Verkehrsversuch „Anlagenring“: Unterschied zwischen den Versionen
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* [https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/ Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)] | * [https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/ Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)] | ||
* [https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)] | |||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == |
Version vom 12. Oktober 2023, 02:47 Uhr
Der Verkehrsversuch am Anlagenring in Gießen ist ein Verkehrsversuch, welcher die inneren zwei Spuren des Anlagenrings als Fahrradstraße deklariert, welche bis auf Ausnahmen nur durch Radfahrer, Busse und Rettungsmittel befahren werden darf. Der Verkehrsversuch basiert auf einem Bürgerantrag und wurde am 04.03.2021 mehrheitlich vom Stadtparlament beschlossen. Am 30.008.2023 erklärte der Verwaltungsgerichtshof Kassel den Verkehrsversuch in der bisherigen Form für rechtswidrig, woraufhin die Stadt Gießen den Verkehrsversuch für gescheitert erklärte.
Einreichung des Bürgerantrags
Am 17.09.2020 wurde durch Oliver Jenschke auf der Beteiligungsplattform „Giessen-direkt” ein Bürgerantrag gestellt, der die Einrichtung von Zwei-Richtungs-Fahrradstraßen auf den inneren Fahrspuren des Anlagenrings durch den Magistrat innerhalb von 6 Monaten nach der Annahme des Antrags durch die Stadtverordnetenversammlung fordert. Hierzu soll der Magistrat alle erforderlichen Mittel bereitstellen. Des Weiteren fordert der Antrag, das Einrichten von zwei Innenstadtachsen als Fahrradstraße in für Autos in Einbahnrichtung genutzt werden können.
Die damalig gültige Bürgerbeteiligungssatzung schrieb vor, dass 1 % aller in Gießen mit Erstwohnsitz Gemeldeten durch ihre Unterstützungsunterschrift unterstützen müssen. Das Erreichen wurde durch die Stadt Gießen im Januar 2021 festgestellt, nachdem zuerst einige Unterstützungsunterschriften für ungültig erklärt wurden, weil es sich bei diesen Personen z. B. um Personen handelten, die nicht in Gießen mit Erstwohnsitz gemeldet waren.[1]
Abstimmung in der Stadtverordnungsversammlung
Planung und Einrichtung des Verkehrsversuchs
Kritik am Verkehrsversuch
Rechtsstreit
Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Gießen
Mit Beschluss vom 10.07.2023 (Az.: 6 L 1536/23.GI) gab das Verwaltungsgericht einem Eilantrag von zwei Einwohnern statt, der sich gegen die im Rahmen des Verkehrsversuchs getätigten verkehrsrechtlichen Anordnungen, die Einbahnstraßenregelung in der Braugasse aufzuheben, die Landgrafenstraße als Sackgasse zu ändern, sowie die Richtung der Einbahnrichtung der Senckenbergstraße zu ändern, richtet. Von den Antragstellern wurde bemängelt, dass es für einen Verkehrsversuch eine Gefahrenlage bedarf, die durch plausible Datengrundlage nachgewiesen werden muss.[2]
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte der Argumentation und führte aus, dass die Straßenverkehrsordnung zwingend ein Feststellen einer einfachen Gefahrenlage erfordert und Gründe wie Klimaschutz und Emissionsreduzierung nicht ausreichen. Die Stadt Gießen legte am 20.07.2023 Beschwerde gegen den Beschluss beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein.[2][3]
Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel
Reaktionen auf die Gerichtsbeschlüsse
Der Verkehrswendeaktivist Jörg Bergstedt kritisiert in einem Artikel in der Gießener Zeitung die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und wirft den beteiligten vorsitzenden Richter Harald Wack vor, dass er über einen Fall verhandelt hat, den seine vorherigen Untergebenen am Verwaltungsgericht Gießen zuvor behandelt hatten. Des Weiteren wirft er Wack vor, dass dieser die Kläger und Antragsteller persönlich kennen würde und die Klage mit ihnen abgesprochen wäre. Zusätzlich sieht er auch einen persönlichen Interessenskonflikt bei Wack, da dieser für die FDP auf einem Kommunalwahlplatz außerhalb von Gießen kandidiert hatte. Harald Wack bestreitet die Vorwürfe, er kenne die Kläger und Antragsteller nicht und die Richter haben nach „Recht und Gesetz“ entschieden. Auch habe er als Gerichtspräsident am Verwaltungsgericht Gießen niemals Einfluss auf Entscheidungen anderer Richter ausgeübt.[4][5]
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Becher und Bürgermeister Wright
Durch den ehemaligen Ortsvorsteher Norbert Herlein wurde beim Regierungspräsidium Gießen eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister Frank-Thilo Becher und den Bürgermeister Alexander Wright eingereicht. Herlein wirft beiden Personen vor, dass sie einen „haushaltsbezogenen Schaden” und ihre Aufsichtspflichten verletzt haben.[6]
Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Alexander Wright
Am 27.09.2023 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Gießen gegen den Bürgermeister Alexander Wright ein Ermittlungsverfahren wegen dem Anfangsverdacht der Untreue eingeleitet hat. Wright wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, dass er durch die Fortführung des Verkehrsversuches trotz des Urteils des Verwaltungsgerichts Gießen der Stadt Gießen einen Vermögensnachteil zugefügt hat. Im Zuge der Ermittlungen kam es am 27.09.2023 auch zu Durchsuchungen im Rathaus der Stadt Gießen.[7][6][8]
Rückbau des Verkehrsversuchs
Proteste gegen den Rückbau
Verkehrsaktivisten haben in der Landgrafenstraße ein Protestcamp als Versammlung aufgebaut. Der Versammlungsort ist nicht zufällig gewählt, dass diese neben der Senckenbergstraße und der Braugasse laut Gerichtsbeschluss in ihrer ursprünglichen Verkehrsführung zurückgebaut werden muss. Im Rahmen des Protestes wurde von den Verkehrsaktivisten die für den Rückbau angebrachten Schilder wieder abmontiert. Dies Stadt Gießen stellte daraufhin Strafanzeige.
Eilantrag gegen den Rückbau
Beim Verwaltungsgericht Gießen ist ein Eilantrag gegen den Rückbau eingereicht worden. In diesem führt der Antragsteller aus, dass die neue Verkehrsführung beim Rückbau eine lebensgefährliche Situation für Radfahrer schaffe und ihn in seinen Grundrechten verletzte.[9]
Einwohnerpetition gegen den Rückbau
Kosten des Verkehrsversuchs
Weblinks
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Einzelnachweise
- ↑ Gießen: Bürgerantrag auf separate Radspuren dreht Extrarunde wegen ungültiger Stimmen, Gießener Allgemeine Zeitung vom 19.01.2021 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
- ↑ 2,0 2,1 Gießener Verkehrsversuch rechtswidrig, Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 10.07.2023 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
- ↑ Beschwerde ist eingereicht, Gießener Allgemeine Zeitung vom 20.07.2023 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
- ↑ Parteien-Polizei-Justizfilz stoppt Verkehrswende in Gießen, Gießener Zeitung vom 07.09.2023 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
- ↑ Gießener Verkehrsversuch: Richter dementiert Seilschaften – „Krude Verschwörungstheorien“, Gießener Allgemeine Zeitung vom 09.09.2023 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
- ↑ 6,0 6,1 Ermittlungen gegen Bürgermeister, Gießener Anzeiger vom 27.09.2023 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
- ↑ POL-GI: Gemeinsame Pressemeldung vom 27.09.23: Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue im Zusammenhang mit dem sog. "Gießener Verkehrsversuch", Gemeine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Gießen und des Polizeipräsidiums Mittelhessen vom 27.09.2023 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
- ↑ Untreue-Ermittlungen gegen Gießener Bürgermeister – Polizeieinsatz im Rathaus, Gießener Allgemeine Zeitung vom 27.09.2023 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
- ↑ Nun Klage gegen Rückbau von Verkehrsversuch in Gießen – Eilantrag eingereicht, Gießener Allgemeine Zeitung vom 05.09.2023 (Archivierte Version) (Archivierte Version)
Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen
- Bürgerantrag "Fahrradstraßen auf dem inneren Anlagenring sowie zwei Fahrradstraßen-Achsen durch die Innenstadt" sowie Antrag auf Bürgerschaftsversammlung zu diesem Verhandlungsgegenstand, Vorlage: STV/2673/2021
- Bürgerantrag "Für eine vernünftige Verkehrsplanung", Vorlage: STV/0056/2021
- Alternativenprüfung Fahrradspuren Anlagenring, Vorlage: STV/0487/2021
- Aussetzung der Maßnahmen zu Fahrradstraßen auf dem inneren Anlagenring, Antrag der AfD-Fraktion vom 25.10.2021, Vorlage: STV/0420/2021
- Verkehrsversuch am Anlagenring, Anfrage gem. § 29 GO der Stv. K. Schmidt vom 31.05.2022, Vorlage: ANF/0881/2022
- Werbekampagne Verkehrsversuch, Anfrage gem. § 30 GO des Stv. Helmchen vom 11.05.2023, Vorlage: ANF/1487/2023
- Kommunikations- und Informationskampagne zum Verkehrsversuch, Anfrage gem. § 30 GO des Stv. Volker Bouffier vom 16.05.2023, Vorlage: ANF/1510/2023
- Auswertung und Begleitung des Verkehrsversuchs durch Fachbüros, Anfrage gem. § 30 GO des Stv. Pfeffer vom 17.05.2023, Vorlage: ANF/1509/2023
- Kriterien zur Evaluierung des Verkehrsversuchs, Anfrage gem. § 30 GO der Stv. Kathrin Schmidt vom 18.05.2023, Vorlage: ANF/1511/2023
- Festlegung von Abbruch- und Erfolgs- bzw. Misserfolgskriterien für den Verkehrsversuch, Antrag der CDU-Fraktion vom 18.06.2023, Vorlage: STV/1566/2023
- Verkehrsversuch, Anfrage gem. § 30 GO des Stv. Dr. Greilich vom 02.07.2023, Vorlage: ANF/1599/2023
- Aussetzung des sogenannten Verkehrsversuches, Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2023, Vorlage: STV/1619/2023
- Kosten des Verkehrsversuchs in der Stadt Gießen, Anfrage gem. § 28 GO der Stv. Kathrin Schmidt vom 12.07.2023, Vorlage: ANF/1617/2023
- Verkehrsversuch in der Stadt Gießen, Anfrage gem. § 28 GO der Stv. K. Schmidt vom 14.07.2023, Vorlage: ANF/1621/2023
- Kontakt des Magistrats/der Verwaltung zu Verkehrswendeaktivisten, Anfrage gem. § 29 GO der Stv. Kathrin Schmidt vom 06.09.2023, Vorlage: ANF/1680/2023
- Moratorium (Verkehrsversuch), Antrag der Fraktion Gigg+Volt vom 11.09.2023, Vorlage: STV/1671/2023
- Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Thema "Verkehrsversuch Anlagenring", Antrag der Fraktion Gigg+Volt vom 11.09.2023, Vorlage: STV/1704/2023
- Sofortiger Rückbau des Verkehrsversuchs, Antrag der Fraktionen CDU und FDP vom 24.09.2023, Vorlage: STV/1715/2023
- Personalkosten Verkehrsversuch, Anfrage gem. § 29 GO des Stv. F. Bouffier vom 25.09.2023, Vorlage: ANF/1722/2023