Verkehrsversuch „Anlagenring“: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Informationsplattform über Gießen
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Quellennachweis eingefügt.)
Zeile 20: Zeile 20:


=== Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Alexander Wright ===
=== Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Alexander Wright ===
Am 27.09.2023 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Gießen gegen den Bürgermeister Alexander Wright ein Ermittlungsverfahren wegen dem Anfangsverdacht der Untreue eingeleitet hat. Wright wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, dass er durch die Fortführung des Verkehrsversuches trotz des Urteils des Verwaltungsgerichts Gießen der Stadt Gießen einen Vermögensnachteil zugefügt hat. Im Zuge der Ermittlungen kam es am 27.09.2023 auch zu Durchsuchungen im Rathaus der Stadt Gießen.
Am 27.09.2023 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Gießen gegen den Bürgermeister Alexander Wright ein Ermittlungsverfahren wegen dem Anfangsverdacht der Untreue eingeleitet hat. Wright wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, dass er durch die Fortführung des Verkehrsversuches trotz des Urteils des Verwaltungsgerichts Gießen der Stadt Gießen einen Vermögensnachteil zugefügt hat. Im Zuge der Ermittlungen kam es am 27.09.2023 auch zu Durchsuchungen im Rathaus der Stadt Gießen.<ref name="pm-stapol-20230927">[https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43559/5613180 ''POL-GI: Gemeinsame Pressemeldung vom 27.09.23: Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue im Zusammenhang mit dem sog. "Gießener Verkehrsversuch"''], Gemeine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Gießen und des Polizeipräsidiums Mittelhessen vom 27.09.2023 ([https://web.archive.org/web/20230927132856/https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43559/5613180 Archivierte Version]) ([https://archive.ph/Qo6xz Archivierte Version])</ref>


== Rückbau des Verkehrsversuchs ==
== Rückbau des Verkehrsversuchs ==

Version vom 1. Oktober 2023, 09:39 Uhr

Warnung.png
Warnung.png
Diese Seite ist noch unvollständig und wird noch mit Inhalten gefüllt werden!


Der Verkehrsversuch am Anlagenring in Gießen ist ein Verkehrsversuch, welcher die inneren zwei Spuren des Anlagenrings als Fahrradstraße deklariert, welche bis auf Ausnahmen nur durch Radfahrer, Busse und Rettungsmittel befahren werden darf. Der Verkehrsversuch basiert auf einem Bürgerantrag und wurde am 04.03.2021 mehrheitlich vom Stadtparlament beschlossen. Am 30.008.2023 erklärte der Verwaltungsgerichtshof Kassel den Verkehrsversuch in der bisherigen Form für rechtswidrig, woraufhin die Stadt Gießen den Verkehrsversuch für gescheitert erklärte.

Einreichung des Bürgerantrags

Abstimmung in der Stadtverordnungsversammlung

Planung und Einrichtung des Verkehrsversuchs

Kritik am Verkehrsversuch

Rechtsstreit

Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Gießen

Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel

Reaktionen auf die Gerichtsbeschlüsse

Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Alexander Wright

Am 27.09.2023 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Gießen gegen den Bürgermeister Alexander Wright ein Ermittlungsverfahren wegen dem Anfangsverdacht der Untreue eingeleitet hat. Wright wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, dass er durch die Fortführung des Verkehrsversuches trotz des Urteils des Verwaltungsgerichts Gießen der Stadt Gießen einen Vermögensnachteil zugefügt hat. Im Zuge der Ermittlungen kam es am 27.09.2023 auch zu Durchsuchungen im Rathaus der Stadt Gießen.[1]

Rückbau des Verkehrsversuchs

Proteste gegen den Rückbau

Eilantrag gegen den Rückbau

Kosten des Verkehrsversuchs

Einzelnachweise


Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen

  • Verkehrsversuch, Anfrage gem. § 30 GO des Stv. Dr. Greilich vom 02.07.2023, Vorlage: ANF/1599/2023