Denkmalpreis der Stadt Gießen: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Oktober 2013 wurde durch die Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen der Antrag eingebracht, dass die Stadt Gießen einen jährlichen Denkmalpreis auf Vorschlag des [[Denkmalbeirat_der_Stadt_Gießen|Denkmalbeirats]] als Anerkennung an die verantwortungsbewussten Besitzer, die die vielen Gießener Einzeldenkmäler mit großem ideellen und finanziellen Aufwand pflegen vergeben soll. Statt eines Geldpreises soll es eine bronzene Plakette geben. Seitens der CDU-Fraktion wurde der Nutzen solch eines Preises infrage gestellt und die CDU vertrat die Ansicht, dass solch ein Preis nur weitere Kosten verursache. In der Stadtverordnetenversammlung vom 21.11.2013 wurde einstimmig (Ja: SPD, GR, FDP, LB/BLG, LINKE, 1 PIR; StE: CDU, FW, 1 PIR) der Magistrat beauftragt eine Satzung für einen Denkmalpreis zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.<ref name="STV-1808-2013">[https://parlamentsinfo.giessen.de/vo0050.php?__kvonr=14055 ''Denkmalpreis''], Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 21.10.2013, Vorlage: STV/1808/2013</ref>
 
Im Dezember 2016 legte der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsentwurf für einen Denkmalpreis vor. Der Magistrat lobt den Preis jährlich am [https://de.wikipedia.org/wiki/Tag_des_offenen_Denkmals Tag des offenen Denkmals] aus und der Preis besteht aus einer Bronzeplakette, welche am Denkmal angebracht werden soll. Vorschlagsberechtigt ist die ganze Öffentlichkeit, wobei alle Kulturdenkmäler infrage kommen, welche in Anlagen im Sinne  des §2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. des [https://de.wikipedia.org/wiki/Denkmalschutzgesetz_(Hessen) Hessischen Denkmalschutzgesetzes] auf Gießener Stadtgebiet gelegen sind.<ref name="STV-0304-2016"> [https://parlamentsinfo.giessen.de/vo0050.php?__kvonr=15858 ''Satzung zur Verleihung eines Denkmalpreises (Denkmalpreissatzung)''], Antrag des Magistrats vom 06.10.2016, Vorlage: STV/0304/2016</ref>
 
Nach Prüfung der Vorschläge soll eine Jury über die Verleihung entscheiden. Anders als im Ursprungsantrag der Koalitionsfraktionen in der [[Wahlperiode 2011 - 2016 der Stadtverordnetenversammlung Gießen|Wahlperiode 2011 bis 2016]] soll diese nicht nur aus (fünf) Mitgliedern des Denkmalbeirats bestehen, sondern auch aus einer in der unteren Denkmalschutzbehörde tätigen Person und einer für die Denkmalfachbehörde tätigen Person bestehen. Der Preis soll spätestens in der zweiten Sitzung nach der Juryentscheidung in der Stadtverordnetenversammlung verliehen werden. Am 15.12.2016 stimmte die Stadtverordnetenversammlung einstimmig  (Ja: SPD, CDU, GR, FW, FDP, AfD, LINKE, PIR) dem Entwurf der Satzung zur Verleihung eines Denkmalpreises (Denkmalpreissatzung) zu.<ref name="STV-0304-2016" />
 
== Weblinks ==
* [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-DSchGHE1974rahmen%3Ajuris-lr00&showdoccase=1&documentnumber=1&numberofresults=36&doc.part=X&doc.price=0.0&paramfromHL=true#lawid:169324,1 Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz)]
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 


== Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen ==
== Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen ==

Aktuelle Version vom 11. Januar 2017, 05:37 Uhr

Im Oktober 2013 wurde durch die Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen der Antrag eingebracht, dass die Stadt Gießen einen jährlichen Denkmalpreis auf Vorschlag des Denkmalbeirats als Anerkennung an die verantwortungsbewussten Besitzer, die die vielen Gießener Einzeldenkmäler mit großem ideellen und finanziellen Aufwand pflegen vergeben soll. Statt eines Geldpreises soll es eine bronzene Plakette geben. Seitens der CDU-Fraktion wurde der Nutzen solch eines Preises infrage gestellt und die CDU vertrat die Ansicht, dass solch ein Preis nur weitere Kosten verursache. In der Stadtverordnetenversammlung vom 21.11.2013 wurde einstimmig (Ja: SPD, GR, FDP, LB/BLG, LINKE, 1 PIR; StE: CDU, FW, 1 PIR) der Magistrat beauftragt eine Satzung für einen Denkmalpreis zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.[1]

Im Dezember 2016 legte der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsentwurf für einen Denkmalpreis vor. Der Magistrat lobt den Preis jährlich am Tag des offenen Denkmals aus und der Preis besteht aus einer Bronzeplakette, welche am Denkmal angebracht werden soll. Vorschlagsberechtigt ist die ganze Öffentlichkeit, wobei alle Kulturdenkmäler infrage kommen, welche in Anlagen im Sinne des §2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. des Hessischen Denkmalschutzgesetzes auf Gießener Stadtgebiet gelegen sind.[2]

Nach Prüfung der Vorschläge soll eine Jury über die Verleihung entscheiden. Anders als im Ursprungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Wahlperiode 2011 bis 2016 soll diese nicht nur aus (fünf) Mitgliedern des Denkmalbeirats bestehen, sondern auch aus einer in der unteren Denkmalschutzbehörde tätigen Person und einer für die Denkmalfachbehörde tätigen Person bestehen. Der Preis soll spätestens in der zweiten Sitzung nach der Juryentscheidung in der Stadtverordnetenversammlung verliehen werden. Am 15.12.2016 stimmte die Stadtverordnetenversammlung einstimmig (Ja: SPD, CDU, GR, FW, FDP, AfD, LINKE, PIR) dem Entwurf der Satzung zur Verleihung eines Denkmalpreises (Denkmalpreissatzung) zu.[2]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Denkmalpreis, Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 21.10.2013, Vorlage: STV/1808/2013
  2. 2,0 2,1 Satzung zur Verleihung eines Denkmalpreises (Denkmalpreissatzung), Antrag des Magistrats vom 06.10.2016, Vorlage: STV/0304/2016


Übersicht über zugehörige Anfragen und Anträge in Gremien der Stadt Gießen

  • Denkmalpreis, Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 21.10.2013, Vorlage: STV/1808/2013