996, Ausgabe Nr. 31, Seite 21</ref>
Ende Januar 1996 äußerte sich dann Bürgermeister Schüler zu dem Urteil und befand weiterhin das eine "einvernehmliche Lösung" mit dem Eigentümer angebracht sei mit dem Bemühen um eine Einigung die Wohnraumzweckentfremdung betreffend.<ref>''"Wir prozessieren nicht um dann zu verzichten"'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 31.01.1996, Ausgabe Nr. 26, Seite 21</ref> Der Eigentümer kam der Schließung des Parkplatzes freiwillig nach, verteilte jedoch auch Flugblätter an die Autofahrer mit welchen er diese zum Einsatz für die Wiederöffnung des Parkplatzes ermutigte. Außerdem gab er bekannt nach Pachtinteressenten für das geplante kombinierte Geschäfts-und Wohngebäude zu suchen.<ref>''Der Reichensand-Parkplatz ist geschlossen'', Gießener Allgemeine Zeitung vom 06.02.1996, Ausgabe Nr. 31, Seite 21</ref>

Version vom 24. September 2014, 13:51 Uhr

Das Samen-Hahn Gebäude vor dem Abriss (2012)

Das ehemalige Samen-Hahn-Gebäude an der Bahnhofsstraße 35/Reichensand 2 war ein seit über 30 Jahren leer stehendes und zu diesem Zeitpunkt bereits einsturzgefährdetes ehemals denkmalgeschütztes Gebäude, das am 22.Juni 2012 abgerissen wurde.[1]

Das 1898 im spätgründerzeitlichen Stil errichtete Gebäude, das zwischenzeitlich auch als Weinstube und Möbelhaus genutzt wurde, bestand aus klar gliedernden Formelementen wie z.B. in Sandstein ausgeführten Fenstergewänden und -bögen und Mansarddach. Zudem besaß das Gebäude eine qualitätvolle Verarbeitung des zweifarbigen Klinkermaterials, weswegen der Bau eine Einstufung als Kulturdenkmal aus künstlerischen Gründen einforderte. Darüber hinaus ist das Haus städtebaulich besonders wichtig, da ein optischer Bezug zu weiteren dortigen Gebäuden besteht.[2] Zudem ist das Gebäude Teil der denkmalgeschützten Gesamtanlage "Gesamtanlage I", die Bahnhofstraße und Westanlage umfasst.

Samen-Hahn im Besitz von Shobeiri

Grundstücksverkauf und Gebäudeabriss auf ehemaligem Samen-Hahn-Gelände

Am 1. Juli 1981 ging das gesamte Samen-Hahn-Gelände für zwei Millionen DM an die Shobeiri GmbH und Co. KG. Nur einen Tag später wurde bereits ein Biedermeierhaus von 1830 auf dem Gelände abgerissen. Es war eines der ĺetzten Gebäude dieser Art in Gießen. Unter Berufung auf die Aussagen des Bezirksdenkmalpflegers, dass das Biedermeierhaus jedoch mit seiner Lage als Hinterhofhaus nicht in das moderne Stadtbild integriert und daher auch nicht als denkmalschutzwürdig eingestuft werden konnte,[3] entschied sich der damalige Bürgermeister für den Abriss.Tatsächlich lag die Entscheidung des Denkmalpflegers zum Zeitpunkt des Abrisses noch nicht vor und der Abriss wurde somit ohne dessen Zustimmung durchgeführt.[4]Auch gab es widersprüchliche Aussagen von Seiten der Polizeibehörde was die Gefahr der Besetzung der Gebäude betraf.[5]

Einzig das oben beschriebene Eckhaus Reichensand 2/Bahnhofstraße 35 sollte erhalten bleiben. Geplant war damals ein neues 18-Millionen-DM teures Gebäude mit einer Kombination aus Wohnungen und Geschäftsräumen zur Stärkung von Arbeitsmarkt und Wirtschaft.[6] Der Abriss zog ein breites Echo in der Öffentlichkeit mit sich, unter anderem einen "Schweigemarsch" mit 250 Demonstranten[7] und Beschwerden seitens des Mietervereins zur Zerstörung von bei Wohnungsknappheit nutzbaren Anwesen, zum Beispiel als Studentenwohnungen.[8]Auch das Eckhaus Reichensand 2 / Bahnhofsstraße 35 wurde erst am 21. Juli 1981 vollständig in die Denkmalliste eingetragen, sodass auch dieses bis dahin vom Abriss gefährdet war.[9]<br/

Erste Bauvorhaben für das Doppelhaus Ecke Reichensand/Bahnhofstraße

Nach dem Abriss der Gebäude auf dem Samen-Hahn-Gelände, mit Ausnahme des Eckhauses, wurde die Freifläche zunächst als Parkplatz genutzt.[10]Die Eigentümer stellten nun für das verbliebene Doppelhaus eine Bauvoranfrage für ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit fünf Geschossen, welche vom Magistrat genehmigt wurde unter der Voraussetzung, dass für die geplante geschlossene Bebauung statt der offenen ein Architektenwettbewerb stattfindet.[11]

Ein Architektenbüro hatte bereits den Zuschlag, als im April 1983 die Stadt bekannt gab das die Pläne Shobeiris nicht ganz ihren Vorstellungen entsprächen, da diese mit dem umliegenden Stadtbild nicht vereinbar wären, sodass keine Baugenehmigung ausgestellt werden konnte.[12] Im Juni 1983 gab es dann bereits die ersten Überlegungen den Erker des Eckgebäudes in einem Neubau "nachzuempfinden" und im Bereich des Daches eine Glaskuppel zu installieren[13], wobei der Erhalt der Baussubstanz oder der Fassade als sehr kostspielig verworfen wurden, obwohl die Fassade auf Grund ihres Baustils schon in der Gründerzeit als schützenswert eingestuft und ins vorläufige Denkmalbuch eingetragen worden war.[13] Daher wurden auch auf diesen Beschluss wieder Stimmen laut, die Stadt möge doch unter dem Druck von Seiten des Bauinteressenten den Denkmalschutz nicht vernachlässigen.[13] Die ständige Veränderung der Baupläne durch den Eigentümer führte dazu, dass die Stadt ihm eine Baugenehmigung immer wieder verwehren musste (Stand 26. August 1983).[14]

Neubewertung in Denkmalschutzfragen

Die bedauernde Einschätzung des Denkmalpflegers von 1983, das Doppelhaus sei stark sanierungsbedürftig und die Beseitigung der Mängel könnte dem Eigentümer, vor allem finanziell, nicht zugemutet werden, wurde 1985 neu überdacht. Infolgedessen schätzte die Untere Denkmalschutzbehörde das Gebäude wieder als schützenswert ein und aus diesem Grund wurde der Abbruchantrag Shobeiris im Dezember 1985 abgelehnt. Als Begründung für dieses Umdenken wurden städtebauliche, geschichtliche und künstlerische Gründe genannt.[15]

Bürgerbegehren gegen Verfall und Abriss des Doppelhauses

Die Bürgerinitiative Mühlstraße wendete sich im November 1986 in einem offenen Brief an den Bürgermeister, in welchem sie ihre Bedenken gegen den Verfall und Abriss des Gebäudes als denkmalschutzwürdiges Ensemble [16] äußerte und damit die Genehmigung der Stadt zur Zweckentfremdung des Komplexes ohne zeitliche Begrenzung von Seiten Shobeiris in Frage stellte. Im Juli 1987 wendete sich diese Bürgerinitiative erneut an die Presse und beschrieb den ihrer Ansicht nach "desolaten Zustand"[17] des Gebäudes, welcher bei einer Besichtigung der Innenräume durch die Mitglieder dieser Bürgerinitiative zu Tage kam. Demnach drang durch zerstörte Fenster Feuchtigkeit ein, der Holzschwamm habe sich massiv ausgebreitet und mehrere Propangasflaschen stellten außerdem ein Explosionsrisiko dar. Nach Einschätzung der Bürgerinitiative seien "diese Schäden nicht durch bloßen Verfall des Hauses enstanden, sondern vorsätzlich herbeigeführt worden, um den Verfall des Gebäudes zu beschleunigen".[17] In Bezug auf diese Annahmen äußerten sie auch große Bedenken den Eigentümer betreffend, welcher ein "Spekulant" sei und versuche "das wenig aussichtsreiche Verfahren einer Abbruchgenehmigung zu umgehen und hinter dem Rücken der Öffentlichkeit mit einer gezielten Verwahrlosung des Gebäudes vollendete Tatsachen zu schaffen".[17]In diesem Fall ging es konkret um 500 qm Wohnraum.

[18] [19]

Entscheidung der Stadt gegen den Abriss

Die Stadt gab auf den offenen Brief der Bürgerinitiative und die Kritik des Mietervereins bekannt das aus rechtlichen Gründen erst die entgültige Ablehnung des Antrages auf Abriss des Gebäudes von Seiten der Bauaufsicht zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung für das Eckgebäude führen kann. Die Befreiung von diesem Verbot wurde 1983 für das genannte Gebäude festgelegt.[20] Der Widerspruch Shobeiris auf die Ablehnung der Abrissgenehmigung von Seiten des Anhörungsausschusses ging mit der Vorlage dieses Begehrens nun im Januar 1987 an den Regierungspräsidenten.Im April 1987 wurde der Widerspruch Shobeiris gegen die Ablehnung des Abbruchantrags von 1985 abgewehrt, woraufhin er Klage beim Verwaltungsgericht einreichte. Er stützte seine Klage dabei auf die Auffassung eines Gutachters, welcher ihm bestätigte das der Erhalt des Gebäudes in diesem Zustand nicht zumutbar sei, obwohl die Fassade zur Bahnhofstraße grundsätzlich schützenswürdig sei

Bebauungsplan mit Veränderungssperre

Die SPD-Mitte forderte daraufhin im Februar 1988 einen neuen Bebauungsplan mit Veränderungssperre, sodass der Klage Shorbeiris auf Abriss des Gebäudes nicht irgendwann stattgegeben hätte werden können.[21] Darauffolgend wurde sogleich die geforderte Veränderungssperre angewandt, welche mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden war.[22] So wurde auch Shobeiris Antrag für ein Gaststättendorf von September 1987 abgelehnt mit der Begründung das die Gestaltungsvorgaben der Stadt damit nicht umgesetzt würden. Diese Gestaltungsvorgaben beinhalteten einen Bau, welcher zur Straße hin wenigstens dreigeschossig und zur Innenseite terassenförmig verlaufen sollte. Außerdem sah der Magistrat mit Zustimmung des Parlaments die Gewerbeflächen im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss vor, mit Ausnahme von Vergnügungsstätten, sowie zwei Parkdecks mit einer Anzahl von bis zu 120 PKW-Parkplätzen und ein Flachdach mit Dachbegrünung. Diese Vorgaben setzten jedoch voraus dass das Eckgebäude in einem Abstand von sechs Metern zum Neubau erhalten bliebe, was nicht im Sinne des Eigentümers beschlossen worden war.[21]

Gebäudebegehung und Einstufung

Beiplan zum Bebauungsplanentwurf G1/09 von 1990

Im März 1988 entschieden die Fraktionen von CDU, SPD und FDP eine Begehung des Gebäudekomplexes zusammen mit Shobeiri um die Bauplanungen vor Ort erläutert zu bekommen. Die Grünenfraktion wurde von Shobeiri zu diesem Ortstermin nicht eingeladen, da dieser sich von deren Kritik angegriffen fühlte. So stellten die Anwesenden fest, dass bereits vom vorherigen Eigentümer Stahlträger zum Ersatz von tragenden Wänden eingebaut wurden und der Dachstuhl längst baufällig geworden war. Insbesondere die denkmalgeschützte Fassade und die Eckgestaltung erschien den Gutachtern dennoch erhaltenswert. Der Eigentümer plante jedoch den Abriss des kompletten Gebäudes und statt der Erhaltung, die Fassade und den Erker mit dem Originalmaterial in derselben Gestaltung wieder aufzubauen. Die Möglichkeit das Gebäude auszukernen (Komplettabriss bis auf die Fassaden) bestand, wäre jedoch mit sehr großem Aufwand und der Gefahr des Zusammenbrechens der Außenwände verbunden gewesen.[23]Daraufhin beschloss die Stadt 1989 für das Samen-Hahn Gelände einen neuen, eigenen Bebauungsplan (G 1/09 "Reichensand") aufzustellen. Dieser sah eine ein- bis zweigeschossige Tiefgarage unter dem Gebiet vor und erwägte, bei zusätzlich benötigten Stellplätzen die Obergeschosse des Gebäudes am Reichensand, das direkt am Parkhaus Westanlage anliegt, mit zu nutzen. Grund für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes, der auch Teile des Bebauungsplan 56 "Stadtmitte II" berührt, war, dass er grundlegende Richtwerte setzte für die Gebäude, die zuvor in den Bebauungsplänen nicht definiert wurden.[24]Gleichzeitig gibt dieser vor, dass bei Sanierung des Samen-Hahn Gebäudes Dach und Außenwände gleich bleiben und die Außenfenster der Gebäude am Reichensand sich am Samen-Hahn Gebäude orientieren müssen.[24]Im Laufe der Aufstellung des Bebauungsplanes kam es insbesondere durch die Industrie- und Handelskammer aus Bedenken gegen den Zweck des Denkmalschutzes und dem Eigentümer zu Protesten gegen den Erhalt des Eckgebäudes. Der Eigentümer schlug somit eine Entkernung bei Erhalt der äußeren Hülle vor. Hingegen kam man seinen Forderungen gegenüber dem Einbau von Wohnungen insoweit nach, dass nur in den obersten Geschossen eine Wohnbebauung vorgeschrieben wurde.[24]Die Gestaltungsvorgaben, der sogenannte "Bebauungsplan Reichensand", welcher mit der Veränderungssperre im Februar 1988 festgelegt wurde, ist dann im August 1990 als satzungsreif kategorisiert worden. Außerdem erhielt damit dieser Bebauungsplan auch eine Erhaltungssatzung, womit der Abriss des Gebäudes abgelehnt werden konnte.[25]Die Industrie-und Handelskammer Gießen äußerte sich im Februar 1990 mit der Ansicht, dass "die Einstufung als Baudenkmal sachlich nicht gerechtfertigt" sei, da es "im Innern des baufälligen Hauses und an den rückwärtigen Fassaden keine einziges Stilelement aus der Spätgründerzeit" gäbe,[26] wohingegen der städtische Denkmalpfleger Bachmann das Doppelhaus als "repräsentatives Einzelobjekt der Spätgründerzeit beurteilt hatte, welches unbedingt schützenswert sei. Er nannte dafür "das Mansardendach, die qualitätvolle Verarbeitung des zweifarbigen Klinkermaterials und die sehr gute Ecklösung durch einen vorgehängten Erker mit Balkon"[26]. Bei diesen Überlegungen wurde jedoch nur der ideelle Wert des Hauses bedacht, während die materielle Zumutbarkeit seiner Erhaltung nicht miteinbezogen wurde.[26]

Vorübergehende Nutzung für Räumungsverkauf

Ab Ende März 1991 wurden tatsächlich Teile des Erdgeschosses des Doppelhauses wieder genutzt, wenn auch nur vorübergehend. Ein Teppichhaus entschied die Räume für einen Räumungsverkauf anzumieten.[27] Anfang April bereits wurde dieses durch die IHK Gießen wegen "zahlreicher Rechtsverstöße" jedoch wieder geschlossen.[28] Das Angebot der Stadt Shobeiri das Reichensand-Gelände für 1026 DM pro Quadratmeter abzukaufen lehnte der als lächerlich ab.[27]

Symbolische Hausbesetzung und Verbot des Abrisses

In regelmäßigen Abständen äußerten sich Bürger zu dem katastrophalen Zustand des leerstehenden Gebäudes, so wie im Mai 1991, wo eine Gruppe von 14 jungen Männern und Frauen das Gebäude besetzte um auf die Wohnungsnot in Gießen aufmerksam zu machen. Schon nach wenigen Stunden jedoch verließen diese bei Polizeiaufgebot friedfertig das Gebäude.[29] Daraufhin bot Shobeiri den Jungsozialisten das Objekt zur mietfreien Nutzung an bis eine entgültige Entscheidung über das weitere Verfahren feststände. Schnell wurde jedoch klar das auch dieses Versprechen nichts als heiße Luft von Seiten des Eigentümers war.[30]

Am 9. November 1995 gab der Verwaltungsgerichtshof Kassel schlussendlich bekannt das das Gebäude nicht abgerissen werden dürfe. Des weiteren sah dieser den Parkplatz als nicht legal an. Shobeiri war es nicht erlaubt zu diesem Urteil Revision einzulegen.[31] Gleichzeitig kündigte der Eigentümer Habibollah Shobeiri im April 1995 an, aus Resignation vor der Politik der Grünen und dem Stadtrat Dammann, denen er die Schuld am Scheitern seiner Bauvorhaben am Samen-Hahn-Komplex gab, die Stadt Gießen zum Jahresende nach 24 Jahen verlassen zu wollen. Neben Samen-Hahn waren zu diesem Zeitpunkt die Gebäude Westanlage 30/32 und Südanlage 10 im Besitz Shobeiris.[32] Tatsächlich blieb er Gießen als Bürger treu.[33]
Ende Januar 1996 äußerte sich dann Bürgermeister Schüler zu dem Urteil und befand weiterhin das eine "einvernehmliche Lösung" mit dem Eigentümer angebracht sei mit dem Bemühen um eine Einigung die Wohnraumzweckentfremdung betreffend.[34] Der Eigentümer kam der Schließung des Parkplatzes freiwillig nach, verteilte jedoch auch Flugblätter an die Autofahrer mit welchen er diese zum Einsatz für die Wiederöffnung des Parkplatzes ermutigte. Außerdem gab er bekannt nach Pachtinteressenten für das geplante kombinierte Geschäfts-und Wohngebäude zu suchen.[35]

Spekulant Shobeiri und der Verfall eines Gründerzeithauses

Aus einem Briefwechsel Shobeiris mit der Stadt im August 1996 wurde ersichtlich dass Shobeiri durchaus bewusst war das der jahrelange Leerstand des Gebäudes bei einer Sanierung seinen Tribut fordert und diese somit entsprechend teuer ausfallen würde. Daher bot er im Zuge dessen der Stadt an das Gebäude für 30 Jahre zu mieten für einen "symbolischen Preis von einem Pfennig pro Jahr", wohingegen die Stadt dann die Renovierungskosten tragen sollte. Er nannte einen Betrag von 3,5 Millionen DM Renovierungskosten und 750000 DM als Parkplatzablöse falls das geplante Parkhaus nicht seinen Platz finden könnte. Dieses Ansinnen nahm die Stadt jedoch nicht Ernst und vor allem Hagemann, Stadtverordnetenvorsitzende der Grünen, zeigte sich verärgert. Sie machte Shobeiri dann auch darauf aufmerksam dass die Instandsetzung des Gebäudes laut "dem hessischen Wohnraumzweckentfremdungsgesetz" in seiner Verantwortung liegt und er sich den durch die Vernachlässigung entstandenen Schaden selbst zuzuschreiben hat. Sie erklärte jedoch das ein "kaufmännisch korrektes Angebot" von den Grünen durchaus akzeptiert werden könne, um das Gebäude letztlich "gemeinnützigen Zwecken" zuführen zu können.[36]

Auch der SPD-Parteichef Becker gab eine Erklärung an den Magistrat ab, in welcher er Shobeiris Wohnraumzweckentfremdung und das willentliche verfallen lassen des Gebäudes zu Bedenken gibt. In diesem Zuge solle das "öffentliche Wohl Vorrang vor dem Profitstreben einzelner Immobilienspekulanten" haben.[37] Zum öffentlichen Wohl gehört sicher auch ein ganzes Anwesen mit umliegendem Gelände nicht vermüllen zu lassen, sodass es über Jahre und Jahrzehnte von den Bürgern nur noch als Schandfleck angesehen werden konnte.[38] So fragten auch immer wieder Leser der Gießener Allgemeinen Zeitung in Leserbriefen und zum Beispiel bei einer Befragung der Spitzenkandidaten zur Kommunalwahl 1997 nach der weiteren Verwertung des Gebäudes und baten den vergammelten Zustand von Gebäude und umliegendem Gelände schnellstmöglich zu beseitigen.[39][40]

Baugebot oder einvernehmliche Lösung?

Bereits im Dezember 1992 hatte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, für das Samen-Hahn Gelände ein Baugebot entsprechend des im Vorjahr aufgestellten Bebauungsplanes zum Erlass vorzulegen und auch mit dem Eigentümer über einen möglichen Verkauf zu verhandeln (Ja: SPD, GR, Stv. Micheler; Nein: CDU, FDP). Die im Antrag vorgesehene Zustimmung zur Einleitung eines Enteignungsverfahrens wurde durch einen Initiativantrag der SPD-Fraktion gestrichen.[41]

Sowohl CDU als auch Grüne versprachen den Bürgern bei einer Befragung erneut dem Eigentümer Auflagen zur "wirtschaftlichen Nutzung" des Geländes zu machen, wobei die Grünen einen Bauplan mit Bau-und Erhaltungsgebot in Erwägung zogen.[42] Ein Baugebot von Seiten der Stadt hieße das Shobeiri die Sanierung zahlen müsste, während die Stadt sich dann um die Umsetzung kümmerte.[43] Im Februar 1998 äußerte sich Stadtplanungsdezernentin Hagemann einmal mehr zu den Vorgängen und Gesprächen zwischen Eigentümer Shobeiri und der Stadt. Sie war der Meinung dass der Eigentümer von sich aus zu einer Lösung kommen müsse, ohne dass ein durch die Stadt initiiertes Baugebot ihn dazu zwingt.[44] Immer wieder kamen Bürger auf den "Schandfleck Reichensand/Bahnhofstraße" zu sprechen, so zum Beispiel ein Leser im Meinungstreff der Gießener Allgemeine Zeitung vom Februar 1998. Er bedauerte, ähnlich wie viele andere Gießener, dass das Gebäude nach dem Kauf durch Hernn Shobeiri nie einer sinnvollen Nutzung zugeführt wurde und gab sich auch verärgert über die Duldung des Zustandes von Seiten der Stadt.[45] Wenn es um "häßliche Baulücken und heruntergekommene Altbauten"[46] geht, war und ist das Samen-Hahn-Gelände immer ein Paradebeispiel.

Im August 1997 veranlasste der damalige Bürgermeister Schüler kurz vor dem Regierungswechsel ein Instandsetzungsgebot gegen Eigentümer Shobeiri wegen Wohnraumzweckentfremdung. Die Auflagen Schülers gegen Shobeiri beinhalteten dass vier Wohnungen im Ober-und im Dachgeschoss saniert und damit nutzbar gemacht werden solten. Diese Investition sollte sich dann in einer Frist von zehn Jahren mit den Mieteinkünften rentieren. Nach einer Klage Shobeiris gegen dieses Vorhaben scheiterte Schülers Ansinnen im August 1999. Das Verwaltungsgericht stellte fest dass die Kosten für die Investition auch in zehn Jahren nicht wieder eingeholt hätten werden können. Shobeiri gab daraufhin auch bekannt dass sein "Gastronomie-Konzept" zwar "planungsrechtlich" möglich gewesen sei, aber keine geeigneten Mieter vorhanden gewesen wären und er "die guten Zeiten" zur Umsetzung eines Bauplanes "verpasst" habe.[47] Prompt äußerte sich der ehemalige Bürgermeister Schüler dann in einem Leserbrief in der Gießener Allgemeine Zeitung zu dem Verfahren mit den Worten "Herr Shobeiri benutzt unseren Rechtsstaat nur zu seinem Vorteil. Das Gebot des Grundgesetzes 'Eigentum verpflichtet' lässt er nicht für sich gelten. (...) Leitragende sind die Gießener Bürgerinnen und Bürger, die tagtäglich die Schandflecken in der Bahnhofstraße und in der Südanlage ertragen müssen."[48]
In einem Vortrag im Juli 2000 ging der Leiter des Stadtplanungsamtes, Dettling, dann auch auf das Grundstück Samen-Hahn ein, wobei er ein Baugebot als "stumpfes Schwert" bezeichnete, da in diesem Fall die Bebauung oder Sanierung zum Zeitpunkt der Diskussion für den Eigentümer "wirtschaftlich (nicht) vertretbar" gewesen sei.[49]

Bürgergruppe Lokale Agenda 21 und AK Innenstadtentwicklung der SPD

Zwischenzeitig wurde die Akte Samen Hahn auch zum Thema in einer Bürgergruppe der Lokalen Agenda 21[50] und im, im Dezember 1999, neu gegründeten Arbeitskreis zur Innenstadtentwicklung der SPD-Stadtverordnetenfraktion, welche schnell eine Lösung für die Bebauung der Flächen zu finden gedachten.[51] In einem Vortrag im Juli 2000 ging der Leiter des Stadtplaungsamtes, Dettling, dann auch auf das Grundstück Samen-Hahn ein, wobei er ein Baugebot als "stumpfes Schwert" bezeichnete, da in diesem Fall die Bebauung oder Sanierung zum Zeitpunkt der Diskussion für den Eigentümer "wirtschaftlich (nicht) vertretbar" gewesen sei.[52]

Entwicklung des Viertels und Parkplatznutzung

Nachdem die Parkplatznutzung am Reichensand im November 1995 als illegal gestoppt wurde, kam die CDU Gießen im Juli 2000 zu dem Schluss dass, vor allem zu Festen in der Innenstadt, die Parksituation für von auswärts anreisende Gäste kritisch sei. Daher wünschte sich der damalige CDU-Vorsitzende Möller "eine kurzfristige und zeitlich beschränkte Erweiterung des städtischen Parkraumangebotes" im Rahmen einer "Ausnahmeregelung",[53] wobei er seine Ausführungen auch auf das Samen-Hahn-Gelände bezog, wofür aber keine Nutzungsgenehmigung bestand.[54]

Außerdem forderte der CDU-Vorsitzende im Oktober 2000 ein "Entwicklungskonzept" für den Innenstadtbereich Schanzenstraße/Bahnhofstraße. Er kritisierte die Entwicklung des Viertels hin zu Leerständen von Geschäftshäusern und "Rückgang an Publikumsverkehr", sodass eine "zunehmende Verschmutzung" und die "Gegenwart zweifelhafter Personenkreise" in diesem Bereich immer mehr zunehme. Er plante die Attraktivität des Viertels für den Einzelhandel, die Kunden und die Anwohner vor allem durch neue Straßenverkehrsregelungen und damit verstärkte Nutzung des Areals zu stärken.[55] Eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung entschied dann auch dafür die Durchfahrtsperre in der Bahnhofstraße aufzuheben und das Viertel somit wieder zu beleben. Außerdem hatte diese sich für eine Ausnahmeregelung bei Gelegenheiten wie größeren Festen, die Parkflächen betreffend, ausgesprochen.[56]

Kunstprojekte und Bebaungsplanung durch Schüler der LLS

Es beschäftigten sich nun sogar Schüler der zehnten Klassen der Landgraf-Ludiwig-Schule im Erdkundeunterricht mit der Bebauung des Areals. Innerhalb von vier Monaten zwischen Februar und Mai 2001 tüftelten diese an einem Plan für die Sanierung des Doppelhauses mit Eigentumswohnungen und Mietwohnungen sowie die Ansiedlung eines Geschäfts im Erdgeschoss. Daneben planten sie einen "dreistöckigen Gebäudekomplex" mit Tiefgarage, welcher unter anderem ein Burger King beherbergen sollte für den kleinen Hunger nach dem Kinobesuch.[57] Sogar ein Kunstprojekt beschäftigte sich mit dem verfallenen ehemaligen Samen-Hahn Doppelhaus. Im Rahmen der Landeskunstausstellung "Hessiale" wurde im April 2002 die "bröckelnde Fassade" der Rückseite des Hauses von Roswitha Berger-Gentsch in ihrem Projekt mit dem Thema "'Wunden sprechen'" mit dem Wort "liebe" in Leuchtfarbe verziert.[58] Beim "Kunstspektakulum 'Fluss mit Flair'" 2010 veränderte der Künstler Carsten Hirth in einer Fotografie von der Rückansicht des Samen-Hahn-Hauses das Wort "liebe" in "Gier" und gab diesem damit eine ganz neue Aussage.[59]

Immer wieder wurden auch Bauvoranfragen des Grundstückseigentümers zwar positiv beschieden, jedoch wurde kein Bauantrag gestellt, sodass die Geltungsdauer dieser Voranfragen ungenutzt ablief. Auch seien in Beratungsgesprächen Möglichkeiten einer Bebauung dargestellt worden und Abweichungen, die gefordert wurden, auch in Aussicht gestellt, ohne das etwas durch den Eigentümer verwirklicht worden wäre.

Neue Eigentümerpläne für eine Markthalle

Aus diesen Bauvoranfragen heraus beantragten die Eigentümer, die Shobeiri und Würtele GbR, am 30. Januar 2003 einen vorhabenbezogenen Bebauuungsplan, der vorsah, auf das Gebäude an der Ecke Bahnhofsstraße/Reichensand das Gelände ein völlig neues Gebäude gebaut werden sollte, in das das Eckgebäude integriert werden sollte. Dabei war geplant dass das denkmalgeschützte Gebäude ein Cafe, eine Kindertagesstätte und Lager-/Büroräume beherbergen sollte, während zum Reichensand das Parkhaus Karstadt/Westanlage um ca. 130 Stellplätze erweitert werden sollte bzw. im Erdgeschoss 1250m² Raum für eine Markthalle geboten worden wären.[60]


Auf diese Pläne basierend wäre der Teil des Doppelhauses mit der Adresse Bahnhofstraße 35 abgerissen worden um dort Platz für Markthalle und Parkhaus zu machen. Der kulturhistorisch wertvolle Eckteil des Gebäudes an Reichensand/Bahnhofstraße wäre so erhalten geblieben und in den Neubau integriert worden. Auch die ""Rekonstruktion des historischen Untergeschosses" von Reichensand 2 war Teil des Plans unter Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde.[61]
Im November 2002 wurde nach der Begehung des Gebäudes eine vollständige Sanierung als unwirtschaftlich eingestuft,[62] sodass die Landesdenkmalpflege im Bezug auf einen möglichen Teilabriss ihre Zustimmung äußerte. Für die Umsetzung dieser Pläne war jedoch zunächste eine Veränderung des Bebauungsplans notwendig.[63]


Diesen Antrag änderte die Stadtverordnetenversammlung einstimmig dahingehend, dass dem Bebauungsplan mit der Maßgabe stattgegeben werde, dass für den wegfallenden Wohnraum im ehemaligen Samen-Hahn Gebäude Ersatzwohnraum in gleicher Größe geschaffen wird. Der so geänderte Antrag wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (JA: CDU/SPD/GR/FWG/FDP/BLG; Nein: PDS),[60] jedoch scheiterte das Projekt am Ende trotz bestehender Baugenehmigung, da die Eigentümer das Projekt nicht weiterführten.


Annahme des Markthallenkonzepts vor Wochenmarktbeschickern

Im September 2003 führte die Gießener Allgemeine Zeitung eine Umfrage unter Wochenmarktbeschickern durch, um ein generelles Meinungsbild zur geplanten Markthalle auf dem ehemaligen Samen-Hahn-Gelände zu erlangen. Auch die Eigentümergemeinschaft hatte ein solches Meinungsbild in Form eines "Marktfrühschoppen(s)" für die Beschicker des Wochenmarktes geplant. So äußerten sich die Befraten in der GAZ-Umfrage zu der mit 1600 Quadratmetern möglicherweise zu gering bemessenen Größe der Markthalle sowie zu den Mietpreisen, welche jedoch noch nicht in die Planungen der Eigentümer miteinbezogen wurden. Auch die geplanten Öffnungszeiten wurden eher kritisch beäugt; diese wurden mit täglicher Öffnung von 8 bis 20 Uhr beziffert und zusätzlichen abendlichen Kulturveranstaltungen. Nicht zuletzt sahen einige der Befragten ein Konkurrenzdenken der Eigentümer gegenüber dem traditionellen Gießener Wochenmarkt, welches diese jedoch bestritten. Ihnen sei es ein Anliegen vor allem Erzeuger regionaler Produkte in die Markthalle zu locken; eine Liste von 50-100 Interessenten lag auch bereits vor.[64] 20 Interessenten fanden sich dann zum Marktfrühschoppen im "Alt Gießen" ein, wo ihnen verkündet wurde das bereits Anfang des Jahres 2004 eine Bebauung des Geländes starten sollte. Je nach Standgröße waren 40 bis 70 Plätze geplant. Auch über eine Gepäckaufbewahrung und 150 Parkplätze über der Markthalle wurde nachgedacht. Die Interessenten machten sich vor allem Sorgen über die tatsächliche Frequentierung und Nachfrage durch Kunden des täglich 12 Stunden geöfneten Marktes, äußerten sich sonst jedoch durchaus positiv zum Gesamtkonzept der Kleinmarkthalle.[65]

Stillstand und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen

Im März 2004 jedoch gab es noch keine entsprechenden Bauvoranfragen oder einen Bauantrag von Seiten der Eigentümergemeinschaft für das Samen-Hahn-Gelände.[66] Verantwortlich für die Projektentwicklung waren Michael Rosenberg der Carpe Diem GmbH sowie der Architekt Holger Datz aus Langgöns.[67] Der Gießener Verwaltung fehlte es vor allem auch an weiteren Vorgaben der Eigentümer, um eine Änderung des Bauantrages auf den Weg bringen zu können.[68]


Anfang August 2005 ging die S&W Theaterpark GmbH mit Gesellschafterin Sylvia Würtele Pleite. Diese war Teil der Eigentümergemeinschaft und verantwortlich für die Planungen zur Bebauung der Südanlage 10.[69] Für dieses Gelände plante die Stadt Anfang 2007 "einen Bebauungsplan mit der 'Zielrichtung einer besonderen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme'" zu erarbeiten, mit welchem die Eigentümer im Verfahren entscheiden müssten ob es ihnen möglich ist die Bebauung voranzutreiben oder zu verkaufen. Bei der Entscheidung zum Verkauf bekäme die Stadt ein Vorkaufsrecht und würde den Verkehrswert des Geländes an den Eigentümer entrichten.[70] Anders als im Fall von der Südanlage 10 war dies beim Samen-Hahn-Gelände nicht möglich, da das Gebäude unter Denkmalschutz stand und es sich sehr viel schwieriger gestaltet hätte dafür einen neuen Investor zu finden, sodass die Stadt nicht "auf den Immobilien sitzen" bliebe. Das Gelände der Südanlage 10 hat die Eigentümergemeinschaft dann auch an die Stadt veräußert.

Bürgerstimmen und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen

Zum 25. 'Geburtstag' des Sorgenkinds Samen-Hahn Anfang Juli 2006 errichtete der SPD-Ortsverein Mitte einen Informationsstand und sammelte Unterschriften der Bürger gegen den "Schandfleck". Eine Initiative im Parlament sei jedoch nicht geplant gewesen.[71]
Bei einer Anliegerversammlung zum Sanierungsgebiet Schanzenstraße/Bahnhofstraße kam durch Rufe aus dem Publikum immer wieder das Thema Samen-Hahn zur Sprache bis der anwesende Habibollah Shobeiri der Eigentümerfamilie sich schließlich auch äußerte und sagte das "das Grundstück im Reichensand 'seit 27 Jahren abgeschrieben'" sei und er es der Stadt für einen Euro anbiete. Baudezernent Rausch nahm dieses Angebot jedoch nicht für bahre Münze.[72]
Sogar ein Wohnungsloser hatte sich auf dem verwahrlosten Gelände im Oktober 2008 schon einmal häuslich eingerichtet.[73]


Eine GAZ-Leserin schlug vor Herrn Shobeiri doch zum Bau des geplanten Gießener Großkinos auf dem Samen-Hahn-Gelände zu bewegen, welches wegen seiner Innenstadtlage "ideal" (gewesen) wäre.[74]
2010 äußerte sich auch die CDU mit der Bitte an die Eigentümerfamilie doch ihre Ideen und Planungen an die Stadt weiter zu geben, damit mit dem Grundstück etwas passieren kann. Der Stadtverbandsvorsitzende Möller war der Meinung dass es "keine Schande" sei, wenn die nötigen finanziellen Mittel für die Sanierung von Seiten der Eigentümer nicht aufgebracht werden könnten, jedoch sei es definitiv "eine Schande" den "Verfall historischer Gebäude, von denen die Stadt ohnehin wenige hat" so ohne weiteres hinzunehmen.[75]


Infolge der immer wieder scheiternden Gespräche zwischen Stadt und Eigentümer, wie das Samen-Hahn Gelände weiter genutzt werden könne, beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 24. März 2011, dem Magistrat umgehend mit der Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für den Bereich Samen-Hahn beginnen zu lassen und zudem sämtliche rechtliche zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bis zur letzten Instanz zu nutzen, die zur Umsetzung erforderlich seien (Ja: CDU/GR/FDP/FW/BLG; StE: SPD/LINKE)[76], jedoch ist ein Berichtsantrag auf dem März 2012, der nach den seitdem ergriffenen Maßnahmen fragt, bis heute vom Magistrat unbeantwortet geblieben.[77]

Abriss des Eckgebäudes

Rückseite des Eckgebäudes an der Bahnhofstraße/Reichensand, Stand 2011

Im April 2012 beantragte der Eigentümer aufgrund eines Gutachtens, das das Samen-Hahn Gebäude an der Ecke Reichensand/Bahnhofstraße für akut einstürzgefährdet einstuft, den Abbruch dieses Gebäudes. Dieser, der gemeinsam mit dem Gutachten bei der städtischen Bauverwaltung eingereicht wurde, führte umgehend zu Straßensperrungen am Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Reichensand/Schanzenstraße sowohl für den Fahr- als auch für den Fußverkehr. Infolge dessen wurde von der Stadt eine Überprüfung der Statik beauftragt und ein Gutachten über die Frage der Sicherung und des Erhaltes der Fassaden des denkmalgeschützten Gebäudes in Auftrag gegeben.[78]
In der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2012 forderten die Abgeordneten den Magistrat auf, keine Genehmigung für den Abiss der historischen Fassade des Gebäudes "Samen-Hahn" zu erteilen, bis der zuständige Fachausschuss in einer kurzfristigen Sondersitzung informiert worden ist (Ja: SPD, CDU, FR, FW, LINKE, FDP; StE: PIR, LB/BLG),[79] zudem wird der Beschluss von 24.03.2011[76] bekräftigt, mit der Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu beginnen (Ja: SPD, CDU, GR, FW, LINKE, FPD, LB/BLG; StE: PIR) und den Magistrat zu beauftragen, sämtliche rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bis zur letzten Instanz zu nutzen, die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind (Ja: SPD, CDU, GR, LINKE, FDP, LB/BLG; Nein: FW; StE: PIR).[79] Zudem wurde der Magistrat aufgefordert, die haushaltsrechlichen Möglichkeiten für einen Erwerb des Gebäudes zu schaffen (Ja: SPD, CDU, GR, LINKE, FDP; Nein: FW, LB/BLG; StE: PIR).[79]


Nach Einreichung eines Gutachtens über die Gefährdung des Einsturzes des Samen-Hahn Doppelhauses, entschied die Stadt das Haus im Juni 2012 nach 114 Jahren einschließlich 30 Jahren Leerstand abzureißen. Dazu gab es dann ganz unterschiedliche Standpunkte aus der Bevölkerung. Während die einen den Abriss bedauerten, äußerten die anderen sich erleichtert darüber dass sich nun endlich etwas bewegte.[1] Ein Abbruchspezialist äußerte sich dazu mit den Worten "Selten habe man eine derart 'faule Bude' abgerissen".[80]
In der folgenden Sitzung am 27. Juni 2012 beschloss die Stadtverordnetenversammlung infolge der Entscheidung,das Eckhaus abzureißen einstimmig die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes "GI 01/36 Reichensand/Bahnhofstraße", der den gesamten Block zwischen Reichensand, Bahnhofstaße und Westanlage umfasst und setzten als Sanierungsziel fest, dass ein Neubau an der Straßenecke Bahnhofstraße/Reichensand sich in Kubtur, Gestalt und Materialität am Vorgängerbau "Samen-Hahn" orientieren muss. Davon sind sowohl Teile des Bebauungsplanes Nr. 56 "Stadtmitte II", als auch, mit Ausnahme der Vehrkehrsflächen, der gesamte Bebauungsplan G 1/09 betroffen, die durch diesen neuen ersetzt werden sollen. Gleichzeitig gehört das Gebiet zum Sanierungsgebiet „Schanzenstraße/Mühlstraße“, bei dem ein wesentliches Ziel darin besteht, die Blockrandbebauung in der Bahnhofstraße zu erhalten.[81] Dieser befindet sich weiterhin in Planung.


In einer Umfrage der GAZ nach den Wünschen der Leser für das Jahr 2013 wird deutlich das die anderen Gebäude im Besitz der Eigentümerfamilie Shobeiri, wie beispielsweise die Alte Post nicht das gleiche Schicksal ereilen soll wie dem Samen-Hahn-Gebäude. Außerdem wünschten sich viele Bürger das das freie Gelände doch einer "attraktiven Nachfolgenutzung (...)" zugeführt werden solle.[82]
Die Stadt ließ durch das Frankfurter Büro Meurer mit Architekten, Stadtplanern und Ingenieuren eine Studie ausstellen, welche mögliche Neubauplanungen für die Brachfläche darlegen soll. Diese wurden dann im März 2013 in einem Bürgergespräch im Rathaus vorgestellt und diskutiert.[83] Professor Dr. Meurer stellte vier unterschiedliche Bebauungsstudien vor, von einem Nachbau des Originals über die Nachahmung der Fassade, einer Kombination aus alter Struktur und neuen modernen Materialien bis zu einem modernen Neubau ohne historische Elemente. Die dritte und vierte Variante besäßen fünf Geschosse, während die erste und zweite wie das abgerissene Samen-Hahn-Gebäude nur vier erreichen würde. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragte jedoch "bei einem Neubau die Kubatur des Originals zu erhalten". Eine originalgetreue Nachbildung des Gebäudes würde jedoch kaum möglich sein, da dafür nicht ausreichend Dokumente der Gründerzeit vorlägen. Aus diesem Grund wurde die zweite Variante in Betracht gezogen, da mit der Fassadenkonstruktion weniger Probleme anfielen. Diese Planungen beschäftigen sich nur mit dem Neubau des abgerissenen Hauses; es sind jedoch drei weitere Häuser auf der restlichen Freifläche geplant. Hauptsächlich würden die Gebäude dann für Wohnungen genutzt, außerdem eventuell Büro- und Geschäftsräume im Erdgeschoss. Für die PKWs ist eine Tiefgarage angedacht. Professor Meurer versprach eine Bebauung bis 2017. Die anwesenden Bürger äußerten sich gemischt zu den vorgestellten Bebauungsplänen; keine der Varianten wurde abgelehnt. Auch der Grundstückseigentümer Karim Shobeiri interessierte sich für die Planungen und gab an "eine Neubebauung 'so schnell wie möglich umzusetzen'".[84]


In mehreren Leserbriefen sprachen sich Bürger für Variante 1 oder eventuell Variante 2 aus, um den Stil des abgerissenen historischen Gebäudes in einem Neubau wieder aufleben zu lassen.[85][86]


In einer Sitzung des Denkmalbeirats der Stadt Gießen im Dezember 2013 wurde auch besprochen dass von Seiten der Eigentümer ein Lebensmittelmarkt un dein Wohnkonzept für die Neubebauung gewünscht ist, dies jedoch mit den Plänen des Architektenteams für einen offenen Bau nicht zu vereinbaren ist. In der Stadtverordnetenversammlung im Februar 2014 wurde jedoch geäußert dass die Bebauungspläne von Seiten des Architekten Meurer weiter entwickelt werden könnten um den Wünschen der Eigentümer gerecht zu werden.[87] Stattdessen wird dieser vorraussichtlich nach der Sommerpause 2014 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Nach 114 Jahren kommt der Abrissbagger, Gießener Allgemeine Zeitung vom 23.06.2012 (Archivierte Version)
  2. Samen-Hahn Gebäude auf denkmalpflege-hessen.de (Archivierte Version)
  3. Beyer: "Es lagen Erkenntnisse auf mögliche Besetzung vor" Walldorf: "Wir brauchen Zusage für Wohnraum-Schaffung", Gießener Allgemeine Zeitung vom 07.11.1981, Ausgabe Nr. 157, Seite 21
  4. "Den Denkmalpfleger trifft keine Schuld", Gießener Allgemeine Zeitung vom 24.02.1982, Ausgabe Nr. 46, Seite 14
  5. Abriß Samen-Hahn nun auch Landtagsthema, Gießener Allgemeine Zeitung vom 23.10.1981, Ausgabe Nr. 246, Seite 11
  6. Die Bagger griffen nach Bausubstanz von 1830 und 1880: Kulturdenkmäler machen für 18-Millionen-Projekt Platz, Gießener Allgemeine Zeitung vom 03.07.1981, Ausgabe 150, Seite 13
  7. "Schweigemarsch" bei den Trümmern in der Bahnhofstraße, Gießener Allgemeine Zeitung vom 08.07.1981, Ausgabe Nr. 154, Seite 11
  8. "Magistrat stelte Politik der Zerstörung einmal mehr unter Beweis", Gießener Allgemeine Zeitung vom 10.07.1981, Ausgabe Nr. 156, Seite 10
  9. Woher kommen die eindeutigen Widersprüche?, Gießener Allgemeine Zeitung vom 22.08.1981, Ausgabe Nr. 193, Seite 28
  10. Bauvoranfrage ist am Mittwoch im Bauausschuß: Stimmt RP der Bebauungsplan-Befreiung zu?, Gießener Allgemeine Zeitung vom 14.08.1982, Ausgabe Nr. 186, Seite 27
  11. Bauvoranfrage der H.Shobeiri GmbH & Co KG zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in Gießen, Antrag des Magistrats vom 07.07.1982, Vorlage: DS I/395
  12. Noch keine Genehmigung für "Shobeiri-Bau", Gießener Allgemeine Zeitung vom 08.04.1983, Ausgabe 80, Seite 18
  13. 13,0 13,1 13,2 Auch das Vorderhaus wird verschwinden, Gießener Allgemeine Zeitung vom 04.06.1983, Ausgabe Nr. 127, Seite 15
  14. Bleibt der Reichensand-Komplex ein Phantom?, Gießener Allgemeine Zeitung vom 26.08.1983, Ausgabe Nr. 197, Seite 16
  15. Streit geht weiter: Kulturdenkmal oder nicht? Gießener Allgemeine Zeitung vom 31.07.1990, Ausgabe Nr. 175, Seite 20
  16. Gegen Abrißerlaubnis für Eckbau Reichensand, Gießener Allgemeine Zeitung vom 29.11.1986, Ausgabe Nr. 277, Seite 29
  17. 17,0 17,1 17,2 Schleichender Verfall eines Gründerstilhauses, Gießener Allgemeine Zeitung vom 29.07.1987, Ausgabe Nr. 172, Seite 15
  18. "Fatale Folgen übereilter Baupolitik", Gießener Allgemeine Zeitung vom 11.12.1986, Ausgabe Nr. 287, Seite 24
  19. Direkter Kontakt der Fraktionen mit Shobeiri, Gießener Allgemeine Zeitung vom 11.03.1988, Ausgabe Nr. 60, Seite 19
  20. Magistrat fühlt sich von Shobeiri "veralbert", Gießener Allgemeine Zeitung vom 14.01.1987, Ausgabe Nr. 11, Seite 15
  21. 21,0 21,1 Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens 88/2/13 wurde kein Text angegeben.
  22. Das "Gaststättendorf" kann nicht entstehen, Gießener Allgemeine Zeitung vom 13.02.1988, Ausgabe Nr. 37, Seite 20
  23. Direkter Kontakt der Fraktionen mit Shobeiri; Gießener Allgemeine Zeitung vom 11.03.1988, Ausgabe Nr. 60, Seite 19
  24. 24,0 24,1 24,2 1. Aufhebung je eines Teilbereiches der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 56 "Stadtmitte II" und Nr. 57a "Stadtmitte Ia"; hier: Verfahrenseinleitung und öffentliche Auslegung gem. §2, Abs. 1 und §3, Abs. 2 BauGB, 2. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G1/09 "Reichensand" mit integrierter Satzung gem. § 118 HBO; hier: Entwurfsbeschluß und öffentliche Auslegung gem. §3, Abs. 2 BauGB, 3. Aufstellung einer in den Bebauungsplan zu integrierenden Erhaltungssatzung gem. §172, Abs. 1, Satz 1, Ziff. 1 BauGB; hier: Verfahrenseinleitung und öffentliche Auslegung, Antrag des Magistrats vom 19.04.1990, Vorlage: DS I/262
  25. Die "Lex Shobeiri" ist fertig, Gießener Allgemeine Zeitung vom 29.08.1990, Ausgabe Nr. 200, Seite 20
  26. 26,0 26,1 26,2 Streit geht weiter: Kulturdenkmal oder nicht?, Gießener Allgemeine Zeitung vom 31.07.1990, Ausgabe Nr. 175, Seite 20
  27. 27,0 27,1 Haus "Samen-Hahn" wieder in Nutzung, Gießener Allgemeine Zeitung vom 04.04.1991, Ausgabe Nr. 78, Seite 19
  28. Räumungsverkauf wurde beendet, Gießener Allgemeine Zeitung vom 09.04.1991, Ausgabe Nr. 82, Seite 23
  29. SPD Nord solidarisch mit Hausbesetzern, Gießener Allgemeine Zeitung vom 11.06.1991, Ausgabe Nr. 132, Seite 20
  30. Eckhaus Reichensand/Bahnhofstraße bleibt leer, Gießener Allgemeine Zeitung vom 25.02.1992, Ausgabe Nr. 47, Seite 19
  31. Prognosen '95: Das wäre richtig gewesen..., Gießener Allgemeine Zeitung vom 13.01.1996, Ausgabe Nr. 11, Seite 25
  32. Shobeiri: Ich werde Gießen verlassen, Gießener Allgemeine Zeitung vom 13.04.1995, Ausgabe Nr. 88, Seite 21
  33. Arbeitskämpfer, Prügelknaben und Rekorde, Gießener Allgemeine Zeitung vom 23.02.2008, Ausgabe Nr. 46, Seite 26
  34. "Wir prozessieren nicht um dann zu verzichten", Gießener Allgemeine Zeitung vom 31.01.1996, Ausgabe Nr. 26, Seite 21
  35. Der Reichensand-Parkplatz ist geschlossen, Gießener Allgemeine Zeitung vom 06.02.1996, Ausgabe Nr. 31, Seite 21
  36. Areal "Samen-Hahn" gammelt weiter vor sich hin, Gießener Allgemeine Zeitung vom 17.08.1996, Ausgabe Nr. 191, Seite 22
  37. Becker: "Verhöhnung des Magistrats", Gießener Allgemeine Zeitung vom 03.09.1996, Ausgabe Nr. 205, Seite 22
  38. Die Stadt, der Müll, das Programm und die Taten, Gießener Allgemeine Zeitung vom 12.02.1997, Ausgabe Nr. 36, Seite 21
  39. Meinungstreff: Gießen im Jubiläumsjahr, Gießener Allgemeine Zeitung vom 20.08.1997, Ausgabe Nr. 192, Seite 25
  40. Shobeiri sieht sich und Stadt in der Pflicht, Gießener Allgemeine Zeitung vom 12.02.1998, Ausgabe Nr. 36, Seite 19
  41. Erlaß eines Baugebots für das "Samenhahn-Grundstück" am Reichensand/Einleitung eines Enteignungsverfahren, Antrag des fraktionsunabhängigen Stadtverordneten Ludwig Micheler vom 16.11.1992, Vorlage: DS I/0920
  42. AZ-Leser fragen Spitzenkandidaten zur Kommunalwahl (Teil 1), Gießener Allgemeine Zeitung vom 27.02.1997, Ausgabe Nr. 49, Seite 28
  43. Gestern jede Menge kostenlose Parkplätze, Gießener Allgemeine Zeitung vom 03.05.1997, Ausgabe Nr. 102, Seite 25
  44. Stadt und Besitzer reden über Samen-Hahn-Areal; Gießener Allgemeine Zeitung vom 11.02.1998, Ausgabe Nr. 35, Seite 24
  45. Substanz wird wissentlich dem Verfall Preis gegeben; Gießener Allgemeine Zeitung vom 18.02.1998, Ausgabe Nr. 41, Seite 29
  46. "Sehen und Gesehenwerden müssen zählen", Gießener Allgemeine Zeitung vom 30.04.1998, Ausgabe Nr. 100, Seite 24
  47. Späte Niederlage von Schüler gegen Shobeiri, Gießener Allgemeine Zeitung vom 12.08.1999, Ausgabe Nr. 185, Seite 17
  48. Shobeiri nutzt Rechtsstaat nur zu seinem Vorteil, Gießener Allgemeine Zeitung vom 18.08.1999, Ausgabe Nr. 190, Seite 28
  49. Nordstadt: Planungsamtschef warnt vor Euphorie, Gießener Allgemeine Zeitung vom 06.07.2000, Ausgabe Nr. 154, Seite 20
  50. Mehr Flair, weniger Autos und ein City-Treff, Gießener Allgemeine Zeitung vom 01.11.1999, Ausgabe Nr. 254, Seite 7
  51. SPD: Bellof Sprecher von AK Innenstadt, Gießener Allgemeine Zeitung vom 01.12.1999, Ausgabe Nr. 280, Seite 26
  52. Nordstadt: Planungsamtschef warnt vor Euphorie, Gießener Allgemeine Zeitung vom 06.07.2000, Ausgabe Nr. 154, Seite 20
  53. CDU fordert Konzept für den Marktplatz, Gießener Allgemeine Zeitung vom 01.08.2000, Ausgabe Nr. 176, Seite 18
  54. Reichensand und Berliner Platz: Rechtliche Hürden für Parkplatzwünsche der CDU, Gießener Allgemeine Zeitung vom 18.07.2000, Ausgabe Nr. 164, Seite 17
  55. Entwicklungskonzept für Bahnhofstraße gefordert; Gießener Allgemeine Zeitung vom 31.10.2000, Ausgabe Nr. 253, Seite 26
  56. Bahnhofstraße:Koalition will freie Fahrt für Pkw; Gießener Allgemeine Zeitung vom 04.08.2001, Ausgabe Nr. 179, Seite 23
  57. Tunnel ab E-Klo und Burger King bei Samen-Hahn, Gießener Allgemeine Zeitung vom 25.05.2001, Ausgabe Nr. 120, Seite 26
  58. Leibchen an Platanen und Besen an der Bahnüberführung, Gießener Allgemeine Zeitung vom 30.04.2002, Ausgabe Nr. 100, Seite 27
  59. Tausende Menschen flanierten an der Wieseck Gießener Allgemeine Zeitung vom 21.06.2010, Ausgabe Nr. 140, Seite 5
  60. 60,0 60,1 Bebauungsplan Nr. Gi 1/09 "Reichensand", 1. Änderung; hier: Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenene Bebauungsplanes, Antrag des Magistrats vom 17.02.2003, Vorlage: 694/03
  61. Samen-Hahn-Haus müsste teilweise Parkhaus weichen, Gießener Allgemeine Zeitung vom 17.01.2003, Ausgabe Nr. 14, Seite 22
  62. Aus dem Parlament, Gießener Allgemeine Zeitung vom 08.02.2003, Ausgabe Nr. 33, Seite 31
  63. Landesdenkmalpflege: Keine Bedenken gegen Teilabriss, Gießener Allgemeine Zeitung vom 22.01.2003, Ausgabe Nr. 18, Seite 24
  64. Markthalle Reichensand: Zustimmung und Skepsis, Gießener Allgemeine Zeitung vom 18.09.2003, Ausgabe Nr. 217, Seite 21
  65. Markthalle: "Das Konzept ist hervorragend", Gießener Allgemeine Zeitung vom 22.09.2003, Ausgabe Nr. 220, Seite 7
  66. Noch ist Gießen eine Stadt der Brachflächen, Gießener Allgemeine Zeitung vom 24.03.2004, Ausgabe Nr. 71, Seite 25
  67. 80-Betten-Hotel an der Westanlage geplant, Gießener Allgemeine Zeitung vom 12.06.2004, Ausgabe Nr. 134, Seite 25
  68. Der städtebauliche Befreiungsschlag blieb aus, Gießener Allgemeine Zeitung vom 21.04.2005, Ausgabe Nr. 92, Seite 23
  69. Auch bürgerliche Koalition vorerst an "Schandflecken" gescheitert, Gießener Allgemeine Zeitung vom 05.08.2005, Ausgabe Nr. 180, Seite 22
  70. Südanlage 10: Koalition setzt Eigentümer unter Druck, Gießener Allgemeine Zeitung vom 13.01.2007, Ausgabe Nr. 11, Seite 25
  71. SPD sammelte Unterschriften gegen "Schandfleck", Gießener Allgemeine Zeitung vom 04.07.2006, Ausgabe Nr. 152, Seite 24
  72. Shobeiri will nicht länger "Prügelknabe" sein, Gießener Allgemeine Zeitung vom 21.02.2008, Ausgabe Nr. 44, Seite 23
  73. "Aufsuchende" Betreuung lässt auf sich warten, Gießener Allgemeine Zeitung vom 17.10.2008, Ausgabe Nr. 243, Seite 25
  74. Einen anderen Platz für das Großkino suchen, Gießener Allgemeine Zeitung vom 24.10.2008, Ausgabe Nr. 249, Seite 33
  75. CDU nimmt Eigentümer in die Pflicht, Gießener Allgemeine Zeitung vom 24.03.2010 (Archivierte Version)
  76. 76,0 76,1 Entwicklungsmaßnahmen "Schandfleck Samen-Hahn", Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 04.02.2011, STV/3554/2011
  77. Berichtsantrag betreffend Entwicklungsmaßnahme „Schandfleck Samen Hahn“, Antrag der CDU-Fraktion vom 25.02.2012, Vorlage: STV/0746/2012
  78. Samen-Hahn Gebäude einsturzgefährdet - Straßensperrung, Pressemitteilung der Stadt Gießen vom 12.04.2012 (Archivierte Version)
  79. 79,0 79,1 79,2 Reichensand/Bahnhofstraße (ehem. Samen-Hahn), Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 27.04.2012, Vorlage: STV/0856/2012
  80. Samen-Hahn-Abriss: Ab Donnerstag sollen Straßen wieder frei sein, Gießener Allgemeine Zeitung vom 26.06.2012 (Archivierte Version)
  81. Aufstellung eines Bebauungsplanes GI 01/36 "Reichensand/Bahnhofstraße"; hier: Einleitungsbeschluss, Bekanntmachung, Antrag des Magistrats vom 29.05.2012, Vorlage: STV/0920/2012
  82. Auch Scheich soll Gartenschau-Fan werden, Gießener Allgemeine Zeitung vom 08.01.2013, Ausgabe Nr. 6, Seite 19
  83. "Bürgergespräch" zum Samen-Hahn-Areal, Gießener Allgemeine Zeitung vom 16.03.2013, Ausgabe Nr. 64, Seite 31
  84. Samen-Hahn_bebauung bis 2017?, Gießener Allgemeine Zeitung vom 21.03.2013 (Archivierte Version)
  85. Für Plan Nummer 1, Gießener Allgemeine Zeitung vom 10.04.2013, Ausgabe Nr. 83, Seite 27
  86. Magistrat muss sich durchsetzen, Gießener Allgemeine Zeitung vom 03.04.2013, Ausgabe Nr. 77, Seite 26
  87. Berichtsantrag zum Grundstück des abgerissenen Samen-Hahn-Gebäudes, Antrag der CDU-Fraktion vom 12.12.2013, Vorlage: STV/1972/2014


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