Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Lützellinden: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der Gebietsreform und der Eingliederung der Gemeinde Lützellinden in die Stadt Gießen wurde die Satzung am 20.03.1980 durch die Stadtverordnetenversammlung Gießen durch die für das gesamte Stadtgebiet Gießen geltende [[Satzung über die Reinigung der Straßen und Plätze in der Universitätsstadt Gießen (1980)|Satzung über die Reinigung der Straßen und Plätze in der Universitätsstadt Gießen]] ersetzt.<ref>[[Medium:DSI112 aus 1980.pdf | Aufstellung der Satzung über die Reinigung der Straßen und Plätze in der Universitätsstadt Gießen]], Antrag des Magistrats vom 06.02.1980, Vorlage: DS I/112</ref>
Nach der Gebietsreform und der Eingliederung der Gemeinde Lützellinden in die Stadt Gießen wurde die Satzung am 20.03.1980 durch die Stadtverordnetenversammlung Gießen durch die für das gesamte Stadtgebiet Gießen geltende [[Satzung über die Reinigung der Straßen und Plätze in der Universitätsstadt Gießen (1980)|Satzung über die Reinigung der Straßen und Plätze in der Universitätsstadt Gießen]] ersetzt.<ref>[[Medium:DSI112 aus 1980.pdf | ''Aufstellung der Satzung über die Reinigung der Straßen und Plätze in der Universitätsstadt Gießen'']], Antrag des Magistrats vom 06.02.1980, Vorlage: DS I/112</ref>


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 8. Dezember 2016, 21:14 Uhr

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Nach der Gebietsreform und der Eingliederung der Gemeinde Lützellinden in die Stadt Gießen wurde die Satzung am 20.03.1980 durch die Stadtverordnetenversammlung Gießen durch die für das gesamte Stadtgebiet Gießen geltende Satzung über die Reinigung der Straßen und Plätze in der Universitätsstadt Gießen ersetzt.[1]

Einzelnachweise


Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen

  • Aufstellung der Satzung über die Reinigung der Straßen und Plätze in der Universitätsstadt Gießen, Antrag des Magistrats vom 06.02.1980, Vorlage: DS I/112