Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Lützellinden: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Sektion über zugehörige Anträge ergänzt.) |
|||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
== Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen == | == Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen == | ||
* Aufstellung der Satzung über die Reinigung der Straßen und Plätze in der Universitätsstadt Gießen, Antrag des Magistrats vom 06.02.1980, Vorlage: DS I/112 | * ''Aufstellung der Satzung über die Reinigung der Straßen und Plätze in der Universitätsstadt Gießen'', Antrag des Magistrats vom 06.02.1980, Vorlage: DS I/112 | ||
[[Kategorie:Ehemalige Satzung der Gemeinde Lützellinden]] | [[Kategorie:Ehemalige Satzung der Gemeinde Lützellinden]] | ||
[[Kategorie:Ehemalige Satzung der Stadt Gießen]] | [[Kategorie:Ehemalige Satzung der Stadt Gießen]] |
Version vom 8. Dezember 2016, 21:11 Uhr
Nach der Gebietsreform und der Eingliederung der Gemeinde Lützellinden in die Stadt Gießen wurde die Satzung am 20.03.1980 durch die Stadtverordnetenversammlung Gießen durch die für das gesamte Stadtgebiet Gießen geltende Satzung über die Reinigung der Straßen und Plätze in der Universitätsstadt Gießen ersetzt.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Aufstellung der Satzung über die Reinigung der Straßen und Plätze in der Universitätsstadt Gießen, Antrag des Magistrats vom 06.02.1980, Vorlage: DS I/112
Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen
- Aufstellung der Satzung über die Reinigung der Straßen und Plätze in der Universitätsstadt Gießen, Antrag des Magistrats vom 06.02.1980, Vorlage: DS I/112