Wettbürosteuer in Gießen: Unterschied zwischen den Versionen

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* [http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/freie-waehler-wollen-in-ringallee-wieder-tempo-50_14539870.htm ''Freie Wähler wollen in Ringallee wieder Tempo 50''], Gießener Anzeiger vom 05.09.2014 ([https://web.archive.org/web/20140928034155/http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/freie-waehler-wollen-in-ringallee-wieder-tempo-50_14539870.htm Archivierte Version]) ([https://archive.today/iLZCb Archivierte Version])
* [http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/freie-waehler-wollen-in-ringallee-wieder-tempo-50_14539870.htm ''Freie Wähler wollen in Ringallee wieder Tempo 50''], Gießener Anzeiger vom 05.09.2014 ([https://web.archive.org/web/20140928034155/http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/freie-waehler-wollen-in-ringallee-wieder-tempo-50_14539870.htm Archivierte Version]) ([https://archive.today/iLZCb Archivierte Version])
''Hintergrundquellen:''
''Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Hagen (Wettbürosteuersatzung) vom 09.07.2014'' https://www.hagen.de/web/media/files/f01/f0101/f010102/amtsblatt_26_11_07_2014.pdf
§1  (1) ''Der Besteuerung unterliegt das im Gebiet der Stadt Hagen  ausgeübte Vermitteln oder Veranstalten von Pferdewetten und Sportwetten  in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das  Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen (Wettbüros).'' <br/>
§1  (2) ''Einrichtungen, in denen Wettscheine lediglich abgegeben werden  und kein weiterer Service angeboten wird, werden nicht besteuert.'' <br/>
Gemäß §7 der Gemeindeordnung NRW (GV NRW S.666/SGV NRW 2023), geändert Dezember 2013 (GV NRW S. 878) (?) <br/>
Juristisches  Gutachten des Deutschen Sportwettenverband (DSWV), wonach die  Wettbürosteuer der Stadt Hagen verfassungswidrig ist. (?) http://www.focus.de/regional/nordrhein-westfalen/kommunen-verband-wettbuerosteuer-laut-gutachten-verfassungswidrig_id_4044977.html <br/>
Kleine  Anfrage des CDU-Abgeordneten André Kuper im Landtag Nordrhein-Westfalen  vom 6. August 2014 an die Landesregierung - Antwort der Landesregierung  (Minister Inneres und Kommunales & Finanzminister) vom 28.08.2014 (  http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-6649.pdf  ) Ziele der Wettbürosteuer sind die Steigerung der kommunalen Einnahmen  und die Eindämmung von Glücksspiel und Spielsucht. Die Genehmigung für  die Steuer wurde vom Innen- und Finanzministerum NRW erteilt. Dazu haben  diese nach dem kommunalabgabengesetz zu prüfen, ob die rechtlichen  Voraussetzungen für die Steuer vorliegen. Im Rahmen des kommunalen  Selbstverwaltungsrechts können Städte und Gemeinden in NRW örtliche  Verbrauchs- und Aufwandssteuern erheben, soweit Bundes- oder  Landesgesetze nicht etwas anderes bestimmen. Die Steuern sollen jedoch  nur erhoben werden, soweit die Deckung der Ausgaben durch andere  Einnahmen in Form von Gebühren und Beiträgen nicht erbracht werden kann.  Der Antwort der Landesregierung NRW zufolge wurde die Genehmigung der  Wettbürosteuer in Hagen erteilt mit dem Hinweis, dass ''nicht sämtliche  mit einer neuen Steuer verbundenen Unsicherheiten..als vollständig  ausgeräumt angesehen werden''. Begründet liegt dies darin, dass bei  Einführung einer neuen Aufwandsteuer keine absolute Rechtssicherheit  erzielt werden kann, da eine Prognose für eine eventuelle künftige  Rechtssprechung zu einer neuen Aufwandsteuer nicht vorhergesehn werden  kann. (Verweis auf Kleine Anfrage der FDP zur Bettensteuer der Stadt  Köln von August 2012, Vorbemerkung http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-727.pdf )<br/>
Mögliche  Genehmigung einer neuen Steuer oder Erhebung der Wettbürosteuer über  die Vergnügungssteuersatzung (siehe Kleine Anfrage der CDU für Stadt  Hagen), Bsp. Baden-Württemberg) (?) <br/>
Vergnügungssteuersatzung Stadt Gießen vom 01.09.2011 (§2/2?) http://www.giessen.de/media/custom/684_615_1.PDF<br/>


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[[Kategorie:Steuer]]
[[Kategorie:Steuer]]

Version vom 7. Oktober 2014, 17:24 Uhr

Anträge:
(2011 - 2016)


Zeitungsartikel:


Hintergrundquellen:

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Hagen (Wettbürosteuersatzung) vom 09.07.2014 https://www.hagen.de/web/media/files/f01/f0101/f010102/amtsblatt_26_11_07_2014.pdf

§1 (1) Der Besteuerung unterliegt das im Gebiet der Stadt Hagen ausgeübte Vermitteln oder Veranstalten von Pferdewetten und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen (Wettbüros).

§1 (2) Einrichtungen, in denen Wettscheine lediglich abgegeben werden und kein weiterer Service angeboten wird, werden nicht besteuert.

Gemäß §7 der Gemeindeordnung NRW (GV NRW S.666/SGV NRW 2023), geändert Dezember 2013 (GV NRW S. 878) (?)

Juristisches Gutachten des Deutschen Sportwettenverband (DSWV), wonach die Wettbürosteuer der Stadt Hagen verfassungswidrig ist. (?) http://www.focus.de/regional/nordrhein-westfalen/kommunen-verband-wettbuerosteuer-laut-gutachten-verfassungswidrig_id_4044977.html

Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten André Kuper im Landtag Nordrhein-Westfalen vom 6. August 2014 an die Landesregierung - Antwort der Landesregierung (Minister Inneres und Kommunales & Finanzminister) vom 28.08.2014 ( http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-6649.pdf ) Ziele der Wettbürosteuer sind die Steigerung der kommunalen Einnahmen und die Eindämmung von Glücksspiel und Spielsucht. Die Genehmigung für die Steuer wurde vom Innen- und Finanzministerum NRW erteilt. Dazu haben diese nach dem kommunalabgabengesetz zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Steuer vorliegen. Im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts können Städte und Gemeinden in NRW örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuern erheben, soweit Bundes- oder Landesgesetze nicht etwas anderes bestimmen. Die Steuern sollen jedoch nur erhoben werden, soweit die Deckung der Ausgaben durch andere Einnahmen in Form von Gebühren und Beiträgen nicht erbracht werden kann. Der Antwort der Landesregierung NRW zufolge wurde die Genehmigung der Wettbürosteuer in Hagen erteilt mit dem Hinweis, dass nicht sämtliche mit einer neuen Steuer verbundenen Unsicherheiten..als vollständig ausgeräumt angesehen werden. Begründet liegt dies darin, dass bei Einführung einer neuen Aufwandsteuer keine absolute Rechtssicherheit erzielt werden kann, da eine Prognose für eine eventuelle künftige Rechtssprechung zu einer neuen Aufwandsteuer nicht vorhergesehn werden kann. (Verweis auf Kleine Anfrage der FDP zur Bettensteuer der Stadt Köln von August 2012, Vorbemerkung http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-727.pdf )

Mögliche Genehmigung einer neuen Steuer oder Erhebung der Wettbürosteuer über die Vergnügungssteuersatzung (siehe Kleine Anfrage der CDU für Stadt Hagen), Bsp. Baden-Württemberg) (?)

Vergnügungssteuersatzung Stadt Gießen vom 01.09.2011 (§2/2?) http://www.giessen.de/media/custom/684_615_1.PDF


Einzelnachweise


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