Grundsteuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. September 2014, 16:59 Uhr
Grundsteuererhöhung im Jahr 2013
Am 10.10.2013 beschloss die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich (Ja: SPD, GR; Nein: CDU, FW, FDP, LB/BLG, PIRATEN, LINKE;) die Erhöhung der Grundsteuer B von 380 auf 600 Punkte.[1] Die Erhöhung war eine Maßnahme im Maßnahmenliste des Kommunalen Schutzschirm (KSH), welche Teil des mehrheitlich durch die Stadtverordnetenversammlung am 17.01.2013 beschlossenen Beitritt zum KSH ist.[2] Die Steuererhöhung wurde am 1.Januar 2014 wirksam. Am Ende der Widerspruchsfrist waren ca. 1700 Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide eingegangen.[3] Zur Zeit liegen 4 Klagen gegen die Zurückweisung der Widersprüche beim Verwaltungsgericht Gießen vor.[4]
Einzelnachweise
- ↑ Hebesatz der Grundsteuer B, Antrag des Magistrats vom 16.05.2013, Vorlage: STV/1532/2013
- ↑ Kommunaler Schutzschirm Hessen/Entschuldungsfonds (KSH); hier: Beschluss über den Beitritt der Stadt Gießen zum KSH und Abschluss von Verträgen, Antrag des Magistrats vom 11.12.2012, Vorlage: STV/1314/2012
- ↑ 1700 Widersprüche gegen Bescheide eingegangen , Gießener Anzeiger vom 11.02.2014 (Archivierte Version)
- ↑ Höhere Grundsteuer: Vier Fälle fürs Verwaltungsgericht, Gießener Anzeiger vom 16.05.2014 (Archivierte Version)