Neubaugebiet „Im Sporn“: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 09.10.2014 soll die Stadtverordnetenversammlung den Einleitungsbeschluss für die Änderung des bestehenden [http://www.giessen.de/loadDocument.phtml?ObjSvrID=684&ObjID=1667&ObjLa=1&Ext=PDF Bauungsplans LÜ 11/06] beschließen. Das Gebiet ist zurzeit im Bebauungsplan als Mischgebiet ausgewiesen, das angrenzende Gebiet jedoch als Gewerbegebiet. Um eine immissionsrechtlich erforderliche Konfliktbewältigung gegenüber dem Gewerbegebiet abzusichern, soll in der Änderung aktive Lärmschutzanlagen (begrünter Wall) sowie eine Kontingentierung von Emissionspegeln für neu ansiedelndes Gewerbe planungsrechtlich verbindlich geregelt werden.<ref name="STV-2352-2014" /> In dem Neubaugebiet sollen Häuser mit maximal zwei Geschossen zulässig sein. Zudem soll dem Investor aufgegeben werden, dass dieser für das Gebiet eine zentrale Grünfläche als Kinderspielplatz und Quartierstreff zur Verfügung zu stellen hat. Zur Verfahrensbeschleunigung soll auf die nicht notwendigen Entwurfs- und Offenlegungsbeschlüsse verzichtet werden.<ref name="STV-2352-2014" /> Der Ortsbeirat befürwortet einstimmig die Umsetzung des Projektes.<ref>[http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/stadtteile/luetzellinden/enttaeuschung-und-frustration_14607673.htm ''Enttäuschung und Frustration''], Gießener Anzeiger vom 20.09.2014 ([https://web.archive.org/web/20140924211522/http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/stadtteile/luetzellinden/enttaeuschung-und-frustration_14607673.htm Archivierte Version]) ([https://archive.today/3j1j6 Archivierte Version])</ref> | Am 09.10.2014 soll die Stadtverordnetenversammlung den Einleitungsbeschluss für die Änderung des bestehenden [http://www.giessen.de/loadDocument.phtml?ObjSvrID=684&ObjID=1667&ObjLa=1&Ext=PDF Bauungsplans LÜ 11/06] beschließen. Das Gebiet ist zurzeit im Bebauungsplan als Mischgebiet ausgewiesen, das angrenzende Gebiet jedoch als Gewerbegebiet. Um eine immissionsrechtlich erforderliche Konfliktbewältigung gegenüber dem Gewerbegebiet abzusichern, soll in der Änderung aktive Lärmschutzanlagen (begrünter Wall) sowie eine Kontingentierung von Emissionspegeln für neu ansiedelndes Gewerbe planungsrechtlich verbindlich geregelt werden.<ref name="STV-2352-2014" /> In dem Neubaugebiet sollen Häuser mit maximal zwei Geschossen zulässig sein. Zudem soll dem Investor aufgegeben werden, dass dieser für das Gebiet eine zentrale Grünfläche als Kinderspielplatz und Quartierstreff zur Verfügung zu stellen hat. Zur Verfahrensbeschleunigung soll auf die nicht notwendigen Entwurfs- und Offenlegungsbeschlüsse verzichtet werden.<ref name="STV-2352-2014" /> Der Ortsbeirat befürwortet einstimmig die Umsetzung des Projektes.<ref>[http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/stadtteile/luetzellinden/enttaeuschung-und-frustration_14607673.htm ''Enttäuschung und Frustration''], Gießener Anzeiger vom 20.09.2014 ([https://web.archive.org/web/20140924211522/http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/stadtteile/luetzellinden/enttaeuschung-und-frustration_14607673.htm Archivierte Version]) ([https://archive.today/3j1j6 Archivierte Version])</ref> | ||
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* [http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/viele-offene-punkte-bei-bebauungsplan_15658325.htm Gießener Anzeiger: Viele „offene Punkte“ bei Bebauungsplan (20.06.2015)] ([https://web.archive.org/web/20150620081455/http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/viele-offene-punkte-bei-bebauungsplan_15658325.htm Archivierte Version]) ([https://archive.is/WI5ej Archivierte Version]) | |||
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Aktuelle Version vom 20. Juni 2015, 09:19 Uhr
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Das Neubaugebiet Im Sporn ist in geplantes Neubaugebiet der Erben des Bauunternehmens Gebr. Allendörfer in Gießen-Lützellinden. Die Eigentümer des Grundstücks planen im Bereich der Rechtenbacher Hohl ein Neubaugebiet mit ca. 21 Baufeldern für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Doppelhäuser zu errichten. Die Erschließung des Gebietes soll durch die Eigentümer privat finanziert geschehen und anschließend auf die Stadt Gießen übergehen. Die Vermarktung der Fläche soll durch de Eigentümer bevorzugt an Lützellindener und Personen aus angrenzenden Stadt- und Ortsteilen erfolgen.[1]
Planungsrechtliche Historie
Am 09.10.2014 soll die Stadtverordnetenversammlung den Einleitungsbeschluss für die Änderung des bestehenden Bauungsplans LÜ 11/06 beschließen. Das Gebiet ist zurzeit im Bebauungsplan als Mischgebiet ausgewiesen, das angrenzende Gebiet jedoch als Gewerbegebiet. Um eine immissionsrechtlich erforderliche Konfliktbewältigung gegenüber dem Gewerbegebiet abzusichern, soll in der Änderung aktive Lärmschutzanlagen (begrünter Wall) sowie eine Kontingentierung von Emissionspegeln für neu ansiedelndes Gewerbe planungsrechtlich verbindlich geregelt werden.[1] In dem Neubaugebiet sollen Häuser mit maximal zwei Geschossen zulässig sein. Zudem soll dem Investor aufgegeben werden, dass dieser für das Gebiet eine zentrale Grünfläche als Kinderspielplatz und Quartierstreff zur Verfügung zu stellen hat. Zur Verfahrensbeschleunigung soll auf die nicht notwendigen Entwurfs- und Offenlegungsbeschlüsse verzichtet werden.[1] Der Ortsbeirat befürwortet einstimmig die Umsetzung des Projektes.[2]
Zeitungsartikel:
- Gießener Anzeiger: Viele „offene Punkte“ bei Bebauungsplan (20.06.2015) (Archivierte Version) (Archivierte Version)
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Bebauungsplan LÜ 11/09 "Rechtenbacher Hohl“, 1. Änderung (Teilgebiet Ost); hier: Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes, Antrag des Magistrats vom 08.09.2014, Vorlage: STV/2352/2014
- ↑ Enttäuschung und Frustration, Gießener Anzeiger vom 20.09.2014 (Archivierte Version) (Archivierte Version)