Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Universitätsstadt Gießen (1989): Unterschied zwischen den Versionen
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| style="background:#FFFFFF;"|Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Universitätsstadt Gießen<br>Antrag des Magistrats vom 18.04.1989, Vorlage: DS I/6 | |||
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| style="background:#F1F1F1;"|Ankündigungsbeschluß bezüglich der Erhebung einer Steuer auf Spielapparate‚ auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Universitätsstadt Gießen<br>Antrag des Magistrats vom 21.04.1989, Vorlage: DS I/7 | |||
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[[Kategorie:Ehemalige Satzung der Stadt Gießen]] | [[Kategorie:Ehemalige Satzung der Stadt Gießen]] | ||
Aktuelle Version vom 24. Februar 2025, 01:42 Uhr
| Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Universitätsstadt Gießen Antrag des Magistrats vom 18.04.1989, Vorlage: DS I/6 |
| Ankündigungsbeschluß bezüglich der Erhebung einer Steuer auf Spielapparate‚ auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Universitätsstadt Gießen Antrag des Magistrats vom 21.04.1989, Vorlage: DS I/7 |