Verkehrsversuch „Anlagenring“: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Verkehrsversuch am Anlagenring in Gießen ist ein Verkehrsversuch, welcher die inneren zwei Spuren des Anlagenrings als Fahrradstraße deklariert, welche bis auf Ausnahmen nur durch Radfahrer, Busse und Rettungsmittel befahren werden darf. Der Verkehrsversuch basiert auf einem Bürgerantrag und wurde am 04.03.2021 mehrheitlich vom Stadtparlament beschlossen. Am 30.008.2023 erklärte der Verwaltungsgerichtshof Kassel den Verkehrsversuch in der bisherigen Form für rechtswidrig, woraufhin die Stadt Gießen den Verkehrsversuch für gescheitert erklärte. | |||
== Einreichung des Bürgerantrags == | |||
== Abstimmung in der Stadtverordnungsversammlung == | |||
== Planung und Einrichtung des Verkehrsversuchs == | |||
== Kritik am Verkehrsversuch == | |||
== Rechtsstreit == | |||
=== Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Gießen === | |||
=== Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel === | |||
== Rückbau des Verkehrsversuchs == | |||
== Kosten des Verkehrsversuchs == |
Version vom 13. September 2023, 12:17 Uhr
Der Verkehrsversuch am Anlagenring in Gießen ist ein Verkehrsversuch, welcher die inneren zwei Spuren des Anlagenrings als Fahrradstraße deklariert, welche bis auf Ausnahmen nur durch Radfahrer, Busse und Rettungsmittel befahren werden darf. Der Verkehrsversuch basiert auf einem Bürgerantrag und wurde am 04.03.2021 mehrheitlich vom Stadtparlament beschlossen. Am 30.008.2023 erklärte der Verwaltungsgerichtshof Kassel den Verkehrsversuch in der bisherigen Form für rechtswidrig, woraufhin die Stadt Gießen den Verkehrsversuch für gescheitert erklärte.