Bahnhofsvorplatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 15.02.2001 beschloss die Stadtverordnetenversammlung (Ja: SPD, GR, 1 REP; Nein: 7 CDU; StE: 14 CDU, FWG, 2 REP, Stv. Koch-Michel) die Projektgenehmigung für den Gestaltungsvorschlag der Bürogemeinschaft: Ingenieurbüro Zick-Hessler, Architekturbüro Rohrbach und Schmees, Planungsbüro Arzt. Der Plan sieht eine Busumfahrung vor, das Drehen der  Bussteige, sowie eine Fahrradtiefgarage als Abschluss der historischen Treppe vor, sowie Kurzzeitparkplätze im Bereich der ehemaligen Haltestellen der Stadtbusse. Die geplanten Kosten lagen zum damaligen Zeitpunkt bei rund 12 Mio. DM, wobei die Stadt Gießen ca. 25% der Kosten zu tragen zu hätten.<ref name="DS1095" />
Am 15.02.2001 beschloss die Stadtverordnetenversammlung (Ja: SPD, GR, 1 REP; Nein: 7 CDU; StE: 14 CDU, FWG, 2 REP, Stv. Koch-Michel) die Projektgenehmigung für den Gestaltungsvorschlag der Bürogemeinschaft: Ingenieurbüro Zick-Hessler, Architekturbüro Rohrbach und Schmees, Planungsbüro Arzt. Der Plan sieht eine Busumfahrung vor, das Drehen der  Bussteige, sowie eine Fahrradtiefgarage als Abschluss der historischen Treppe vor, sowie Kurzzeitparkplätze im Bereich der ehemaligen Haltestellen der Stadtbusse. Die geplanten Kosten lagen zum damaligen Zeitpunkt bei rund 12 Mio. DM, wobei die Stadt Gießen ca. 25% der Kosten zu tragen zu hätten.<ref name="DS1095" />
In der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2002 wurde mehrheitlich (Ja: CDU, SPD, GR, FWG, FDP, PDS; Nein: BLG) die Aufstellung eines Bebauungsplan-Änderungsverfahrens beschlossen mit dem Ziel einen leistungsfähigen Busbahnhof zu erschaffen. Zeitgleich zum Bebauungsplan-Änderungsverfahren wurde ein Entwidmungsantrag beim Eisenbahnbundesamt gestellt, damit die vom Bahnbetrieb nicht mehr benötigten Flächen für die geplante Busumfahrung genutzt werden können.<ref>[[Medium:DS467_aus_2002.pdf | ''Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. GI 1/04 "Bahnhofsvorplatz, 1.  Änderung"; hier: -Beschluss zur Aufstellung eines  Bebauungsplan-Änderungsverfahrens, -Durchführung der Beteiligung der  Bürger und Träger öffentlicher Belange'']], Antrag des Magistrats vom 21.05.2002, Vorlage: 467/02</ref>


=== Kontroverse um die Historische Treppe ===
=== Kontroverse um die Historische Treppe ===

Version vom 31. Mai 2014, 21:39 Uhr

Umbau des Bahnhofsvorplatzes (2012 - 2013)

Erste Planungen des Umbaus

Bahnhofsvorplatz Bussteige

Im Jahr 1998 wurde eine Projektgruppe zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes eingerichtet. Diese entwickelte bis zum Jahresende 1998 einen Funktionsplan, welcher die Lage der Bussteige, der Kurzzeitparkplätze und der Fahrradstellplatzanlagen entwickelte. Im darauf folgenden Jahr 1999 wurde dieser Funktionsplan mit den Beteiligten (Deutsche Bahn, Rhein-Main-Verkehrsverbund und Busverkehrsunternehmen) abgestimmt. Die Deutsche Bahn bestätigte in diesem Zusammenhang, dass die Gleisanlagen bei der geplanten Busumfahrung entbehrlich seien. Ein Ingenieurbüro ermittelte ein Bedarf für 7 Bushaltestellen, 2 Warteplätze für Busse und 9 Abstellplätze für Busse. Zwischen dem RMV und der Stadt Gießen wurde ein Kooperationsvertrag vereinbart, der eine beide Partner verpflichtete jeweils 50% der Planungskosten zu übernehmen. In der zweiten Jahreshälfte wurden vier Planungsbüros beauftragt, Gestaltungsentwürfe einzureichen.[1]

Am 15.02.2001 beschloss die Stadtverordnetenversammlung (Ja: SPD, GR, 1 REP; Nein: 7 CDU; StE: 14 CDU, FWG, 2 REP, Stv. Koch-Michel) die Projektgenehmigung für den Gestaltungsvorschlag der Bürogemeinschaft: Ingenieurbüro Zick-Hessler, Architekturbüro Rohrbach und Schmees, Planungsbüro Arzt. Der Plan sieht eine Busumfahrung vor, das Drehen der Bussteige, sowie eine Fahrradtiefgarage als Abschluss der historischen Treppe vor, sowie Kurzzeitparkplätze im Bereich der ehemaligen Haltestellen der Stadtbusse. Die geplanten Kosten lagen zum damaligen Zeitpunkt bei rund 12 Mio. DM, wobei die Stadt Gießen ca. 25% der Kosten zu tragen zu hätten.[1]

In der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2002 wurde mehrheitlich (Ja: CDU, SPD, GR, FWG, FDP, PDS; Nein: BLG) die Aufstellung eines Bebauungsplan-Änderungsverfahrens beschlossen mit dem Ziel einen leistungsfähigen Busbahnhof zu erschaffen. Zeitgleich zum Bebauungsplan-Änderungsverfahren wurde ein Entwidmungsantrag beim Eisenbahnbundesamt gestellt, damit die vom Bahnbetrieb nicht mehr benötigten Flächen für die geplante Busumfahrung genutzt werden können.[2]

Kontroverse um die Historische Treppe

Kontroverse um Vorfahrtsmöglichkeit für Gehbehinderte

Nach der Eröffnung des Bahnhofsvorplatzes wurden Beschwerden laut, dass Ältere und Gebehinderte zukünftig nicht mehr direkt vor das Bahnhofsgebäude gebracht werden könnten und stattdessen 150 Meter zu Fuß gehen müssten. Aus diesem Grund sollte die nach dem Umbau des Bahnhofsvorplatzes, nur noch für Busse und Taxis erlaubte Zufahrt, um die Erlaubnis für Gehbehinderte oder zumindestens für Minicars, welche günstiger als Taxis sind, erweitert werden. Die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit auf der Westseite im Bereich des Bahnhofes wurde von Kritikern als ungerecht und zu einer Herabstufung von gehbehinderten zu Menschen 2. Klasse gesehen.[3]

Im Stadtparlament wurden zu dieser Thematik von der FDP-Fraktion und der Fraktion Linkes Bündnis/Bürgerliste Gießen aufgegriffen, welche dem Magistrat auffordern für eine legale Einstiegsmöglichkeit auf dem Bahnhofsvorplatz zu sorgen.[4][5] Die FDP konkretisierte ihren Vorschlag dahingehend, dass sie der Meinung ist, dass man zwei Kurzzeitparkplätze auf dem gepflasterten Bereich der ehemaligen Expressguthalle errichten könnte und sollte.[6] Die Antragsteller haben ihre Anträge, bis ein Ortstermin stattfand, zurückgestellt. Am 7. Mai soll der öffentliche Ortstermin durchgeführt werden.

Befürworter des Verbots argumentierten, dass die Regelung nicht praktikabel umzusetzen wäre, da es nicht möglich wäre zu kontrollieren, ob jemand zufahrtsberechtigt wäre oder nicht. Sie befürchten, dass sich wieder eine Situation einstellt wie vor dem Umbau und privater Ein- und Ausstiegsverkehr die verkehrenden Linienbusse blockieren würde.[7] Des Weiteren wäre es auch nicht möglich Minicars die Zufahrt zu erlauben, da diese rein rechtlich als Mietwagen mit Fahrer anzusehen sein und dadurch keine Sonderrechte gegenüber dem normalen Autoverkehr besäßen.[3][8]

Einzelnachweise


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