Poppe-Gelände: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bebauungsvorhaben des Geländes==
==Bebauungsvorhaben des Geländes==
"Nach dem am 6.10.2011 erfolgten Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes GI  
"
*Nach dem am 6.10.2011 erfolgten Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes GI  
04/26 „Leihgesterner Weg/Elsa-Brandström-Straße“ mit einem über 7 ha großen  
04/26 „Leihgesterner Weg/Elsa-Brandström-Straße“ mit einem über 7 ha großen  
Plangeltungsbereich im zweistufigen Regelverfahren wurde eine besonders umfangreiche  
Plangeltungsbereich im zweistufigen Regelverfahren wurde eine besonders umfangreiche  
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Bebauungsplanvorentwurf durchgeführt.
Bebauungsplanvorentwurf durchgeführt.
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-  27.10.2011: 1. Bürgerinformationsveranstaltung mit Erörterung mehrerer Konzeptvarianten des  
* -  27.10.2011: 1. Bürgerinformationsveranstaltung mit Erörterung mehrerer Konzeptvarianten des  
für die Firma Poppe tätigen Entwicklers; die beabsichtigte Überbauung der ehemaligen  
für die Firma Poppe tätigen Entwicklers; die beabsichtigte Überbauung der ehemaligen  
Brauereikeller rief heftige Kritik hervor, da diese Keller im 2. Weltkrieg in Teilen als  
Brauereikeller rief heftige Kritik hervor, da diese Keller im 2. Weltkrieg in Teilen als  
Luftschutzkeller genutzt, während der Bombardierung am 06.12.1944 getroffen und in ihnen  
Luftschutzkeller genutzt, während der Bombardierung am 06.12.1944 getroffen und in ihnen  
über 100 Todesopfer eingeschlossen wurden.  
über 100 Todesopfer eingeschlossen wurden.  
- 26.06.2013: 2. Bürgerveranstaltung mit Diskussion der Entwicklungskonzeption Fa. Revikon, die  
* - 26.06.2013: 2. Bürgerveranstaltung mit Diskussion der Entwicklungskonzeption Fa. Revikon, die  
den teilweisen Erhalt und die Nachnutzung der Firmengebäude unter Freihaltung der ehemaligen  
den teilweisen Erhalt und die Nachnutzung der Firmengebäude unter Freihaltung der ehemaligen  
Brauereikeller sowie eine gegenüber den ersten Konzeptvarianten kleinteiligere Wohnbebauung  
Brauereikeller sowie eine gegenüber den ersten Konzeptvarianten kleinteiligere Wohnbebauung  
vorsieht; diese Planung wurde von der Öffentlichkeit weitestgehend positiv aufgenommen.
vorsieht; diese Planung wurde von der Öffentlichkeit weitestgehend positiv aufgenommen.
- 30.09.-18.10.2013: frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum
* - 30.09.-18.10.2013: frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum
Bebauungsplanvorentwurf mit reduziertem Geltungsbereich und auf der Grundlage des RevikonKonzeptes; hierzu gingen 27 Stellungnahmen mit Anregungen ein.
Bebauungsplanvorentwurf mit reduziertem Geltungsbereich und auf der Grundlage des RevikonKonzeptes; hierzu gingen 27 Stellungnahmen mit Anregungen ein.
- Parallel zur Bürgerbeteiligung wurden 43 betroffene Behörden und Träger öffentlicher Belange
* - Parallel zur Bürgerbeteiligung wurden 43 betroffene Behörden und Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Vorentwurf, Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping) sowie  
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Vorentwurf, Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping) sowie  
zu dem erwogenen Wechsel in ein beschleunigtes Verfahren beteiligt; 12 Behörden und Träger  
zu dem erwogenen Wechsel in ein beschleunigtes Verfahren beteiligt; 12 Behörden und Träger  
öffentlicher Belange antworteten mit Anregungen, 6 gaben Stellungnahmen ohne diese ab.  
öffentlicher Belange antworteten mit Anregungen, 6 gaben Stellungnahmen ohne diese ab.  
- 4.11.2013: Öffentliche Ortsbegehung aufgrund von Anregungen aus der Bürgerbeteiligung mit  
* - 4.11.2013: Öffentliche Ortsbegehung aufgrund von Anregungen aus der Bürgerbeteiligung mit  
rd. 50 Bürger/-innen, Bürgermeisterin Weigel-Greilich sowie Vertreter/-innen der Fa. Revikon,  
rd. 50 Bürger/-innen, Bürgermeisterin Weigel-Greilich sowie Vertreter/-innen der Fa. Revikon,  
des Architekturbüros und des Planungsamtes; hierbei wurden der aktuelle Planungsstand und  
des Architekturbüros und des Planungsamtes; hierbei wurden der aktuelle Planungsstand und  
Anregungen hierzu diskutiert.   
Anregungen hierzu diskutiert.   
- 6.-20.12.2013: Beteiligung ausgewählter Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
* - 6.-20.12.2013: Beteiligung ausgewählter Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
zur Prüfung des Einzelfalls (UVP-Vorprüfung) nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB, in der das  
zur Prüfung des Einzelfalls (UVP-Vorprüfung) nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB, in der das  
beauftragte Ingenieurbüro für Umweltplanung/Staufenberg zum Ergebnis kam, dass das  
beauftragte Ingenieurbüro für Umweltplanung/Staufenberg zum Ergebnis kam, dass das  

Version vom 12. Februar 2014, 10:25 Uhr

Poppe Gelände

Poppe-Gelände
KartenausschnittPoppeGelaende.png
Adresse: Leihgestener Weg
Bauherr: {{{Bauherr}}}
Betreiber: 'Betreiber'

Anfang 1900 war auf dem heutigen Gelände der Gummifabrik Poppe GmbH noch eine Brauerei ansäßig mit dem Namen Actienbrauerei (zu dem Verbleib dieser Firma und der Übernahme des Geländes zu Poppe muss ich nochmal ins Archiv) 1911 wird in Gießen die Poppe Gummiwarenfabrik gegründet. Im zweiten Weltkrieg dienten die ehemaligen weitläufigen Brauereikeller als Luftschutzbunker, mangels Alternativen. Aber hier wurde bereits im Krieg gemutmaßt, dass die Keller nicht sicher genug seien um einem Luftangriff mit direkten Treffern stand zu halten. "In diesen Kellern, die während des 2. Weltkriegs als Luftschutzkeller genutzt und 1944 durch einen Bombentreffer zerstört wurden, starben mindestens 100 Menschen." [1]

Es gab Pläne jene Keller bei einer Neubebauung des Geländes abzureißen und aufzuüllen. Hiergegen gab es Widerstand. Da es vielen Gießenern wichtig ist diese geschichtlichen Orte zu bewahren, insbesondere da man die Keller nie wirklich betreten konnte um dort die Geschichte vielleicht sogar der eigenen Familie mit diesem Ort zu verknüpfen.

Zu dem Streitpunkt Keller gesellt sich auch der private Poppe-Park im Anschluß an das Gelände. Unter anderem erwägt die Arbeitsgruppe Poppe-Park des Vereins Lebenswertes Gießen eine Öffnung des Parks für die Allgemeinheit. Dieser sogenannte Bürgerpark solle von einer Stiftung betreut werden, welche dem Investor den entsprechenden Grüngürtel am Poppe-Gelände abkaufen müsste.

Am 29.01.2014 hat der Magistrat eine Verkleinerung des Plangebiets beschloßen. Im Bereich der Nordgrenze des Poppe-Parks hat der Grundstückseigentümer und Investor auch die Möglichkeit ein Wohnhaus mit vier Wohneinheiten zu errichten.

Bebauungsvorhaben des Geländes

"

  • Nach dem am 6.10.2011 erfolgten Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes GI

04/26 „Leihgesterner Weg/Elsa-Brandström-Straße“ mit einem über 7 ha großen Plangeltungsbereich im zweistufigen Regelverfahren wurde eine besonders umfangreiche frühzeitige Beteiligungsphase mit mehrfacher Variantendiskussion und einem Bebauungsplanvorentwurf durchgeführt. [...]

  • - 27.10.2011: 1. Bürgerinformationsveranstaltung mit Erörterung mehrerer Konzeptvarianten des

für die Firma Poppe tätigen Entwicklers; die beabsichtigte Überbauung der ehemaligen Brauereikeller rief heftige Kritik hervor, da diese Keller im 2. Weltkrieg in Teilen als Luftschutzkeller genutzt, während der Bombardierung am 06.12.1944 getroffen und in ihnen über 100 Todesopfer eingeschlossen wurden.

  • - 26.06.2013: 2. Bürgerveranstaltung mit Diskussion der Entwicklungskonzeption Fa. Revikon, die

den teilweisen Erhalt und die Nachnutzung der Firmengebäude unter Freihaltung der ehemaligen Brauereikeller sowie eine gegenüber den ersten Konzeptvarianten kleinteiligere Wohnbebauung vorsieht; diese Planung wurde von der Öffentlichkeit weitestgehend positiv aufgenommen.

  • - 30.09.-18.10.2013: frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum

Bebauungsplanvorentwurf mit reduziertem Geltungsbereich und auf der Grundlage des RevikonKonzeptes; hierzu gingen 27 Stellungnahmen mit Anregungen ein.

  • - Parallel zur Bürgerbeteiligung wurden 43 betroffene Behörden und Träger öffentlicher Belange

gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Vorentwurf, Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping) sowie zu dem erwogenen Wechsel in ein beschleunigtes Verfahren beteiligt; 12 Behörden und Träger öffentlicher Belange antworteten mit Anregungen, 6 gaben Stellungnahmen ohne diese ab.

  • - 4.11.2013: Öffentliche Ortsbegehung aufgrund von Anregungen aus der Bürgerbeteiligung mit

rd. 50 Bürger/-innen, Bürgermeisterin Weigel-Greilich sowie Vertreter/-innen der Fa. Revikon, des Architekturbüros und des Planungsamtes; hierbei wurden der aktuelle Planungsstand und Anregungen hierzu diskutiert.

  • - 6.-20.12.2013: Beteiligung ausgewählter Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

zur Prüfung des Einzelfalls (UVP-Vorprüfung) nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB, in der das beauftragte Ingenieurbüro für Umweltplanung/Staufenberg zum Ergebnis kam, dass das Planungsvorhaben keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten lässt. " [2]

Weblinks

Einzelnachweise